Kennzeichnungspflicht für Regenwasserkreislauf im Haus
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung

Kennzeichnungspflicht für Regenwasserkreislauf im Haus

Ich habe eine Zisterne für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung. Mein Bauunternehmer hat vertraglich die Zisterne Ordnungsgemäß anzuschließen. Nun hat der Installateur weder den zweiten Wasserkreislauf fortlaufend als kein Trinkwasser makiert, noch hat er an den Entnahmestellen z.B. am Außenwasserhan ein Schild angebracht. Alles sieht genauso aus wie die Frischwasserleitungen. Lediglich im Hausanschlussraum wurde, über der Pumpe für die Zisterne, ein Schild welches mit der Pumpe geliefert wurde, hingelegt, dass in diesem Hause eine Regenwassernunzungsanlage vorhanden ist. Ist das nicht etwas wenig? Wer kann mir eine Vorschrift (DINAbk. o.ä.) nennen und wo kann ich diese nachlesen, damit ich dem Installateur diese vorlegen kann.
  • Name:
  • Sylvia
  1. Kennzeichnungspflicht

    Kennzeichnung ist vorgeschrieben durch DINAbk. 2001 und DIN 1989.
    Alles über Regenwassernutzung und die Vorschriften finden Sie auf meiner Webseite.
  2. Bei mir gab es eine behördliche Abnahme ...

    für die Regenwasseranlage. Da wurden unter anderem auch die fehlenden Schildchen bemängelt. Die habe ich mir aber für 2 € aus dem Baumarkt geholt, dann war die Sache auch geritzt.

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