Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. der Haftung bei Schäden.
So viel ich weiß haftet bei höherer Gewalt der Bauherr für Schäden am Bauwerk während der Bauphase (§ 6 (2) VOBAbk./A).
Trifft das auch uneingeschränkt für Schäden, die aus einen Hochwasser resultieren.
In § 6 VOB/A steht zudem, dass wenn mit Witterungseinflüssen während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, dies nicht als Behinderung gilt.
Was trifft jetzt genau zu?
Wer muss für die Schäden am unfertigen Bauobjekt aufkommen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß Marcel
Wer haftet bei Hochwasserschäden während der Bauphase?
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