Hallo zusammen,
wir haben uns im Dezember ein Haus gekauft, jetzt im Januar stehen wir im Grundbuch.
Der Vorbesitzer hat die Prämie für 2005 bezaht.
Müssen wir ihm die Prämie zurückerstatten?
In unserem Kaufvertrag steht folgender Satz drin:
Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr sowie die mit dem Kaufobjekt
verbundene Verkehrssicherungspflicht - einschließlich der das Kaufobjekt betreffenden Versicherungen - gehen mit Zahlung des gesamten Kaufpreises auf den Käufer über.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kuzia
Wohngebäudeversicherung
BAU-Forum: Bauversicherung
Wohngebäudeversicherung
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Ja ...
Ja -
Fristen ...
Werter Fragesteller
Sie übernehmen die Versicherung mit allen Vor- und Nachteilen (Vorteilen, Nachteilen). In den ersten vier Wochen nach Eintragung ins Grundbuch haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Holen Sie Ihren Versicherungsvertreter - wenn es nicht zufällig die Selbe Gesellschaft ist ran und lassen Sie sich ein Angebot machen.
Ist Ihre Versicherung besser und/oder günstiger, können Sie wechseln. Aber eben nur innerhalb der vier Wochen. -
Was heißt eigentlich, ja. Kann keinen Beitrag lesen, nur, ja.
Ich lese nur ja, also muss ich dem Vorbesitzer die Versicherungssumme zurückerstatten obwohl ich die Versicherung gar nicht haben möchte?
Gruß
Peter -
Das sind jetzt zwei verschiedene Paar Schuhe ...
Das sind jetzt zwei verschiedene Paar Schuhe nämlich a) Vertragsrecht zwischen Ihnen und dem Verkäufer und b) Versicherungsrecht, nämlich zwischen Ihnen und der Versicherung. Wie Dühle schon schrieb, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie die Vers. nicht haben wollen. Sie können also kündigen und sich selbst eine Versicherung suchen. Nichtsdestotrotz steht dem Alteigentümer die gezahlte Versicherungsprämie zu, für dem Zeitpunkt der Übergabe des Grundstückes bis zum Ablauf der Vers. -
c - Was will unser dieser Beitrag sagen?
Ich weiß nicht was soll es bedeuten. -
Wenn das ein Rätsel war, hätte ich..
... da was für den Fragesteller ... :Gruß
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Sieht aus wie Bruno ...
Sieht aus wie Bruno der am programmieren ist ...)
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Weshalb zurückzahlen
Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündigen die Versicherung innerhalb der genannten Frist (wenn wir hier von der Wohngebäudeversicherung Feuer, Wasser etc. reden), nicht jedoch, bevor sie die neue Versicherung abgeschlossen haben (aufpassen Verträge beginnen teilweise erst am nächsten Tag 12. oo Uhr). Die Versicherung wird ja in der Regel im Voraus gezahlt, so das die Versicherung die Prämie dem Beitragszahler, hier der Verkäufer, erstatten muss. Für den Januar plus ein paar Tage erstatten sie Ihm die Prämie nach Vorlage der Abrechnung mit seiner alten, durch sie gekündigten Versicherung anteilmäßig (nicht die gesamte Jahresprämie) So müsste es korrekt werden. -
Bekommt die Vers-Gesellschaft nicht den Jahresbeitrag?
Hat die Versicherungsgesellschaft nicht Anspruch auf den ganzen Jahresbeitrag, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird? -
ja hat sie
die Gesellschaft hat in jedem Fall Anrecht auf den gesamten Jahresbeitrag. Der VN hat nach Kauf und Einhaltung der schon beschriebenen 4-Wochen-Frist zwei Möglichkeiten zu kündigen:
a) zu sofort oder b) zum Ablauf der Versicherungsperiode. Die Gesellschaft hat in beiden Fällen ein Recht auf den gesamten Jahresbeitrag. Demnach empfiehlt es sich (in den meisten Fällen) zur nächsten Hauptfälligkeit zu kündigen!
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