"Erker" auf der Terrasse
BAU-Forum: Wintergarten
"Erker" auf der Terrasse
Hallo Gemeinde!
Land: NRW
Wir wollen an unserem Reihenendhaus einen "Erker" im Parterre (wie heißt das dann richtig?) errichten lassen. Nach Auskunft des Bauamtes müssen wir für einen Wintergarten einen Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück einhalten, wenn wir KEINEN Nachbarn fragen wollen/können.
Gilt das auch für so einen "Erker"?
Ist das auch ein Wintergarten?
Zusatzproblem:
Das Haus springt im Abstand von 2,75 m um 1,00 m zurück, dort wollen wir den Erker dann ansetzen. Dieser soll dann eben diesen Meter tief sein, gerne noch etwas tiefer (schräg verlaufend bis auf ca. 1,30 m vom Haus aus).
Ist da auch ein 3 m Abstand erforderlich?
vorDANKEaus für die Antworten!
MfG
M.
Land: NRW
Wir wollen an unserem Reihenendhaus einen "Erker" im Parterre (wie heißt das dann richtig?) errichten lassen. Nach Auskunft des Bauamtes müssen wir für einen Wintergarten einen Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück einhalten, wenn wir KEINEN Nachbarn fragen wollen/können.
Gilt das auch für so einen "Erker"?
Ist das auch ein Wintergarten?
Zusatzproblem:
Das Haus springt im Abstand von 2,75 m um 1,00 m zurück, dort wollen wir den Erker dann ansetzen. Dieser soll dann eben diesen Meter tief sein, gerne noch etwas tiefer (schräg verlaufend bis auf ca. 1,30 m vom Haus aus).
Ist da auch ein 3 m Abstand erforderlich?
vorDANKEaus für die Antworten!
MfG
M.
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Vermessungstechnikerin-Liebold.de Baurecht+Planungsrecht (NRW)
Sehr geehrte/r M. ,
leider habe ich erst heute Ihre Frage gesehen. Zuerst möchte ich Ihnen auf die Schnelle erklären, was einen Erker zum Erker macht. 1. Gebäudeteil darf nicht Bodenständig sein; 2. darf nicht der Wohnraumerweiterung dienen; 3. darf nur 1/3 der Wandlänge, der Außenwand sein, vor der er angebracht ist; 4. darf nur max. 1,50 m tief sein. Also, Ihr Wintergarten ist kein Erker und löst somit Abstandflächen aus. Leider kann Ihre Erklärung der Situation am Haus nicht verstehen. Können Sie mir eine kleine Skizze zumailen?
Ich bin mir sehr sicher, dass aus einer professionellen Beurteilung der baurechtlichen und planungsrechtlichen Festsetzung, in Verbindung mit einem flexiblen Wintergartenbauer, eine Realisation Ihres Vorhabens möglich ist.
Sollten Sie bezügl. des Bau- und Planungsrechts noch Fragen haben, dann schicken Sie mir eine E-Mail od. rufen Sie mich an (sieheMfG
Nancy Liebold