Hallo liebe Profis & Juristen,
meine Familie und ich sind seit einer geraumen Zeit auf der Suche nach einem Grundstück. Vor einigen Monaten haben wir unser Traumgrundstück, in Mecklenburg-Vorpommern, gefunden. Das Grundstück war bzw. ist noch Ackerland und gehört einem Landwirtschaftsbetrieb aus dem Nachbarort. Mittlerweile haben wir das Grundstück vermessen und teilen lassen, also schon erhebliche Kosten investiert. Der Makler hat, dessen Schild mit Kontaktinformationen am Grundstück stand, uns dieses Grundstück beim 1. Treffen als Voll erschlossen angeboten. Das beruhigte uns damals, da wir diese Kosten umgehen wollten.
Nun kam es zu dem lang ersehnten Notartermin und somit der Punkt "Erschließung". Auf den Makler haben wir an diesem Termin verzichtet, weil wir mit der Zeit gemerkt haben, dass dieser einfach nur unfähig ist und wir uns unsere Informationen, die wir benötigten, letztendlich immer alleine besorgt haben / mussten.
Am Tisch saß somit der Geschäftsführer (GFAbk.) des Landwirtschaftsbetriebes, dessen Kollege, der Notar und natürlich wir.
Auf Nachfrage, was denn nun mit den Erschließungsgebühren sei, konnte uns der GF nur mitteilen, dass er nichts von einer Gebühr wisse, die er oder sein Betrieb geleistet hätten. Die Erschließung beeinhalten in diesem Ort Strom, Wasser (Zu- / Abwasser (Zuwasser, Abwasser)), Gas, Telekommunikation und Straßenerneuerungen.
Bis dato sind wir davon ausgegangen, dass alle Kosten diesbezüglich beglichen wurden, sonst hätten wir uns ja kein voll ERSCHLOSSENES Grundstück gesucht.
Dementsprechend peinlich war es uns dann, als wir den Termin dann abbrechen mussten um nicht "die Katze im Sack" zu kaufen und auf eine hoffentlich niedrige Summe zu warten, die irgendwann eintreffen würde. Denn der Notar schrieb im Vertrag: " ... für alle Kosten, die vor oder nach Vertragsunterzeichnung auftraten / auftreten kommt der Erwerber auf. "
Direkt am nächsten Tag haben wir versucht über die o.g. Energieversorger, Bürgermeister etc. heraus zu bekommen, welche Gebühren noch offen wären bzw. welche Summe hier auf uns zukommen würden. Wie schon gehant wurden noch keinerlei Gebühren beglichen, sodass hier eine Summe in fünfstelliger Höhe auf uns zukommen würde. Auch der Makler, der uns den Kontakt zum Eigentümer hergestellt hat (mehr hat der Makler übrigens nicht gemacht und erwartet 5 %, für mich absolut nicht nachvollziehbar) konnte uns hierzu keinerlei Auskunft geben und hat auch keine Anstalten gemacht diese für uns heraus zu bekommen oder uns in irgendeiner Form zu unterstützen.
So und nun haben wir diesbezüglich leichte "Herzkammerflimmern". Der GF des Landwirtschaftsbetriebes ist uns mittlerweile auch nicht mehr so gut gesonnen und zu keiner Verhandlung in Sachen Kaufpreis bereit. Der Grundstückseigentümer (GF) weiß, dass uns die Zeit im Nacken sitzt und wir mit dem bauen beginnen wollen. Er nutzt unsere Situation schamlos aus und teilt uns auch mit, dass er keinen Stress hat und das Grundstück auch gut und gerne Jahre noch als Ackerland brach lassen könnte und auf das Geld nicht angewiesen sei.
Da wir das Grundstück haben möchten und schon einen diversen Betrag gezahlt haben (Vermesser, erste Zahlungen an Baufirma) uns dieses kaufen zu können wird uns nichts anderes übrig bleiben, diese Erschließungsgebühren zu zahlen. Diese Beträge müssen natürlich an anderer Stelle gestrichen werden.
Nun zu unserer eigentlichen Frage:
Kann man hier rechtliche Schritte gegen den Makler / Eigentümer in Form von Schadensersatzansprüchen geltend machen da diese uns das Grundstück als Voll erschlossen angeboten haben und wir damit gerechnet haben, dass alles beglichen ist? Gibt es hierzu entsprechende Paragraphen oder aber schon gesprochene Urteile?
Wir möchten keinem Menschen etwas böses, aber, wer uns offensichtlich so täuscht und unsere Lage dermaßen ausnutzt soll hierfür auch einen Denkzettel bekommen und für solch ein Fehlverhalten büßen müssen. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten also bleibt uns nur der rechtliche Schritt.
Für Hilfreiche und zeitnahe Antworten wären wir wirklich sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus.
Ein Hilfesuchender