Wer muss Bauwesenversicherung abschließen?
BAU-Forum: Bauversicherung
Wer muss Bauwesenversicherung abschließen?
-
Bauwesen?
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher nur sagen, dass ich nicht genau weiß, was in diesem Falle mit Bauwesenversicherung gemeint ist. *** Ich verstehe darunter die Bauwesen-Haftpflicht-Versicherung. Die haben aber Planer bzw. Handwerker (Haftpflicht, bzw. Planungshaftpflicht). ** So wie ich das verstehe, sollen Sie eine Planungshaftung übernehmen? -
Bauwesenversicherung = Bauleistungsversicherung
Zitat Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Die Bauwesenversicherung, oft auch Bauleistungsversicherung genannt, schützt den ausführenden Bauunternehmer oder den auftraggebenden Bauherr vor Schäden. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau (Rohbau, Ausbau) oder für den Umbau gegen Beschädigung oder Zerstörung. Zusätzlich versicherbar sind u.a. das Feuerrisiko für die gesamte Rohbauphase und das Diebstahlrisiko für bereits fest eingebaute Teile, beispielsweise Heizungs- und Sanitärobjekte (Heizungsobjekte, Sanitärobjekte). Damit steht eine sogenannte Vielgefahrendeckung vom ersten Spatenstich bis zur schlüsselfertigen Abnahme des Objektes zu Verfügung, die bei Beschädigung oder Zerstörung durch höherer Gewalt und unabwendbaren Ereignissen, technischem Versagen, menschlichem Fehlverhalten (z.B. auch Vorsatz Dritter) und Elementarereignissen (z.B. Sturm) alle Kosten trägt, die notwendig sind, um die entstandenen Schäden am Rohbau zu beheben. Nach Fertigstellung und Endabnahme des Rohbaus kann der Bauherr dann die "klassischen" Gebäude- und Inhaltsversicherungen abschließen. Nicht versichert sind in der Bauwesen/Bauleistungsversicherung schlechte Bauausführung, der Leistungsmangel (Schlamperei) oder die Pleite des Bauunternehmens. Für den privaten Bauherren werden am Markt oftmals Versicherungspakete angeboten in denen die Bauleistungs- und Feuerrohbaurisiken mit der Bauherrenhaftpflicht oder auch dem Unfallschutz für freiwillige Bauhelfer kombiniert sind. " Zitat Ende. Diese Versicherung ist - neben Rohbaufeuer- und Bauherrenhaftpflichtversicherung als dritte Säule in der Bauphase überaus wichtig, wird von seriösen Bauträgern verlangt und leider nur von wenigen auch übernommen. Die angegebene Prämienhöhe ist in Ordnung (abhängig von den Baukosten). -
Versicherung
Auch beim mir war es Vertragsbestandteil, eine Bauherrenhaftpflicht sowie eine Gesamtbauwesenversicherung abzuschließen. Die Prämie betrug bei mir für beide Versicherungen zusammen ca. DM 700,- über eine Laufzeit von Baubeginn plus 2 Jahre. Da ich alle Gewerke in Einzelvergabe vergeben habe, habe ich alle am Bau beteiligten Unternehmen anteilig an dieser Versicherung beteiligt. Dies war in der Regel kein Problem, da es sich bei der Vielzahl der Unternehmen für den einzelnen nur um ca. 100,- handelte. Gruß Stefan -
Danke
Ich möchte mich hier bei allen Vorrednern bedanken! Das war für mich sehr interessant und neu. So sieht es also von der "anderen" Seite aus. Mir fällt als Planer und als Gutachter dann nur auf, dass offensichtlich einiges doppelt versichert ist, oder liege ich da falsch? -
Auch Danke
Auch ich möchte mich für die Antworten bedanken. Nur noch eine Frage: Prämie auf die Handwerksunternehmen umlegen klingt gut und logisch. Wie kann ich denn, wenn ich ein Generalunternehmervertrag abschließe (Generalunternehmer übernimmt die Beauftragung der einzelnen Handwerksunternehmen) die Prämien umlegen? Geht wahrscheinlich nicht, zumindest kann man die Versicherung von der Steuer absetzten, glaube ich ... Gruß -
Die andere Seite ...
Tja, Herr Beisse, das ist wahrscheinlich tatsächlich so, dass vieles doppelt versichert ist, im Ernstfall aber manches dummerweise nicht versichert ist. Herr Haber, bei einem Generalunternehmer ist es natürlich schwierig die Prämie umzulegen. Sie können Ihn ja einfach mal fragen. Mehr als nein kann er ja nicht sagen. Die Prämie können Sie, meines Wissens nach, bei der Einkommenssteuererklärung ansetzen. Gruß Stefan -
Hat schon ...
Der Generalunternehmer hat ja schon nein gesagt (leider!) J. Haber -
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist m.E. durchaus sinnvoll. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls. Sie wehrt im Falle eines Haftpflichtanspruches unberechtigte Forderungen, die gegen den Bauherren gestellt werden ab, leistet aber auch im Falle eines ersatzplichtigen Schaden, der durch die Bautätigkeit einem unbeteiligten Dritten zugefügt wurde. Ob die Beiträge für die o.g. Versicherungen von der Steuer abzusetzen sind, ist fraglich bzw. in den meisten Fällen wahrscheinlich nur theoretisch möglich. Im Rahmen der Vorsorgeaufwänden schöpft der Arbeitnehmer die Beiträge meist durch seine Kranken und Rentenversicherungsbeiträge schon voll aus. Tipp: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bekommt man bei der Katholischen Familienheimbewegung e.V. in Münster schon für einen Jahresbeitrag von 30,- DM. Bausumme bis 500.000 DM. Außerdem ist im Mitgliedsbeitrag noch eine Haus- und Grundstücksrechtsschutzver- Sicherung. Die Anschrift des Verbandes: Katholische Familienheim- Bewegung e.V. Neubrückenstr. 60,48143 Münster, Tel. 0251/4901811 -
Kosten der Versicherungen
Wir haben gerade über die Debeka die Versicherungen abgeschlossen - die Bauherrenhaftpflicht hat uns 223,00 DM gekostet und die Bauleistungsversicherung 523,00 DM. Die Rohbauversicherung ist da schon kostenlos mit dabei. Wir haben fast schlüsselferig vergeben und z.B. der Rohbauer hat auch seine eigene Versicherung. So ein paar Idioten hatten uns nachts einen Eimer Bitumenkleber in den Kamin gekippt, der muss jetzt neu gemacht werden ... Schaden mindestens 2.000 DM ... Der Rohbauer reicht den Schaden bei seiner Versicherung ein, wir haben unsere damit dann mehr oder weniger im "petto". Gruß K. Eysert -
Kosten der Versicherungen
Wir haben gerade über die Debeka die Versicherungen abgeschlossen - die Bauherrenhaftpflicht hat uns 223,00 DM gekostet und die Bauleistungsversicherung 523,00 DM. Die Rohbauversicherung ist da schon kostenlos mit dabei. Wir haben fast schlüsselferig vergeben und z.B. der Rohbauer hat auch seine eigene Versicherung. So ein paar Idioten hatten uns nachts einen Eimer Bitumenkleber in den Kamin gekippt, der muss jetzt neu gemacht werden ... Schaden mindestens 2.000 DM ... Der Rohbauer reicht den Schaden bei seiner Versicherung ein, wir haben unsere damit dann mehr oder weniger im "petto". Gruß K. Eysert -
Versicherungen rund um den Bau
Wie bei den meisten Versicherungen wird nur um den Preis gesprochen. Die Versicherungsleistungen bleiben fast immer unberücksichtigt. Aufgrund der komplexen Materie ist das auch verständlich. Wenn jeder beim Autokauf so Verfahren würde, wären nur Kleinwagen ausländischer Hersteller auf der Straße. Um beim Hausbau auf der sicheren Seite zu sein, sind diese Versicherungen wichtig:- Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesenversicherung)
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Feuerrohbauversicherung, die später in die Wohngebäudeversicherung umgewandelt wird
Ein Bau ohne diese Absicherungen kann böse ins Auge gehen. Ihren Neuwagen versichern Sie auch Vollkasko, obwohl im Totalschaden ein Haus wahrscheinlich teurer ist. Zur Ermittlung der Versicherungsprämien benötigt mein die Baukosten oder die Wohnfläche und u.U. die Höhe der Eigenleistungen. Leistungsfähige Versicherer haben die Versicherungsbedingungen um etliche Punkte erweitert. Interessenten E-Maile ich gerne weitere Informationen zu. Infos gibt es auch auf unserer Homepage "http://www.SJ-ImmoFinanz.de" Generell kann ich jedem nur den Rat geben, bei Versicherungen einen Versicherungsmakler aufzusuchen, der mehrere Versicherungsgesellschaften vergleichen kann. Mit besten Grüßen SJ-ImmoFinanz
-
Bauwesenversicherung
Die Bauhaftpflicht tritt gegenüber Schäden Dritter ein. Die Bauwesenversicherung übernimmt Schäden am Bau nach Abnahme. Vor Abnahme ist der Unternehmer für sein Material und Einbauten verantwortlich. Gilt auch für Diebstahl.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe -
Einbauküche durch Bauleistungsversicherung abgedeckt
Wir haben eine solche Versicherung mit dem Zweck des Schutzes unserer neuen Einbauküche abgeschlossen. Der Vertreter hat uns ausdrücklich (mündlich) zugesichert, dass die Küche damit im Fall von Dienstahl oder Vandalismus ersetzt wird.
Es kam wie es kommen musste: Bei einem Einbruchdiebstahl wurden unter anderem der Einbauherd, das Kochfeld und die Spülmaschine gestohlen.
Die Versicherung wird den Schaden nicht regulieren, da die Einbauküche nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt sei.
Die Hausrat zahlt nicht, da wir erst in wenigen Wochen einziehen werden.
Gilt eine Einbauküche als nicht mit dem Haus verbunden? -
@gramlich ... Zeugenaussagen?
Herr Gramlich, haben sie für Ihren Fall Zeugenaussagen? War es ein Vertreter der Vers. ges. oder ein Vermittler? Wenn sie Zeugenaussagen haben, haben sie evtl. eine Chance. Was sagt die Vers. ges.? Befragen sie einen RA oder Verbraucherzentrale zu Ihrem Fall. Nach meiner Meinung ist eine Einbauküche kein fester Bestandteil, es sei denn, sie hätten die Teile mit der Wand fest, unzertrennlich verbunden, aber wie gesagt RA oder Verbraucherzentrale am besten konsultieren. Keine Rechtsberatung.