Garage in Wohngebiet für KFZ-Reparatur nutzen
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Garage in Wohngebiet für KFZ-Reparatur nutzen

Hallo,
ich besitze mehrere Oldtimer und repariere diese eigentlich immer selbst in meiner Garage. Die Garage verfügt über einen Betonboden ohne Anstrich. Aktuell bin ich dabei die Karosserie instand zu setzen. Es fallen Arbeiten an welche die Nutzung von Trennschleifer, Bohrmaschine, Schweißgerät und dergleichen erfordern. Diese Geräte sind schon tlw. laut, ich halte mich aber an die ortsüblichen Ruhezeiten. Nun gab's Streit mit dem Nachbar. Er wirft mir gewerbliches betreiben einer Werkstatt vor. Ich repariere aber nur meine eigenen Fahrzeuge zur Instandhaltung (nicht zum Zweck des Verkaufs mit Gewinn). Er will mir die Nutzung der Gerätschaften verbieten und drohte mir bei Nichtbefolgung  -  Zitat "sonst passiert was". Genaueres hat er nicht gesagt. Nun wäre meine Frage inwiefern denn eine Garage für KfZ Reparaturen auf privater Ebene genutzt werden kann und welche Bestimmungen man evtl. beachten muss (Bundesland Hessen). Die Garage beinhaltet neben Werkzeug und einem großen Rangierwagenheber noch ein Schweißgerät und div. Motoren und Getriebe als Ersatzteile.
  • Name:
  • Gerhard Hofmann
  1. Mal unverbindlich gesagt

    denke ich, das es eventuell von Vorteil wäre, den Betonboden in irgend einer Art öldicht zu versiegeln und auch entsprechende Behälter und Ölbindemittel als Privatperson vorzuhalten, das es zu keiner Kontamination des Bodens kommt. Wenn Ihr Nachbar bei den Behörden aufläuft, bekommen Sie bestimmt mal eine Kontrolle und da ist es gut, wenn man vorbereitet ist. Außerdem müssten Sie im schlimmsten Fall sicher eines Ihrer geliebten Autos veräußern, wenn eine Kontamination des Bodens erfolgt, also im eignen Interesse vorbeugen.
    Damit außer bei diesem Nachbarn sonst keine weiteren Beschwerden kommen, würde ich Ruhezeiten großzügig einhalten, d.h. Mittagspausen auch in der Woche, früh und abends nicht die Grenzen des Erlaubten ausnutzen.
  2. Dem schließe ich mich an

    Stellen Sie sicher, das keine Flüssigkeiten (Öl/Benzin) in den Boden/Kanal eindringen können. Lagern sie keine großen Mengen an Treibstoff in der Garage.
    Halten Sie sich an die Ruhezeiten. Dann dürfte ihnen rechtlich keiner ans Bein pinkeln können.
    Die andere Frage ist das Nachbarschaftsverhältnis. Ich weiß nicht in welchem Umfang sie geflext haben? Wenn mein Nachbar über Wochen bis 20:00 Uhr die Flex an hat, würde ich mich vielleicht auch gestört fühlen. Stellt sich die Frage wie wichtig ihnen das Verhältnis ist. Ist es ein Stinkstiefel machen Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter. Ansonsten ist es ratsam nicht zu 100 % auf sein Recht zu pochen und etwas ehr aufzuhören, bzw. die leisen Arbeiten in die Abendstunden verlegen.
  3. ich kann dem nicht zustimmen

    Eine Garage ist zum abstellen von KfZ vorgesehen und nicht für größere Reparaturen.
    Es ist eine gewerbeähnliche Tätigkeit, die Gewinnerziehung hat keine Bedeutung.
    Auch eine Hobbywerkstatt muss den Vorschriften entsprechen.
    Wenn der Nachbar das Bauamt und die Gewerbeaufsicht informiert bekommen Sie eine Untersagung mit Bußgeldauflage bei Fortsetzung.
    Spätestens wenn was passiert wird es richtig schlimm für Sie.
    Verlegen Sie Ihr Hobby in ein Gewerbegebiet denn eine Werkstatt wird im Wohngebiet nicht genehmigt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Ich bin überrascht!

    Ich führe selbst kleinere Reparaturen an meinem Mountainbike durch und wechsle auch 2 mal pro Jahr die Reifen unserer beiden Autos in unserer Garage. Fallen diese Arbeiten auch unter gewerbeähnliche Tätigkeiten, Herr Klaus? Ich fürchte das schlimmste! Zur Zeit halten meine Nachbarn noch still ...
  5. gelegendlich oder ständig

    Gelegendliches zweckentfremden einer Garage ist unbedenklich, nach der Beschreibung des Fragestellers ist die Zweckentfremdung ständig und dauerhaft.
    Wenn über Wochen Autos repariert werden dann ist das eine Zweckentfremdung die durch die Baugenehmigung nicht gedeckt ist und erst recht nicht wenn es sich um eine priviligierte Grenzgarage handelt.
    Werkstätten an Grundstücksgrenzen bedürfen einer Genehmigung welche meist gar nicht oder nur unter Auflagen erteilt werden.
    Damit ist die Tätigkeit eine illegale Umnutzung, die Garage ist zum Schwarzbau geworden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Sicher dürfte sein, das die Garage ...

    Foto von wiki

    Sicher dürfte sein, das die Garage gerade in einem Wohngebiet nicht zu gewerblchen Zwecken genutzt werden dürfte. Evtl. gibt hier auch eine sogenannente Teilungserklärung Auskunft.

    Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn diese wiederholt und gegen Erlös stttfindet. Eine wiederholte Tätigkeit für eigene Zwecke dürfte darunter aber nicht fallen.

    Die Garage dient dazu Fahrzeuge abzustellen. Anwohner müssen alle Geräuschemissionen hinnehmen, die damit verbunden sind. z.B. Motor anlassen, reinfahren, Tor Schließen usw. jedoch nicht Geräuschemissionen, die z.B. von fortwährenden Karroseriearbeiten ausgehen und auch keine Gefahrenemmision, die z.B. durch die (ungesicherte) Lagerung von großen Schweißgasflaschen ausgehen können.

    Insofern sollte versucht werden, bei solchen Arbeiten das Garagentor zu schließen und nach Beendigung der Arbeiten alle Gefahren zu beseitigen.

    Ihr Nachbar braucht übrigens nur das Ordnungsamt zu informieren.


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