Gewährleistungsbürgschaft
BAU-Forum: Bauversicherung

Gewährleistungsbürgschaft

Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Bausumme.

Wenn Baumangel höhe ist als diese 5 %, wer haftet für den Fehlbetrag ? Bzw. wie sichert sich der Auftraggeber ab ?

  1. Gewährleistungsbürgschaften sind keine Absicherung

    Ob man eine will/braucht, muss jeder selbst entscheiden. 5 % ist schon eine hohe Absicherung, meistens sind es nur 3 % oder eben gar keine.

    Sofern es bei einem Rohbau tatsächlich zu Mängelansprüchen kommt, reicht die Bürgschaft kaum für die Erstberatung beim Fachanwalt. Für die Mangelbeseitigung muss zwar der Unternehmer aufkommen, wenn er es aber nicht macht oder nicht mehr kann, hängt es beim Bauherren.

    Ich würde auf die Bürgschaften verzichten und lieber ein schönes Skonto nehmen. Die Kosten der Bürgschaft sind eh in die Preise eingerechnet.

    Sich für das dann "gesparte" Geld eine unabhängige und fachkundige Objektüberwachung leisten, ist die bessere Investition.

  2. bürgschaft

    5 % Skonto (Einbehalt) anstatt Bürgschaft ?

    Muß Auftragnehmer das mitmachen, dass sein 5 % Auftragssumme 3-5 Jahre lang einbehalten wird ?

    Wenn diese 5 % doch nicht ausreicht wegen z.B. verdeckten Mangel, wie kann der Auftraggeber sich davor schützen ?

  3. Skonto ist kein Einbehalt

    Skonto ist ein Nachlass für schnelles zahlen und muss vereinbart sein.

    [ Zitat Anfang ] ... Wenn diese 5 % doch nicht ausreicht wegen z.B. verdeckten Mangel, wie kann der Auftraggeber sich davor schützen ? ... [ Zitat Ende ]
    Gar nicht.

    Nur eine gute Planung, eine gewissenhafte Auswahl der Fachfirmen und eine unabhängige Überwachung der kritischen Abschnitte schaffen eine gewisse Sicherheit.

  4. bürgschaft

    Vielen Dank. Dein Rat hat sehr geholfen. Weiter so.
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