Wie reagiert Architektenhaftpflicht?
BAU-Forum: Bauversicherung

Wie reagiert Architektenhaftpflicht?

Hallo Forumsteilnehmer,
wir sind letzten Sommer in unser Einfamilienhaus eingezogen, das wir mit Architekt (Planung und Bauüberwachung) gebaut haben. Im Dezember fing es an zu tropfen (Kondensatproblem-Vollsparrendämmung Flachdach), wir zeigten den Mangel zunächst beim Architekten an mit der Aufforderung, die Mangelbeseitigung durch die ausführenden Firmen zu organisieren. Bei gemeinsamen Ortsterminen mit teilw. Öffnung der schadhaften Stellen und unserer Analyse des Bauablaufs wurde uns klar, dass es Versäumnisse in der Ausführungsplanung, im technologischen Ablauf und der Bauüberwachung gegeben hat, die wesentlich zum Schadensbild beitrugen. Daraufhin haben wir dem Architekturbüro eine Mängelanzeige hinsichtlich Planung und Bauüberwachung sowie eine Fristsetzung zur Erstellung einer mangelfreien Ausführungsplanung mit nachfolgendem Umbau entspr. der neuen Planung geschickt. Der Architekt hat nun die Sache an seine Haftpflichtversicherung geschickt und wird sich erst nach deren Konsultation wieder äußern. Einen Gutachter haben wir bisher wegen der dann noch verzwickteren Patt-Situation noch nicht hinzugezogen.
Womit müssen wir von Seiten der Haftpflichtversicherung des Architekten rechnen? Reagiert sie überhaupt erst, wenn eine gerichtliche Klärung eingeleitet ist?
  • Name:
  • Olaf B. vogt
  1. ist denn Ihre Frist zur Mängelbeseitigung abgelaufen?

    erst einmal ist Ihr Architekt Ihr Ansprechpartner, wenn die Mängelbeseitigung jetzt zügig läuft und Sie den Erfolg sehen, ist ein externer Gutachter erst einmal nicht unbedingt erforderlich.
    Für den Fall, dass die beteiligten Firmen und der Architekt nicht kurzfristig ein schlüssiges Sanierungskonzept vorlegen können (und es dann auch durchführen), wird ein externer Gutachter in aller Regel die dann oft entstehende 'Patt-Situation' lösen helfen können, oft ist dann ein selbständiges Beweisverfahren die Lösung der Wahl, lassen Sie sich vorher technisch und juristisch beraten.
  2. zurückhaltend ...

    Zunächst wird die Versicherung sich des Stillschweigens des Versicherungsnehmers (hier Architekt) versichern, des weiteren wird sie Ruhe bewahren (wichtige Tugend aller Versicherungen!), getreu nach dem Motto: "kommen lassen" (gemeint ist der Anspruchsteller). Wenn Sie dann den Gutachter der Versicherung im Hause haben, wird er Ihnen sicherlich begreiflich machen können, dass alles nicht so schlimm ist. Anmerkung: Der Architekt ist zum Schweigen bzw. Untätigkeit verurteilt, weil er sonst jeglichen Versicherungsschutz verliert.
    Viel Vergnügen beim Warten wünscht Ihnen Ch. Kraft, Architekt
    PS: Nichts gegen Versicherungen! , denn die handeln nach den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie Sie es auch täten, Motto:
    "Schaden gering halten"
  3. Frühere Fristsetzungen vorbei, letzte läuft noch

    Danke  -  Herr Feldwisch-Drentrup für die Hinweise. Hier noch ein paar weitere Infos:
    Gegenüber den Firmen hatten wir direkt keine Fristsetzungen vorgenommen, sondern auf die Anweisungen des Architekten verwiesen. Die Fristsetzung gegenüber dem Architekten ist jetzt die Dritte, zu den beiden vorherigen gab es immer noch "rechtzeitig" vor Ablauf der Frist ein Schreiben, dass hochgradig am Sanierungskonzept gearbeitet werde, meist dann noch ein Gespräch, in dem Teilvorschläge gemacht worden, aber nie ein insgesamt schlüssiges Konzept.
    Die dritte Frist (Ende April) wurde vor einigen Tagen quasi außer Kraft gesetzt  -  mit dem Schreiben des Architekten, dass er die Reaktion und Konsultation seiner Haftpflichtversicherung abwarten würde.
    Meine Frage zielte jetzt darauf, was man von Seiten der Versicherung erwarten darf? Sie wird sich ja wahrscheinlich nicht direkt mit uns in Verbindung setzen. Wird sie einen (meist parteiischen) Gutachter einsetzen (bzw. im Hause haben)? Wird sie dem Architekten empfehlen, uns einen Vergleich anzubieten? Wird sie überhaupt erst nach rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Schreiben verhandlungsbereit sein?
    Gibt es dazu noch weitere Tipps, Erfahrungen usw.?
    • Name:
    • Olaf B. Vogt
  4. wenn's denn so ist ...

    die Versicherung ist einerseits auf die Aussagen des Architekten zu dem Schaden angewiesen, von sich aus wird sie normalerweise keinen Gutachter schicken, sondern je nach der Einschätzung des Architekten die Angelegenheit weiterverfolgen.
    Auf der anderen Seite ist jeder Versicherungsnehmer gehalten, ohne seine Versicherung eine Verantwortlichkeit zu bestätigen.
    Wenn Ihr der Schaden entsprechend geschildert wird, sind Versicherungen durchaus an einer 'friedlichen' Schadensregulierung interessiert, normalerweise ist die Verantwortlichkeit bei einem komplexeren Problem jedoch nicht so eindeutig (oder wird nicht von allen Beteiligten so gesehen), dann ist oft ein gerichtliches Beweisverfahren die Grundlage für eine neutrale Regulierung.
    Wichtig ist es dann, beim Beweisantrag die richtigen Fragen an die richtigen Beteiligten zu stellen, dazu ist es oft sinnvoll, die Schadensursachen vorab vorzuklären und sich auch rechtlich beraten zu lassen.

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