Guten Tag liebe Forumsteilnehmer! Mir stellt sich gerade ...
BAU-Forum: Bauversicherung

Guten Tag liebe Forumsteilnehmer! Mir stellt sich gerade ...

Guten Tag liebe Forumsteilnehmer!
Mir stellt sich gerade eine wahrscheinlich dumme Frage:
Im Antrag zur Feuerrohbauversicherung/Wohngebäudeversicherung kommt die Frage, haben Sie ein
a) Flachdach
b) nicht ausgebautes Dachgeschoss
c) ausgebautes Dachgeschoss
Ich baue ein Einfamilienhaus im Bungalowstil ohne Keller. Das Dach hat 26 Grad Neigungswinkel und wird mit Betondachsteinen gedeckt. Im Dachboden ist ein Laufsteg und später werden OSBAbk.-Platten verlegt. Was muss ich ankreuzen a, b oder c?
Meine Versicherungstante sagt a.
Kann ein Flachdach trotz 26 Grad-Neigungswinkel trotzdem ein Flachdach sein?
Ich bin völlig perlex.
Vielen Dank
Hartmann
  • Name:
  • Rolf Hartmann
  1. Kreuzen

    Sie "b" an.
    Flachdach hat keine geneigten Dachflächen.
    Die "Versicherungstante" soll am besten mal ihren Chef fragen, der wird sie dann aufklären.
    • Name:
    • M.P.
  2. 'Nachtrag

    Zum lesen/kopieren der V-Tante zeigen:
    • Name:
    • M.P.
  3. nicht ganz

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ein Flachdach kann theoretisch auch geneigt sein.
    M.E. kommt es eher auf die Eindeckung oder Abdichtung an :)
    Grüße
    si
    • Name:
    • si
  4. trotzdem kein Flachdach

    26 Grad mit Dachstein- ist trotzdem kein Flachdach
    wenn ich es mit Bitumen eindecke bleibt es ein nicht-Flachdach um bei der seltsamen Multpl-Juiuoicuce Frage zu bleiben
    kann man da auch mehr als eins ankreuzen?
    Ich würde b ankreuzen,
    oder vielleicht a und gleichzeitig c
  5. Ein theoretisch

    geneigtes Flachdach?
    Wenn es mehr als die für den Wasserablauf nötigen 3-5 Grad hat, wird's zu einem Pultdach (wenn einseitig geneigt) und auch das kann anders als mit Pfannen eingedeckt (abgedichtet) sein.
    • Name:
    • M.P.
  6. interessante Diskussion wie ich finde ... mittlerweile habe ich ...

    interessante Diskussion wie ich finde ...
    mittlerweile habe ich auch schon gelesen das auch Flachdächer eine Neigung haben können. Wie gesagt mein Dach (Walmdach) hat 26 Grad und ich würde das nicht als Flachdach bezeichnen. Weiterhin stellt sich auch die Frage wann ist den ein Dachgeschoss ausgebaut und wann ist ein Dachgeschoss nicht ausgebaut. Reichen denn schon verlegte OSBAbk.-Platten um es als "ausgebaut" zu bezeichnen.
    Grüße Hartmann
  7. Punkt b)

    Werden Sie auch noch nach der Art der Deckung gefragt (hart oder weich) oder erschöpfen sich die Fragen zum Dach in der Dachform? Und das Dach ist nicht ausgebaut, denn es geht hier irgendwo auch um die Höhe der Prämie bzw. den Versicherungsschutz. LDa ist es etwas anderes ob nur OSBAbk. liegt, oder ob Heizung, Elektro, Bodenbeläge etc. liegen. Wollen Sie ganz sicher gehen, schreiben Sie in Klammern 26 °, Ziegel, keine Wohnräume mit auf den Antrag. Dann haben Sie nichts falsches angegeben!
  8. re

    Vielen Dank für die Antworten,
    habe der "Versicherungstante" eine Kopie der Bauzeichnungen (Hausquerschnitt) gegeben, damit Sie sich ein Bild machen kann. Komischerweise wäre der Versicherungsbeitrag mit Flachdach teuer als bei "nicht ausgebauten Dachgeschoss"
    Grüße
  9. re

    Hallo,
    nun ist die Sache endgültig geklärt:
    ich habe mich an die HUK Zentrale gewandt, welche mir bestätigt hat das wir ein nicht ausgebautes Dachgeschoss haben. Den geänderten Versicherungsschein haben sie gleich mitgeschickt.
    Liebe Grüße

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