Wintergarten Und Zaunbau
BAU-Forum: Wintergarten

Wintergarten Und Zaunbau

Hallo
wir haben im vergangenen Herbst eine Doppelhaushälfte gekauft, unsere Nachbarn (älteres Ehepaar) haben einen Wintergarten an ihrer Hälfte, der genau auf der Grundstücksgrenze endet. Von diesem Wintergarten haben sie Einblick auf unser gesamtes Grundstück. Sie sitzen täglich dort drinnen und "gucken".
Jetzt fängt der Frühling an und wir wollen auch wieder auf unserer Terrasse sitzen und essen, wir fühlen uns aber ständig beobachtet.
Der Wintergarten hat eine Tür die Zwar nach innen aufgeht, aber wenn die Leute dort rausgehen, stehen sie auf unsere Terrasse.
Eigentlich wird die Tür nur für ihren Katzen (auch ein Streitpunkt!) benutzt, die wir aber nicht auf unserem Grundstück haben wollen.
Nun zu meiner oberwichtigen Frage.
Dürfen wir Palisaden direkt an den Wintergarten stellen?
Wir dürfen 2 m hohe Zäune (bzw. 1,50 m Mauer) bauen, haben wir beim Bauamt schon nachgefragt.
vielen danke schon mal im Voraus.
DEA und Alex
  • Name:
  • DEA und Alex
  1. Wird durch das Nachbarschaftsrecht geregelt

    Hallo DEA,
    Aussagen über die Höhe von Einfriedungen, Hecken, Zäune und die daraus resultierenden Abstände regelt das Nachbarschaftsrecht. Kann man sich als Handbüchlein für ein paar € im Buchhandel kaufen. Das Nachbarschaftsrecht ist länderspezifisch. Es soll aber einzelne Bundesländer geben die kein eigenes Nachbarschaftsrecht haben (bin mir aber jetzt nicht wirklich sicher, ob die Info stimmt).
    Falls du in BW wohnst hätte ich hier einen Link zu dem dortigen Recht

    Gruß
    Manfred

  2. zuerst in die Unterlagen schauen

    Doppelhäuser sind immer problematisch.
    Eventuell gibt es Sondervereinbarungen über Terrassen und Zaunhöhen, schauen Sie dazu in die Hausunterlagen.
    Wintergärten sind baugenehmigungspflichtig.
    Auf der Grenze dürfen keine Türen oder Fenster sein.
    Damit kann an dem Wintergarten etwas nicht stimmen, ich denke aber er ist sowieso "schwarz" gebaut.
    Ein Schwarzbau verjährt nicht, dann haben Sie gute Chancen auf Abriss oder Änderung.
    Bitten Sie das Bauamt um einen Ortstermin.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Hallo danke für die Ratschläge und Hinweise. es ...

    Hallo
    danke für die Ratschläge und Hinweise.
    es ist vielleicht doch etwas komplizierter, als angenommen.
    das gesamte Haus, stammt von einem Eigentümer, der uns jetzt eine hälfte verkauft hat.
    da also aus bisher einem Grundstück zwei wurden, ist das mit dem Wintergarten nicht ganz so einfach, denke ich.
    beim Bauamt werden wir auf jedenfall mal nachfragen.
    danke
    • Name:
    • dea und Alex
  4. hab' ich mir gedacht ...

    Als Allein-Eigentümer kann man sich als eigener Nachbar etwas genehmigen!
    Das funktioniert nur wenn der neue Eigentümer das in den Unterlagen nachvollziehen kann und die Kaufentscheidung davon abhängt.
    Folglich muss der Verkäufer im Kaufvertrag solche "Eigengenehmigungen" offenlegen.
    Tut er das nicht so wird ein Mangel verschwiegen, das nennt man dann arglistige Täuschung, es ist eine strafbare Handlung mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren sowie der Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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