Schall zum 600.
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit
Schall zum 600.
Das Thema Schall ist in diesem Forum ziemlich erschöpfend behandelt worden, dennoch habe ich eine Frage, die so noch nicht gestellt wurde. Im wesentlichen plagen mich die gleichen Sorgen wie Herrn Aselmeyer, auch die Schallschutzwerte in meinem Reihenhaus sind ähnlich (Treppe 46 dBAbk., Wand 63 dB). Allerdings habe ich diese Sorgen nur auf einer Seite, von meinen Nachbarn auf der anderen Seite höre ich so gut wie nichts. In einem absolut baugleichen Haus des Bauträgers hörte ich von den Mittelhausbewohnern ähnliches. Da ich laut Gutachter, der die Schallmessung durchgeführt habe, keine Schallbrücken habe (andere Gutachter waren sehr wohl dieser Meinung), frage ich mich, wie das möglich sein kann. Eine Erklärung wäre, dass die 15er Kalksandsteinwände (Rohdichte 1,8 od. 2,0) im Treppenhausbereich von der Kellerplatte bis zum Giebel ohne Decke durchgezogen sind (also etwa 12 m) und dass die Wände deshalb stärker schwingen - auf der weniger problematischen Seite wird meine Trennwand von Decken unterbrochen. Wäre diese Begründung plausibel? Und kann es sein, dass der Luftschallschutz um etwa 10 dB schlechter ausfällt als laut Tabelle, ohne dass schwerwiegende Baufehler vorliegen? - Ich danke für die Mühe der der Experten und freue mich auf neue Erkenntnisse.
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Wenn die Resonanzfrequenz getroffen ist
oder auch Eigenfrequenz genannt, kann das durchaus sein. Aber Ferndiagnosen sind schwer. -
dass Sie von einer Seite nichts hören kann einen ganz einfachen Grund haben:
Die Nachbarn verhalten sich vielleicht einfach viel leiser als die auf der anderen Seite. Kann das der Grund sein?
Und sofern es vor allem um Treppenlärm geht: Ist die Treppe des "ruhigen" Nachbarhauses vielleicht auf der anderen Seite, also an der Trennwand zum übernächsten Haus montiert? Dann wär's logisch, dass Sie davon fast nichts hören ...
OK, wenn's an diesen banalen Dingen nicht liegt, dann fällt mir auf Anhieb noch folgendes zu dem Thema allgemein ein: Es gibt Urteile, nach denen über die DINAbk. hinaus der Schallschutz geschuldet ist, der sich aus dem zugesicherten (und hoffentlich genauso ausgeführten) Aufbau ergibt! Wenn bei Ihnen also ein bestimmter KS-Trennwandaufbau in der Baubeschreibung steht, dieser auch so ausgeführt wurde, dann ist der Schallschutz geschuldet, der sich daraus anerkannterweise errechnen würde!
Wenn's 10 dBAbk. weniger ist, ist's im technischen Sinn wohl mangelhaft. Die Ursache ist dafür zunächst mal egal würd ich sagen. Ist meine "unbedarfte" Bauherrenmeinung, für eine definitive rechtliche Aussage befragen Sie bitte einen Anwalt ...
Technische Fragen weiter hier falls notwendig ... -
danke für die schnelle Antwort
an die beiden Herren. Zum geschuldeten Schallschutz: im Vertrag steht nix, deshalb einfacher Schallschutz. Da die Konstruktion mehr hergibt, sollte es in Richtung erhöhter Schallschutz gehen (tut's ja). Mir ist kein Urteil bekannt, wonach ich auf den erhöhten Schallschutz Anspruch hätte. Aber selbst wenn: Beim Trittschall passt's, und der ist das Hauptproblem. Zu Lärm: Beide Nachbarn haben zwei Kinder, die ähnlich ausgelassen sind. Auch die teilweise recht prägnanten Stimmen der Erwachsenen unterscheiden sich kaum. Und beide Männer des Hauses sind ähnlich aktive Hobbytischler, -Bohrer, -Fräser ... Beide Treppenhäuser Grenzen an unser Haus, im schlimmeren Fall Treppe an Treppe (Stahlharfe natürlich). Das dürfte aber relativ uninteressant sein, zumal ich auch luftschallmäßig dort mehr belastet bin. Zu Ferndiagnosen: Ich habe mehrere Gutachter konsultiert, selbst bei Max Planck habe ich mich erkundigt. Es gibt offenbar keine Methode, den Fehler - so einer vorliegt - zu erkennen. Ich habe mich bereits mit dem gutachtlichen Rat angefreundet, möglichst viekle Kinder in die Welt zu setzen, was wahrscheinlich wirklich das Effektivste ist. Dennoch hatte ich die Hoffnung, herauszufinden, was mich plagt. -
Seit wann erstellt Max Planck denn Schallschutzgutachten?
Könnten Sie mir mal seine aktuelle Adresse 'rüberreichen? -
komisch, wurde uns auch gesagt
"Sie sind haben eben einen ruhigen Haushalt ohne Kinder" ... "wenn Sie eigenen Kinderlärm hätten, würden Sie das kaum noch warnehmen ... "
Waren bei Ihnen die gleichen "Experten" wie bei uns? Reihenhäuser nur für Kinderreiche, damit man den Nachbarlärm nicht so wahrnimmt?
Wenn's nicht so traurig wär, könnte man echt drüber lachen, nicht wahr, Herr Leidensgenosse? Übrigens: Auch wir haben rechts UND links die Treppe der Nachbarn zu unserer Seite ...
Zur Problemlösung: Lesen Sie mal ausgiebig im Forum, suchen Sie auch mal nach "Stahlharfentreppe" etc. ... es ist leider wohl nicht viel möglich, viele Mutmaßungen, aber kaum Erfolge. Leider.
Ich find's auch blöde, dass man selbst wenn man Recht bekommt, sich im Zweifelsfall mit Minderung zufrieden geben muss. Das sind grundlegende Mängel, mit denen man doch nicht automatisch besser klarkommen kann, nur weil man ein bisschen Geld wiederbekommt. Normalerweise müsste man das Recht haben, das Haus zurückzugeben. Aber ich glaub da hat man keine Chance, wenn nicht so vereinbart.
Übrigens, noch einmal: Wenn in Ihrer Baubeschreibung ein bestimmter Aufbau der Trennwand beschrieben ist (z.B. "2x17,5 cm KS mit 3 cm Schalldämmmatte dazwischen"), dann ist automatisch der sich dadurch normalerweise ergebende Schallschutz geschuldet, auch ohne dass im Vertrag was zum Thema Schall steht! Dazu gab's hier auch mal Beiträge (ich glaub es war u.a. von Herrn Schotten), in dem ein Urteil genannt wurde. Suchen Sie mal danach im Forum. -
Ja, von mir
In der Tat ist das Thema Schallschutz ein Steckenpferd von. Daher dürften bei Recherche auch einige Beiträge dazu aufzufinden sein. Mich würde auch interessieren, welcher konkrete Wandaufbau ausgeführt wurde.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
zur Frage des Wandaufbaus:
... zuvor aber nochmal das Vertragliche: "anerkannte Regeln ... " und "Die tragenden Wände werden entsprechend der statischen Berechnung aus Mauerwerk (Kalksandstein, Hochlochziegel oder gleichwertig nach Wahl des Bauträgers) erstellt. "
Der ausgeführte Wandaufbau: durchgehende Bodenplatte, Außenwände/Keller aus 26er WU-Beton, getrennt gegossen, 15er Kalksandsteinwand (Rohdichte nach Aussage des Poliers 2,0) ab EGAbk. ringsum sowie im Keller als Trennwand, ab EG sowie im Treppenhaus komplett mit ca. 15 mm Putz, zwischen den Trennwänden 4 cm Mineralwolle, Dach über Dachlatten und Ziegel verbunden.
Zur Resonanzfrequenz, Herr Beisse: Spielt die eine Rolle bei so schweren Wänden? Das müsste sich doch alles im Bereich unter 100 Hz abspielen. Ich bekomme aber auch höhere Frequenzen (laut weinende Kleinkind, Staubsauger) ganz gut mit.
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