Zisterne im Bauantrag NRW: Pflicht, Kosten & Alternativen für Regenwassernutzung?
In diesem Forum sind Sie: Wassersparen / Regenwassernutzung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um den nachträglichen Einbau einer Zisterne in NRW, die Genehmigungspflicht, die damit verbundenen Kosten und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Regenwasser. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen einer Zisterne für Gartenbewässerung und einer Hausanlage mit WC-Spülung, da dies Auswirkungen auf die Genehmigung und Fördermöglichkeiten hat. Die Teilnehmer tauschen sich über Erfahrungen mit Behörden und die optimale Größe der Zisterne aus.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Zisterne im Bauantrag NRW: Pflicht, Kosten & Alternativen für Regenwassernutzung?
Wir wollen nun kurzfristig eine Zisterne einbauen lassen. Lieferung und Einbau wären auch kein Thema aber im Bauantrag ist dazu ja nichts vermerkt gewesen. Können/Dürfen wir die Regenwasserrohre wohl im eigenen Ermessen anstatt direkt in den Mischkanal zum Abwasser auch stattdessen in die Zisterne einleiten? Der Überlauf würde ja dann wie gehabt wieder zurück zur Straße und in den Kanal gehen. Wen muss man da ggf. im Vorfeld alles drüber in Kenntnis setzen? Der Tiefbaufirma ist es egal, wenn wir denen sagen die sollen die Regenrohre in den Garten zur Zisterne legen anstatt in den Kanal dann machen die das ... aber ist es legal?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Jede nachträgliche Umleitung von Regenwasser in eine Zisterne erfordert eine formelle Änderung des Bauantrags oder eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung – eigenmächtige Umbauten führen zu Baueinstellung, Zwangsrückbau oder Ablehnung der Bauabnahme.
🔴 KRITISCH: Der Zisternenüberlauf in den Mischkanal muss hydraulisch dimensioniert und mit Rückstausicherung oder regelbarer Überlaufvorrichtung ausgeführt werden – ein ungeprüfter direkter Anschluss gefährdet das Kanalnetz und verletzt die DINAbk. 1989-100.
⚠️ WICHTIG: Eine Trennung von Trink- und Regenwassersystem ist zwingend – bei gemeinsamer Nutzung (z. B. Toilettenspülung) ist ein zertifizierter Rückflussverhinderer Typ AA oder AB nach DVGW W512 vorgeschrieben.
⚠️ WICHTIG: Die Zisterne muss dicht sein und oberflächennah nicht in wasserschutzrechtlich sensiblen Gebieten errichtet werden – ansonsten droht Grundwasserverunreinigung mit Haftungsfolgen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob eine Zisterne bereits im Bauantrag angegeben werden muss, hängt von den jeweiligen Bauvorschriften in NRW und den individuellen Gegebenheiten ab.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Zisterne zur Regenwassernutzung für die Toilettenspülung oder Gartenbewässerung geplant ist, kann dies Auswirkungen auf die Dimensionierung der Abwasseranlage haben. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Anforderungen zu klären.
Da der Brunnenbau sich als unwirtschaftlich herausgestellt hat, ist die Zisterne eine gute Alternative zur Regenwassernutzung. Die Einleitung von Regenwasser in einen Mischkanal kann unter Umständen genehmigungspflichtig sein oder zu Gebühren führen. Klären Sie dies im Vorfeld mit der Gemeinde oder dem zuständigen Abwasserbetrieb ab.
🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Einbau einer Zisterne kann zu Verunreinigungen des Grundwassers führen, wenn die Zisterne nicht dicht ist oder falsch angeschlossen wird.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Tiefbauunternehmen oder einem Fachbetrieb für Zisternenanlagen auf, um die Planung und den Einbau fachgerecht durchführen zu lassen. Klären Sie die Notwendigkeit einer Änderung des Bauantrags mit der Baubehörde ab.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt den Wunsch, im Neubau in NRW eine Zisterne zur Regenwassernutzung nachträglich zu installieren, obwohl der Bauantrag dies nicht vorsieht. Die geplante Umleitung der Regenwasserrohre von der Kanalisation in die Zisterne mit Überlauf in den Mischkanal ist baurechtlich und wasserrechtlich nicht trivial. Eine eigenmächtige Änderung der Entwässerungsplanung ohne Genehmigung ist in der Regel unzulässig und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
🔴 Gefahr: Die eigenständige Umleitung von Regenwasser in eine Zisterne ohne behördliche Genehmigung stellt einen Verstoß gegen die Bauordnung NRW dar. Dies kann zu einer Baueinstellung, Bußgeldern oder der Auflage führen, die Anlage zurückzubauen. Zudem kann die Abwassergebührenberechnung durch die Stadtwerke beeinträchtigt werden.
➕ Ergänzung: In NRW ist für die Errichtung einer Zisterne mit Anschluss an die Kanalisation in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Genehmigung nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde erforderlich. Der Bauantrag müsste geändert oder ein separater Antrag bei der Unteren Wasserbehörde gestellt werden. Auch die Stadtwerke müssen über die geänderte Ableitung informiert werden, da sich die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ändert.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass es der Tiefbaufirma egal sei, ist fahrlässig. Die Baufirma handelt im Auftrag des Bauherrn, aber die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften liegt beim Bauherrn. Eine mündliche Absprache ersetzt keine behördliche Genehmigung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder die Untere Wasserbehörde Ihrer Stadt/Gemeinde. Lassen Sie sich beraten, ob eine Änderung des Bauantrags oder eine separate Genehmigung für die Zisterne erforderlich ist. Beauftragen Sie einen Fachplaner für Entwässerungstechnik, der die korrekte Dimensionierung und den Anschluss an den Mischkanal plant. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Regenwassernutzung legal und sicher ist.
KI-Analyse (Qwen)
Die Nachrüstung einer Zisterne nach Baubeginn stellt eine wesentliche Änderung der Entwässerungskonzeption dar und unterliegt in Nordrhein-Westfalen strengen rechtlichen und technischen Vorgaben – insbesondere gemäß der Landesbauordnung NRW, der DIN 1989-100 sowie den kommunalen Abwassersatzungen.
🔴 Gefahr: Eine ungenehmigte Umleitung von Regenwasser aus dem genehmigten Misch- oder Trennsystem in eine nicht im Bauantrag vorgesehene Zisterne kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Baustopp, Zwangsrückbau oder Ablehnung der Bauabnahme – besonders wenn die Zisterne den hydraulischen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beeinträchtigt oder die Oberflächenabflussmenge unkontrolliert verändert.
⚠️ Korrektur: Es ist nicht zulässig, die Regenrohre 'im eigenen Ermessen' umzuleiten – auch wenn die Tiefbaufirma dies technisch umsetzen würde. Die Zisterne muss als Teil der Entwässerungsanlage im Bauantrag nachträglich eingetragen und von der zuständigen Bauaufsicht genehmigt werden.
➕ Ergänzung: Der Überlauf einer Zisterne darf nicht einfach 'wie gehabt' in den Kanal geleitet werden, sondern muss entweder über eine hydraulisch dimensionierte Rückstausicherung oder eine regelbare Überlaufvorrichtung erfolgen, um bei Hochwasser oder Zisternenfüllung eine Überlastung des Kanals zu vermeiden – dies ist zwingend in der Planung zu dokumentieren.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Idee der Regenwassernutzung ist ökologisch sinnvoll und in NRW durch Förderprogramme (z. B. NRW-Bank) unterstützt – allerdings nur bei ordnungsgemäßer Planung, Genehmigung und fachgerechter Ausführung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass 'keine Eintragung im Bauantrag' ausreichend sei, widerspricht klar § 62 Abs. 1 LBOAbk. NRW, wonach jede Änderung der baulichen Anlage, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung berührt, einer Genehmigung bedarf – und die Entwässerung gehört hierzu zwingend.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Stadt- oder Kreisbauamt) sowie den örtlichen Abwasserverband, um eine formelle Nachgenehmigung für die Zisterne zu beantragen – inkl. statisch geprüfter Baubeschreibung, hydraulischer Berechnung nach DIN 1989-100 und einer Abstimmung mit der Kanalnetzbetreiberin. Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachplaner für Entwässerungstechnik, bevor weitere Bauarbeiten erfolgen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Eine nachträgliche Zisterne stellt eine wesentliche Änderung der Entwässerungskonzeption dar und erfordert zwingend eine behördliche Genehmigung – entweder als Bauantragsänderung oder als gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis.
- Alle betonen die Rechtsverantwortung des Bauherrn – nicht der Tiefbaufirma – und warnen vor mündlichen Absprachen als Genehmigungsersatz.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Genehmigungspflicht noch relativ allgemein („ratsam, mit Baubehörde zu klären“), während DeepSeek und Qwen klar auf § 62 Abs. 1 LBO NRW bzw. die Entwässerungssatzung verweisen und konkrete Sanktionen wie Baustopp oder Zwangsrückbau nennen.
➕ Ergänzung:
- Qwen fügt die zwingende hydraulische Dimensionierung des Überlaufs und die Notwendigkeit einer Rückstausicherung gemäß DIN 1989-100 hinzu – ein technisches Detail, das bei GoogleAI und DeepSeek nur implizit oder nicht erwähnt ist.
- DeepSeek betont die Notwendigkeit der Information der Stadtwerke zur Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr – eine Verwaltungsfolge, die bei Qwen und GoogleAI nicht explizit genannt wird.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, eine Zisterne „ohne Eintragung im Bauantrag“ realisieren zu können – und stützt dies mit konkretem Verweis auf § 62 Abs. 1 LBO NRW. GoogleAI und DeepSeek formulieren diesen Rechtsverstoß zwar als Gefahr, aber nicht mit derselben juristischen Präzision und klarem Zitat der Rechtsgrundlage.
👉 Empfehlung: Die sicherste und rechtskonforme Linie folgt Qwen: Jede nachträgliche Zisterne ist als bauliche Änderung im Sinne der LBO NRW zu behandeln – daher ist eine formelle Genehmigung zwingend. Die technischen Anforderungen an Überlauf und Rückstausicherung gemäß DIN 1989-100 gelten als Mindeststandard.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Genehmigungspflicht ✅ Alle Modelle stimmen überein: Nachträglicher Zisterneneinbau erfordert zwingend eine formelle Genehmigung – entweder als Bauantragsänderung oder als wasserrechtliche Erlaubnis. Rechtliche Verantwortung ✅ Der Bauherr trägt die volle Verantwortung – mündliche Absprachen mit der Tiefbaufirma sind rechtlich irrelevant. Überlauftechnik ⚠️ Qwen nennt konkrete Anforderungen (Rückstausicherung, regelbare Vorrichtung, DIN 1989-100); GoogleAI und DeepSeek erwähnen das Thema nur allgemein oder gar nicht – Abwägung erforderlich, da Qwens Angabe die sicherere und normkonforme Variante darstellt. Trinkwasser-Trennung ⚠️ Nur GoogleAI und die Vorlage erwähnen explizit den Rückflussverhinderer; DeepSeek und Qwen fokussieren auf Entwässerungsrecht, nicht auf Trinkwasserschutz – jedoch ist die Trennung technisch und rechtlich zwingend (TrinkwV), weshalb der Konsens unter Vorsichtsprinzip gilt. Grundwasserschutz ❌ GoogleAI warnt vor Verunreinigungen bei Undichtigkeit; Qwen verweist auf wasserschutzrechtliche Einschränkungen bei Standortwahl; DeepSeek thematisiert dies nicht – Widerspruch in der Tiefe der Behandlung, aber Einigkeit in der grundsätzlichen Gefahr. 👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich eine Bauantragsänderung oder wasserrechtliche Erlaubnis – unterstützt durch einen zertifizierten Fachplaner für Entwässerungstechnik, der eine hydraulische Berechnung nach DIN 1989-100 sowie eine detaillierte Baubeschreibung vorlegt. Verzichten Sie auf jegliche Bauausführung vor Vorliegen der Genehmigung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rechtliche Sanktionen durch ungenehmigten Einbau (Baustopp, Bußgeld, Rückbau) Hohe Kosten, Zeitverzug, rechtliche Haftung des Bauherrn 🔴 Risiko Hydraulische Überlastung des Kanalnetzes durch ungeprüften Zisternenüberlauf Gefahr von Rückstau, Überflutung, Schäden an Nachbargrundstücken 🔴 Risiko Unzureichende Trennung von Trink- und Regenwassersystem Gesundheitsgefahr durch Rückstau in Trinkwassernetz, Verstoß gegen Trinkwasserverordnung 🔴 Risiko Undichte Zisterne in wasserschutzsensibler Lage Grundwasserverunreinigung, Umwelthaftung, Sanierungskosten 🔴 Risiko Fehlende Anpassung der Niederschlagswassergebühr Nachforderung durch Stadtwerke, mögliche Zuschläge oder Vertragsstrafen ✅ Chance Reduzierte Abwassergebühren durch verringerte Regenwassereinleitung in Kanal Dauerhafte Kosteneinsparung, je nach lokaler Gebührenstruktur ✅ Chance Förderung durch NRW-Bank oder Kommunen für Regenwassernutzung Finanzielle Entlastung bei fachgerechter Planung und Genehmigung ✅ Chance Erhöhte Klimaresilienz durch lokale Versickerung und Speicherung Minderung von Starkregenfolgeschäden, Beitrag zum lokalen Wasserkreislauf ✅ Chance Senkung des Trinkwasserverbrauchs (z. B. Toilettenspülung, Gartenbewässerung) Nachhaltige Ressourcennutzung, langfristige Entlastung der öffentlichen Wasserversorgung ✅ Chance Steigerung des Immobilienwerts durch zukunftsfähige Infrastruktur Höhere Verkaufschancen, bessere Bewertung bei Energieausweis und Nachhaltigkeitszertifikaten Orientierungshilfen
- Unverzügliche Genehmigung einholen: Kontaktieren Sie das zuständige Stadt- oder Kreisbauamt und die Untere Wasserbehörde, um die Notwendigkeit einer Bauantragsänderung oder wasserrechtlichen Erlaubnis zu klären – beginnen Sie mit keinerlei Bauarbeiten vor Vorliegen der schriftlichen Genehmigung.
- Fachplaner beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachplaner für Entwässerungstechnik, der eine DIN 1989-100-konforme hydraulische Berechnung, eine detaillierte Baubeschreibung und den Nachweis der Rückstausicherung erstellt.
- Stadtwerke informieren: Melden Sie die geplante Zisterne beim örtlichen Abwasserverband bzw. den Stadtwerken, um die Anpassung der Niederschlagswassergebühr und die technische Abstimmung zum Überlauf zu vereinbaren.
- Trinkwasserschutz sicherstellen: Installieren Sie einen zertifizierten Rückflussverhinderer (Typ AA oder AB nach DVGW W512) bei jedem Anschluss an Trinkwassersysteme – dokumentieren Sie die Montage und lassen Sie ihn durch einen DVGW-zertifizierten Installateur abnehmen.
- Standort prüfen lassen: Lassen Sie den geplanten Zisternenstandort durch einen Geotechniker auf Grundwasserschutzrechtliche Zulässigkeit, Bodenbeschaffenheit und Dichtheit überprüfen – besonders bei Nähe zu Brunnen oder Wasserschutzgebieten.
- Fördermittel abklären: Informieren Sie sich bei der NRW-Bank oder Ihrer Gemeinde über aktuelle Förderprogramme für Regenwassernutzung – Einreichung erfolgt meist nur mit vollständigem Genehmigungspaket.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zisterne
- Ein unterirdischer Behälter zur Speicherung von Regenwasser, das für verschiedene Zwecke wie Gartenbewässerung oder Toilettenspülung genutzt werden kann.
Verwandte Begriffe: Regenwassernutzung, Regenwasserspeicher, Wasserspeicher. - Bauantrag
- Ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauordnung. - Regenwassernutzung
- Die Sammlung und Verwendung von Regenwasser für verschiedene Zwecke, um Trinkwasser zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Verwandte Begriffe: Zisterne, Grauwassernutzung, Wasserkreislauf. - Mischkanal
- Ein Kanal, der sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser ableitet.
Verwandte Begriffe: Trennsystem, Abwasserkanal, Kanalisation. - Abwasser
- Das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigte Wasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird.
Verwandte Begriffe: Schmutzwasser, Grauwasser, Schwarzwasser. - Tiefbau
- Ein Bereich des Bauwesens, der sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken unterhalb der Erdoberfläche befasst, wie z.B. Kanäle, Tunnel und Fundamente.
Verwandte Begriffe: Erdbau, Straßenbau, Kanalbau. - NRW (Nordrhein-Westfalen)
- Ein Bundesland in Deutschland, das eigene Bauvorschriften und -gesetze hat.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Landesbauordnung, Bauamt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich eine Zisterne im Bauantrag angeben?
Das hängt von den örtlichen Bauvorschriften und der geplanten Nutzung ab. Wenn die Zisterne zur Regenwassernutzung für Toilettenspülung oder Gartenbewässerung vorgesehen ist, kann dies relevant sein. Klären Sie dies mit der Baubehörde. - Welche Vorteile bietet eine Zisterne?
Eine Zisterne ermöglicht die Nutzung von Regenwasser, was Trinkwasser spart und die Umwelt schont. Zudem können in einigen Kommunen Gebühren für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation reduziert werden. - Was kostet der Einbau einer Zisterne?
Die Kosten für den Einbau einer Zisterne variieren je nach Größe, Material und Einbauaufwand. Angebote von verschiedenen Fachbetrieben sollten eingeholt werden. - Darf ich Regenwasser einfach so in den Garten leiten?
In vielen Fällen ist die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück erlaubt oder sogar erwünscht. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Bestimmungen. - Benötige ich eine Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser in den Mischkanal?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Einige erheben Gebühren für die Einleitung, andere verlangen eine Genehmigung. Klären Sie dies mit dem zuständigen Abwasserbetrieb. - Kann ich mit Regenwasser die Toilette spülen?
Ja, die Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung ist möglich und spart Trinkwasser. Achten Sie auf eine fachgerechte Installation und Trennung vom Trinkwassernetz. - Welche Größe sollte meine Zisterne haben?
Die Größe der Zisterne richtet sich nach dem Bedarf an Regenwasser und der Dachfläche. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Dachfläche rechnet man mit ca. 50 Litern Speichervolumen. - Wie reinige ich eine Zisterne?
Eine Zisterne sollte regelmäßig gereinigt werden, um Ablagerungen und Verunreinigungen zu entfernen. Dies kann durch Fachbetriebe durchgeführt werden.
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Wann Sie eine Genehmigung für die Nutzung von Regenwasser benötigen. - Reinigung und Wartung von Zisternen
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Regenwassernutzung NRW: Förderrichtlinien & wichtige Infos
Alle wichtigen Informationen ...
zur Regenwassernutzung finden Sie im weiterführenden Link, auch die Antwort zu Ihrer Frage, sowie die Förderrichtlinien für NRW (erst Antrag stellen, dann mit dem Bau beginnen!). -
Zisterne für Gartenbewässerung: Genehmigung in NRW nötig?
Muss da nochmals drinend nachhacken ...
Sehr gute und informative Page allerdings, vielen Dank für all diese Infos. Allerdings soll es nur eine Zisterne für Gartenbewässrung sein, keine Nutzanlage. Wir haben ca. 2000 m² Garten und liebäugeln nun wie bereits beschrieben anstatt des Brunnens mit einer Zisterne (Beton ca. 6-9000 Liter).
Auf rewalux.com habe ich lediglich folgenden Hinweis finden können: "Eine Baugenehmigung ist für Zisternen bis 50 m³ Inhalt in den meisten Bundesländern nicht erforderlich"
Wie sieht es da mit unserem Vorhaben (max 9000 Liter) in NRW aus. Weiß da jemand was? Hauptsächlich interessiert uns ob die Wasserbehörde oder gar das Bauamt ggf. Stress machen wenn das Regenwasser nicht wie geplant direkt in den Kanal geht, sondern erst mal in unsere Zisterne im Garten. Wir hoffen das eine informelle schriftliche Benachrichtigung der Gemeinde ausreicht wollen andererseits aber auch keine schlafenden Hunde wecken oder gar die Bauabnahme gefährden. -
Zisternen Einbau: Behörden-Check in NRW empfohlen!
Bei uns in BRB kein Problem, wenn Sie ...
Bei uns in BRB kein Problem, wenn Sie sich allerdings nicht sicher sind, warum nicht bei den Behörden nachfragen. Wenn die Probleme machen werden diese nur noch größer wenn die Zisterne bereits eingebaut ist und die Ämter drauf stoßen. Vielleicht gibt es ja Vorschriften wegen des Materials o.Ä., alte Benzintanks sind bestimmt verboten. In NRW gibt es dazu bestimmt Infos ( -
Zisterne in NRW: Keine Baugenehmigung unter 50 m³!
Baugenehmigung für Zisternen ...
unter 50 m³ ist in NRW nicht erforderlich.
Es gibt auch keinen "Stress", wenn die Dachentwässerung erst über eine Zisterne und dann in den Kanal geleitet wird.
Warum aber nur eine Zisterne für Gartenbewässerung?
Die Mehrkosten für eine Hausanlage liegen bei ca. 500,- € (Zisterne, Filter und Pumpe wird bei beiden gleich benötigt).
Bei einer Hausanlage gibt es aber in NRW 1.500,- € Zuschuss und das Wassereinsparpotential steigt von ca. 4 % auf bis über 50 % des Wasserverbrauchs.
Bei der Förderung in NRW ist der Bau einer reinen Gartenanlage 1.000,- € verschenktes Geld, sofort! -
Zisternen Förderung NRW: Hausanlage vs. Gartenbewässerung
Ja stimmt diese Rechnung geht irgendwie tatsächlich ...
auf ... Ich schätze Sie haben da Recht Herr Steinle. Wir haben da wohl etwas spontan und kurzlebig gedacht weil es ja nur mal eben die "billige, schnelle" Alternative zum Brunnen werden sollte. Vermutlich läuft die Förderung aber auch nur noch bis Ende diesen Jahres wenn ich das richtig sehe? Oder gibt es da schon was Neues? Denke wir werden also jetzt mal pauschal Förtdermittel sowohl für eine Hauswasseranlage als auch für die anschließende Versickerung beantragen. Wenn wir mal mit einem 9600 Liter Tank kalkulieren sollte das für ein Einfamilienhaus inklusive Gartenbewässerung ja halbwegs reichen. Das Wasser werden wir dann eh maximal für die Toilettenspülung einsetzen, alles andere wäre der Frau nicht Recht : O. Für die Versickerung und Überlauf wird demnach vermutlich eh nicht mehr allzu viel an Wasser übrigbleiben da wir ja mitten im Ruhrgebiet (Randzone zu Münsterland) bauen und dort ja nicht allzu viel Regen fällt. Die Rigolen sollten da vielleicht mit den 1500 Fördermitteln auch noch machbar sein hoffe ich. Sind immerhin knapp über 200 m² an zu entwässernder Fläche die wir da jährlich Abwassermäßig noch einsparen ...
Macht es wohl Sinn hier auf BAU.DE eine Ausschreibung für dieses Unterfangen zu starten oder bieten Sie Herr Steinle auch einen kompletten Service für so was an? Die Homepage ist ja schon super informativ aber reiner Vertrieb und Verkauf reicht ja in diesem Fall wohl nicht. Habe die Erfahrung gemacht dass die meisten Tiefbauer die man so lokal vor Ort anfragt eher weniger Erfahrung mit dieser Thematik haben und selbst wenn bieten die nur Ihre eigenen Lösungen an bzw. nur die mit welchen sie bereits Erfahrung haben. -
Zisternengröße: Optimierung für Hausanlage mit WC-Spülung
Zisternengröße ...
für eine Hausanlage mit WC-Spülung sollte auf der Webseite noch einmal nachgerechnet werden, da für eine Hausanlage die Zisterne kleiner gewählt werden kann (siehe auch Ratgeber).
REWALUX-Anlagen können in Eigenleistung oder von jedem Installateur seiner Wahl eingebaut werden. Am besten die gewünschte Anlage aussuchen, ausdrucken und dem Bauunternehmen seiner Wahl auf den Tisch legen. REWALUX liefert auf Wunsch auch an Installateure und Bauunternehmen, die dann die Anlage komplett mit Montage abrechnen können. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Zisterne im Bauantrag NRW: Pflichten, Kosten & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den nachträglichen Einbau einer Zisterne in NRW, die Genehmigungspflicht, die damit verbundenen Kosten und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Regenwasser. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen einer Zisterne für Gartenbewässerung und einer Hausanlage mit WC-Spülung, da dies Auswirkungen auf die Genehmigung und Fördermöglichkeiten hat. Die Teilnehmer tauschen sich über Erfahrungen mit Behörden und die optimale Größe der Zisterne aus.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor dem Einbau einer Zisterne sollte man sich unbedingt bei den zuständigen Behörden in NRW erkundigen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Siehe hierzu auch Zisternen Einbau: Behörden-Check in NRW empfohlen!.
✅ Zusatzinfo: Für Zisternen unter 50 m³ ist in NRW keine Baugenehmigung erforderlich. Dies erleichtert den Einbau erheblich, wie im Beitrag Zisterne in NRW: Keine Baugenehmigung unter 50 m³! erwähnt wird.
💰 Zusatzinfo: In NRW gibt es eine Förderung von 1.500,- € für Hausanlagen zur Regenwassernutzung. Die Mehrkosten im Vergleich zu einer reinen Gartenanlage sind gering, daher sollte man diese Option in Betracht ziehen. Beachten Sie hierzu den Beitrag Zisternen Förderung NRW: Hausanlage vs. Gartenbewässerung.
🔧 Praktische Umsetzung: Die Größe der Zisterne sollte auf die geplante Nutzung (Gartenbewässerung oder Hausanlage) abgestimmt sein. Für eine Hausanlage mit WC-Spülung kann die Zisterne kleiner gewählt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Zisternengröße: Optimierung für Hausanlage mit WC-Spülung.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Förderrichtlinien für Regenwassernutzung in NRW, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Ein Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Nützliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag Regenwassernutzung NRW: Förderrichtlinien & wichtige Infos.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Zisterne, Bauantrag, NRW, Regenwassernutzung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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