Anstatt ein Stahlbetonelementdecke eine Holzdecke. Was jetzt?
BAU-Forum: Bauversicherung

Anstatt ein Stahlbetonelementdecke eine Holzdecke. Was jetzt?

Hallo,
leider bin ich mir nicht sicher ob dieses Forum für mein Problem richtig ist.
Gebaut wurde ein Reihenmittelhaus. Der Dachspitz ist als Wohnraum ausgebaut (mein Büro). Schon bald nach dem Bezug im August 2002 stellte ich fest, dass dieser Raum sowie die darunter liegende Räume ziemlich hellhörig sind.
Durch einen glücklichen Zufall konnte ich feststellen, dass entgegen dem Kaufvertrag der Boden im Dachspitz bzw. die Decke vom DGAbk. (Schlafräume) nicht in Stahlbetonfertigelementen ausgeführt wurde. Statt dessen habe ich einen Holzboden der auf Sparren des Dachstuhles liegt.
Zurück zuführen ist das auf die nachweislich mangelhafte Bauaufsicht des Architekten und mein Vertrauen damals auf ihn. Außerdem war mir diese Ausführung aus meiner Dacheigentumswohnung bekannnt.
Was kann ich jetzt tun? Was soll ich tun?
Es steht noch die 3,5 % an den Bauträger aus.
Vielen Dank für die Hilfe
Robert Elbl
  • Name:
  • Robert Elbl
  1. Wenn es ich Bauverrag explizit so drin steht ...

    dann wäre es fast schon klar. Andererseits, wurde schon Bauabnahme gemacht, da Sie ja wohl schon drin wohnen (Abnahme durch Bezug ).
    Was sagt denn der Bauträger? Und warum steht noch Geld aus? August ist doch schon lange her?
    Wie wäre es in diesem Fall mit Erstberatung RA?
    Keine Rechtsberatung, nur Laien-Meinung.
  2. wird das wieder ein Rundumschlag gegen Architekten?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Liest sich eigentlich eher so als hätten Sie mit einem Bauträger gebaut und den Architekten "eingespart". Oder haben Sie noch einen Architekten als Prügelknaben zusätzlich ins Boot geholt? Wenn alles schon nachgewiesen ist, haben Sie Ihren Schuldigen doch gefunden. Warum wollen Sie dann dem Bauträger was abziehen? Grundsätzliches Vorgehen: Vertraglich Geschuldetes feststellen lassen (Anwalt), Mangel und Schaden feststellen lassen (Sachverständiger), den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Warum das ein Architekt und nicht der Bauträger sein soll ist erläuterungsbedürftig.
  3. wie üblich ...

    oder?
    der Architekt des Bauträgers, der Statiker des Bauträgers, der Bauleiter des Bauträgers ...?
  4. es gibt auch Architekten

    die selber Reihenhäuser bauen und anbieten.
    Oder Architekten, die bei einem Bauträger oder für einen Bauträger ein Reihenhausprojekt durchziehen.
    Alles schon gesehen.
    (klar, das ist dann kein klassischer Architektenvertrag ...)
  5. Von welcher Professur die Bauaufsicht war ...

    Von welcher Professur die Bauaufsicht war ist vermutlich absolut irrelevant und sollte hier nicht wieder zu nutzlosen Nebendiskussionen führen.
    Sie schreiben, Sie hätten Abweichungsn zwischen der Beschreibung im Kaufvertrag (Boden Dachspitz in STB-Bauweise) und tatsächlicher Ausführung (Holzbalkendecke) festgestellt. Unabhängig davon, dass ich mir einen Boden im Dachspitz (auf den Pfetten aufgelegt?) in STB-Bauweise überhaupt nicht vorstellen kann (darf ich auch, bin schließlich Laie), stellt sich mir das ganze so dar, dass dem Kaufobjekt eine im Vertrag beschriebene Eigenschaft fehlt, somit also einen Mangel hat. Dies zu prüfen würde ich an Ihrer Stelle einem Anwalt überlassen. Er wird Ihnen auch sagen, an wen Sie sich hinsichtlich Mängelbeseitigung / Forderungen halten sollen.
    • Name:
    • RS
  6. genau, die gibt es

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    47 % der Architekten sind angestellt, 9 % baugewerblich tätig, 6 % beamtet. Und für die gilt alle "wes Brot ich ess des Lied ich sing", wie überall in der Wirtschaft. Nur der freie Architekt ist Treuhänder des Bauherrn. Schau mer mal welche Sorte Architekt hier der Prügelknabe ist. Oder war es am Ende gar keiner?
  7. und

    es gibt Bauherren und Immobilienkäufer.
    Wer hat Ihnen das mit dem Architekten denn geflüstert? Der Bauträger? Vielleicht will der nur von sich ablenken und ist doch Ihr Mann!
    Viele Grüße
  8. Liegt vielleicht eine Interpretationsfehler vor?

    Hallo,
    heißt es im Bauvertrag eventuell allgemein dass die Decken aus Stahlbeton sind, der Dachraum dabei aber nicht gesondert erwähnt wurde.
    Was sagen die Bauantragsunterlagen? In den Plänen, der Statik, der Baubeschreibung usw. wird dazu gewiss etwas gesagt. Ich glaube kaum, dass im Spitzbogen eine Stahlbetondecke vorgesehen war.
    Mit freundlichen Grüßen

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