Grenzüberbauung um 1 cm  -  wieviel Schadenersatz steht Nachbar zu?
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Grenzüberbauung um 1 cm  -  wieviel Schadenersatz steht Nachbar zu?

Wir haben ein Einfamilienhaus mit angrenzender unterkellerter Garage in Baden-Württemberg gebaut. Nun hat sich herausgestellt, dass die Baufirma die die unterkellerte Garage gebaut hat, die Grenze überbaut hat. Unser Nachbar behauptet, sie sei um 5 cm überbaut, was sich inzwischen nach der Einmessung des Hauses als falsch herausgestellt hat. Tatsächlich ist ist sie an der Vorderseite der Garage um 1 cm überbaut, an der Hinterseite steht die Garage 4 cm entfernt von der Grenze. Es handelt sich also um eine Grenzüberbauung von einem Zentimeter breite, auf einer Länge von ca. 1,50 m, spitz zulaufend.
Da mit diesem Nachbarn leider kein vernünftiges Gespräch möglich ist, stellt sich nun die Frage welchen Ausgleichsanspruch er hat. Kann man bei einer Überbauung von einem Zentimeter überhaupt von Grenzüberbauung sprechen?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann evtl. Auskünfte über Ausgleichsansprüche und deren Höhe geben?
  • Name:
  • Nicolas Buhl
  1. papperlapapp ...

    das referierte Maß liegt unterhalb der Messgenauigkeit der verfügbaren Gerätschaften. Zentimeter hin oder her ...
    Habe gleiche Erfahrungen, Nachbar steht ca. 10 cm auf unserem Acker, who cares?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Ich würde einfach nichts machen, außer abwarten. Die ...

    Ich würde einfach nichts machen, außer abwarten. Die Grenzsteine sind auch schon 10 cm breit. Wenn man Mitte Stein nimmt, liegt man u.U. mal 1 cm daneben. Es scheint doch eindeutig zu sein, dass auf der Grenze gebaut wurde ohne irgendwelche Absichten die Grenze zu überbauen, denn dann würde auf der Hinterseite der Garage nicht 4 cm von der Grenze gebaut. Bagatelle also.
    Mit solche Nachbarn muss man nicht mehr reden. Wenn er meint 0.5 x 1,50 x 0,01 = 0,0075 m² beanstanden zu müssen ist jedes Wort zu viel.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN