Wir haben 2006 einen Wintergarten angebaut. Für die kleineren Arbeiten habe ich meine Vater angegeben (Estrich, Fliesen etc.) mit ca. 70 Stunden.
Habe mich leider vorher nicht schlau gemacht.
Muss der Vater jetzt trotzdem versichert werden auch wenn er der Eigentümer dieses Anbaus ist?
(Laut Grundbuch gehört im der Teil des Hauses)
Bauherr nicht Eigentümer! Muss der Eigentümer zahlen?
BAU-Forum: Bauversicherung
Bauherr nicht Eigentümer! Muss der Eigentümer zahlen?
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Nicht versickerungsfähiger Lehmboden als Überdeckung von Erdwärmeflächenkollektoren
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletskessel (Dimensionierung, Hersteller)
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abdichtung Lichtschacht
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- … Der Bauherr wollte außen vor der Tür eine Aufmauerung, welche dann außen gegen …
- … Der Bauherr wollte statt eines ordentlichen Kellerfensters mit regendichtem Bauwerksanschluss als Sonderwunsch die alte Türe drin lassen, die natürlich keine regendichten Anschlüsse zur nachträglich errichteten Brüstung aufweisen kann - wie auch?! …
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- … Kann man, basierend auf unsere Vermutungen, die Verjährung hemmen? Wir als Eigentümer wollen nicht evtl. entstehende Kosten für Baugrundverstärkung übernehmen wollen …
- … unterschiedliche Setzungen des Gebäudes möglich sind, dann bleibt der Schaden beim Bauherrn, denn er hat den Boden mitgebracht . …
- … WEG mit 3 Eigentümern (3 Eingänge) zu sein. Wieso gibt es keine Gebäudetrennung zwischen den Einheiten? Beschichtungen beseitigen keine Risse in tragenden Bauteilen, sondern vertuschen diese. Risse in tragenden Bauteilen zeugen von großen Biegekräften die eine Statik ausschließen soll. Risse sind Bruchstellen. …
- … Eine WEGAbk. mit 20 Sondereigentümern, mit Rissen im frühen Stadium, ein Verwalter der nichts …
- … tut außer zu kassieren und zögerliche Eigentümer. …
- … Sie wurden übers Ohr gehauen, ein Bauträger errichtet ein Gebäude so billig wie möglich, ein Verwalter tut nichts, denn es ist ein neues Gebäude, er kassiert pro Einheit und es gibt massive Mängel, vermutlich auch in der Gebäudetrennung und damit auch im Brandschutz. Prüfen Sie die Verkaufsbeschreibung und die Teilungserklärung auf den tatsächlichen Zustand. Bedenken Sie dass eine Wohnung ein Vermögen ist das verkauft und vererbt werden soll. Wesentliche Mängel und Abweichungen in Beschreibung und TE machen es wertlos. Sie sind nicht Bauherr, sondern der Bauträger ist Bauherr. Ein Verwalter hat …
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- … nochmals herzlichen Dank an die beiden Herren, auch namens meiner Miteigentümer. …
- … Stellt er Unstimmigkeiten in den Unterlagen fest, muss er umgehend die Eigentümer auffordern, nach seinen Vorschlägen Abhilfe zu schaffen. …
- … seinem Privatvermögen für alle Kosten und einen Schadenersatz. Wenn sich die Eigentümer weigern Abhilfe zu beschließen, so kann ein ordentlicher Verwalter zum Schutz …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Auflösung Architekturbüro - Die Akten und der Datenschutz
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- … wenn diese Unterlagen nach Beendigung des Bauvorhabens vom Bauherren nicht zurückgefordert wurden, darf man daran zweifeln, ob sie in das Eigentum des Architekten übergegangen sind. …
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- … handelt. An solchen - vom Architekten gefertigten - Kopien erwirbt der Eigentümer des Originals kein Eigentum. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt baut in meinen Augen Mist
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