Angebotspreis für Fußbodenheizung zu hoch, was tun? Wucher?
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Angebotspreis für Fußbodenheizung zu hoch, was tun? Wucher?

Hallo,
ich habe in Hessen eine Eigentumswohnung gekauft, die momentan gerade gebaut wird. Eine Fußbodenheizung ist nicht im Preis enthalten, deshalb habe ich mir vom Bauträger ein Angebot für eine Fußbodenheizung angefordert. Dieses Angebot hat der Bauträger wiederum bei dem Sanitär- und Heizungstechnik (Sanitärtechnik, Heizungstechnik) Handwerksbetrieb der im Haus die Heizung installiert angefordert und mir dann übergeben.
Nun kam mir der Preis etwas zu hoch vor (Netto 5600 € für 85 m²) und ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass im Angebot verschiedene Positionen aufgeführt sind, die normalerweise nicht aufgeführt sein müssen, da sie schon in anderen Positionen enthalten sind. Beides wurde aber berechnet. Des Weiteren sind z.B. die Heizkörper, die ja durch die Fußbodenheizung wegfallen als Minderleistungen aufgeführt, die dann vom Preis der Fußbodenheizung abgezogen werden. Diese Minderkosten wurden viel zu niedrig angesetzt, d.h. mir wird weniger gutgeschrieben bzw. vom Preis der Fußbodenheizung abgezogen.
Leider bin ich aber durch meinen Kaufvertrag nicht in der Lage für die Installation der Fußbodenheizung einen anderen Handwerker zu engagieren, d.h. ich habe kein Druckmittel gegenüber dem angebotsstellenden Handwerker.
Nun ist meine Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, diesen Handwerker dazu zu bringen sein Angebot noch mal zu überarbeiten und mir einen etwas weniger utopischen Preis zu machen. Andere Angebote, die ich interessehalber eingeholt habe, um den Preis überhaupt vergleichen zu können, bewegen sich übrigens so bei ca. 3800-4000 €. Ich dacht da an irgendeine den Handwerkern übergeordnete Stelle, denen ich dieses Angebot vorlegen kann, wodurch sich dann der Handwerksbetrieb "gezwungen" sieht die im Angebot enthaltenen Preise der Realität anzupassen. Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie ich an die Sache am Besten herangehe?
Grüße und schöne Pfingsten,
Marcus
  • Name:
  • Marcus L.
  1. "hmmm"

    Sie haben einen Festpreisvertrag an dem sich der BT
    halten muss ... es sein denn Ihnen fällt wie z.B. jetzt
    ein dass Sie eine Fußbodenheizung haben wollen, ich glaub
    kaum das Ihnen ein anderer Betrieb "nun" ein Aufpreisangebot
    dafür erstellen wird ... und wenn doch wird's auch
    nix daran ändern (!) ... auf gut deutsch Vertrag iss
    unterschrieben wenn Sie eine Fußbodenheizung wollen dann heißt's
    abnicken ... Sie haben sich mit Gedeih und Verderb
    nach der Unterschrift in die Fänge des Bauträger's begeben ...
    der einige Verhandlungsspielraum denn sie noch
    haben iss die Tageslaune des Bauträger's (!)
  2. Netter Versuch,

    die Sache mit den anderen Angeboten.
    Aber
    1.) können Sie gar nicht beurteilen, ob diese vollständig sind, schon daher ist es kein Vergleich
    2.) muss sich der Bauträger daran nicht halten, er kalkuliert eben anders :-))
    • Name:
    • M.P.
  3. Nachtrag

    Vor Vertrag sagt Kunde:
    "der will mir was verkaufen, den drücke ich im Preis"
    nach Vertrag sagt BT:
    "der will jetzt noch was ändern, nun bin ich am Drücker"
    Übrigens:
    Gibt es irgendwo eine Stelle, wo im Preis gedrückte Handwerker sich beschweren können, und die dann dafür sorgt, dass der Kunde einen auskömmlichen Preis zahlen muss?
    • Name:
    • M.P.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.