Ärger mit Bauträger/Haus mit Mängel/Eigentumsübertragung per Gericht/NRW
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Ärger mit Bauträger/Haus mit Mängel/Eigentumsübertragung per Gericht/NRW

Hallo,
wir haben 2005 ein Doppelhaushälfte von dem Bauträger gekauft, Fertigstellungstermin September 2006. Leider sind bei der Vorabnahme sowohl von unserem als auch vom Gutachter des Bauträgers Mängel festgestellt worden. Es wurde uns viel zugesichert bezüglich Mängelbeseitigung  -  Anwalt ist auch eingeschaltet. Mittler Weile befinden wir uns im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren. Vom Bauträger wird jedoch  -  wie auch schon in der Vergangenheit  -  keine, vom Gericht bestellten Unterlagen vorgelegt. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat auch schon eine Begehung vorgenommen, kann das Gutachten jedoch nicht erstellen wegen der fehlenden Unterlagen. Wir haben die Abnahme bis jetzt verweigert und 1/3 des Kaufpreises noch nicht bezahlt. Unser Anwalt rät uns jetzt  -  da der Bauträger in keinster Weise kooperiert  -  zu einer Eigentumsübertragung per Gericht. Hat jemand damit Erfahrung.
Danke
Angela
  • Name:
  • Harri Nieghorn
  1. zur Eigentumsübertragung

    ist der Bauträger erst dann verpflichtet, wenn der vereinbarte Kaufpreis bezahlt wurde (= Erfüllung des Zahlungsverpflichtung Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung, am besten über Notar )
    In Ihrem Fall steht ja noch gar nicht fest, um welchen Betrag sich der gemäß zu zahlende Kaufpreis möglicherweise verringert. Dieser Betrag kann erst nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens und des möglicherweise danach folgenden Hauptsacheverfahrens inklusive aller sonstigen Aufwendungen exakt benannt und mit dem Kaufpreis ggf. verrechnet werden.
    Ihr Risiko besteht in der möglichen Insolvenz des Bauträgers, bevor das Beweissicherungsverfahren und das Hauptsacheverfahren abgeschlossen sind (rechnen Sie mal so mit 2 Jahren). Sie haben ausschließlich Ansprüche aus Ihrem Vertragsverhältnis gegen den Bauträger. Ihr Grundstück ist möglicherweise mit einer Grundschuldeintragung zu Gunsten der finanzierenden Bank des Bauträgers belastet. Im Insolvenzfall des Bauträgers kann die Bank ohne Beachtung der aktuellen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Bauträgervertrag den vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis ohe Berücksichtigung von Mängeln oder sonstigen Vermögensschäden verlangen.
    Viel Glück!
  2. Das Beweissicherungsverfahren

    kann nach derzeitigem Stand nicht abgeschlosen werden, da Bauträger nicht kooperiert. Ansonsten wäre eine Bezifferung der Mängel und damit eine Verrechnung des Kaufpreises möglich.
    Es ist schon der Hammer, das wir trotz zweier Gutachten incl. des Gutachtens des Bauträger, eigentlich die Dummen sind.
    Dabei möchte ich bemerken, dass die Mängel nicht unerheblich sind (fehlende Abdichtung, statische Probleme an der Bewehrung etc.)
    Der absolute Witz ist dabei, dass doch eigentlich der Bauträger mir vor Abnahme beweisen muss, dassc das Objekt mangelfrei ist!
    Der Bauträger "möchte" die Mängel erst nach Zahlungseingang beseitigen, unsere zukünftigen Nachbarn warten darauf schon ein Jahr, und wenn wir nicht zahlen, geben sie uns nicht die Schlüssel, mit der Hoffnung, das uns die finanziellen Mittel ausgehen.
    Ich würde vorschlagen, das man eine Liste erstellt, die darüber Auskunft gibt, wie sich die Bauträger nach Kaufabschluss und beim Auftreten von Mängeln ihren Kunden gegenüber verhalten.
    Gruß
    Angela & Harri
  3. Mängel und Mängel

    die Lage ist schwer zu beurteilen, wenn man nicht weiß, um welche Mängel es sich handelt.
    Wenn sie die Umschreibung sowie die Schlüsselübergabe anstreben, müsste das Haus zu mindestens für sie bezugsfertig sein.
    Dagegen stehen geschätzte 65000 € offene Forderung seitens des Bauträgers.
    Da müssten dann schon schwerwiegendste Mängel aufgetreten sein (steht die Bude überhaupt noch?)
    Mehr Info wär gut.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  4. Mängel und Mängel. Ja das ist richtig!

    Wir haben eine Doppelhaushälfte mit Hanglage 10 m vom Hochwassergebiet. Es wurden folgende Mängel bei der Vorabnahme von beiden Gutachtern festgestellt:
    o es wurde kein WU-Beton verwendet. Beim Kauf wurde WU-Beton als Weiße Wanne verkauft. Wie wurde der Keller abgedichtet?
    o die Folie (Dampfsperre) im Dachgeschoss wurde nicht richtig verarbeitet bzw. ist zu kurz
    o die Fenster in der Galerie sind nicht wie im Bauplan verzeicht übereinander, sondern 10 cm versetzt
    o die aus WU-Beton? gegossene Wohnzimmerwand hat eine Delle von 10 cm auf 2,50 m und wurde auf 5 cm heruntergearbeitet  -  Bewehrung noch intakt?
    o die laut Baubeschreibung zugesicherte Drainage fehlt
    o eine weitere Delle gleichen Ausmaßes befindet sich im Treppenhaus
    o keine statischen Unterlagen für die 6 m²² große Estricherhöhung im Bad
    o der Balkon hat eine zu niedrige Brüstung, die Fugen des Holzboden sind zu breit, da sich unterhalb die Terrasse befindet, ist nicht Schallentkopplt mit dem Nachbarbalkon und zum Haus
    Es bestehen noch weitere Mängel und es wurden vertraglich vereinbarte Sonderwünsche nicht ausgeführt z.B. gemauerte Trennwand zum Nachbarn.
    Gruß Angela u. Harri
  5. Aua ...

    das liest sich nicht gut: aber trotzdem: wenn der Bauträger nicht kooperiert, sollte doch der vom Gericht beauftrage Sachverständige in der Lage sein, die vom Gericht gestellten Fragen zu beantworten (wozu ist der denn sonst da?)
    Welche Informationen fehlen denn?
    Die Statik gibt es beim Bauamt, das heißt aber nicht, dass das dort benannten Material auch in der geplanten Menge und an der richtigen Stelle verbaut wurde. Da hilft Ihnen der Bauträger durch Auskunft eh nicht : selbstverständlich hat er alles richtig gemacht ...
    Möglicherweise sollten Sie das Problem mit einem anderen Sachverständigen mit Erfahrungen in dieser Situation einmal besprechen? Mir fällt da eigentlich nur der öbgV Sachverständige Dipl-Ing. R. Fenten aus Oberhausen ein.
    Viel Erfolg!

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