Zusammenlegung Grundstücke (Berlin)
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Zusammenlegung Grundstücke (Berlin)

Hallo Forengemeinde,
wir haben im Jahre 2000 ein Baugrundstück (A) gekauft und darauf 2002 ein Einfamilienhaus gebaut. Das Nachbargrundstück (B) war Ende der sechziger Jahre wegen einer Flussbegradigung enteignet worden, von unserem Grundstück ebenfalls ein sehr kleines Stück für die Zwecke Uferzone/Mindestabstand "dauerhaft" in Anspruch genommen  -  so beschreibt dies zumindest ein sog. "Vertrag", der damals von der für die Flussbegradigung zuständigen Behörde unserem Voreigentümer zugeschickt wurde. Gleichzeitig wurde nach Abschluss der Arbeiten damals entspr. dieses Vertrages von Seiten des Baubetriebes ein neuer Zaun gesetzt, der die Grundstücksgrenze (A) / (B) schneidet: wir verlieren im vorderen Teil einige wenige Quadratmeter, im hinteren Teil wurden uns mehr als 100 Quadratmeter des enteigneten Nachbargrundstücks (B) zugeschlagen (langgezogenes Dreieck), von unserem Vorbesitzer auch ganz normal für Gartenzwecke mitgenutzt. Im Grundbuch finden sich jedoch keinerlei Grenz- oder Flächenänderungen, lediglich das Nachbargrundstück (B) war umgeschrieben auf "Eigentum
des Volkes" bzw. "Rat des Stadtbezirkes XXXX" . Im weiteren Verlauf entwickelte sich auf dem jenseits des Zauns gelegenen Grundstücksteil ein Fahrweg zu Gärten. Außerdem wurde der Flussbereich als LSG ausgewiesen  -  Grenze u.a. der o.g. Zaun.
Ursprünglich wollten wir den uns faktisch zugeschlagenen Grundstücksteil zum Neubau (Anstandsflächen) nutzen, haben aber wegen der unklaren Verkaufslage dann doch nur auf unserem Grundstück gebaut. Unser Kaufinteresse an dem Dreieck war trotzdem noch da, um Nutzungssicherheit für diese Fläche zu bekommen und darauf ggf. auch einen Schuppen zu errichten.
Nun liegt uns endlich ein Kaufangebot für die dreieckige Teilfläche vor, Quadratmeterpreis 50 €, alle Kosten des Kaufes müssen von uns übernommen werden. Zu diesen Erwerbskosten gehören ja sicher Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten), Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer.
Die Frage ist jetzt, ob dabei eine Vereinigung des neu zu erwerbenden Grundstücksteils mit unserem bisherigen Grundstück verlangt werden kann oder empfehlenswert ist. Baurechtlich dürfte das ja kein Thema sein, da das Einfamilienhaus inkl. Abstandsflächen auf dem alten Grundstück steht und gemäß Berliner Bauordnung fertig eingemessen wurde, für den geplanten Schuppen ist nach unserer Kenntnis kein Bauantrag/Bauanzeige erforderlich. Allerdings würde
der neue Schuppen evtl. teilweise auf neuem u. alten Grundstück stehen.
Sollten wir trotzdem gleich die Vereinigung beider Grundstücke betreiben? Was würde das zusätzlich in etwa kosten (Vermesser? u. Grundbuch)? Gibt es ggf. noch weitere Haken?
Wir sind gespannt auf interessante Denkanstöße.
  • Name:
  • Olaf B. Vogt

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