Die Kosten für die nun statt Rückstauklappe erforderlichen Hebeanlagen sind nicht unerheblich und da wir schon mit 95,- €/m²! für die Erschließung zur Kasse gebeten wurden habe ich wenigt Verständnis nun nochmals 3000 - 5000 € für eine Hebeanlage (plus Wartung etc.) aufzahlen zu müssen und erwäge dies bei den Erschließungskosten als Mangel abzuziehen.
Nun stellt sich die Frage : Ist dies ein Mangel an der Erschließung (Planungsfehler)? Gibt es Vorschriften oder Empfehlungen dass Abwasserkanäle bei günstiger Gefällelage für Freispiegelentwässerung ausgeführt werden sollten? Kann man dies erwarten bzw. voraussetzen wenn dies mit geringem Mehraufwand in der Erschließung möglich gewesen wäre? Wie ist die rechtliche Lage?
Vielen Dank