Gestank durch Schmutzwasserpumpe in der Küche normal?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Gestank durch Schmutzwasserpumpe in der Küche normal?

Moin Moin,
wir haben vor ca. einem Jahr eine Eigentumswohnung bezogen.
Die Küche befindet sich im Subparterre und es ist eine Schmutzwasserpumpe im Nebenraum installiert worden die
die Abwasser von Spüle und Spülmaschine über eine
Rückstausicherung in den Kanal befördert.
Das Wasser läuft in einen einfachen geschlossenen Kunststoffbehälter der mit einer Gummidichtung versehen ist, und in dem eine Juno Schmutzwasserpumpe mit Schwimmer steht.
Bereits wenige Wochen nach Bezug der Wohnung viel uns der Gestank auf, wenn man die Spülmaschine benutze, dieser war sehr stark in der Abstellkammer (Ort der Pumpe).
Kurze Zeit später lief die Pumpe über, und das Wasser sickerte am seitlichen Einlass heraus und setzte unsere Abstellkammer unter Wasser.
Die über die Baufirma gerufene Sanitärfirma, reinigte darauf die Pumpe und den blockierten Schwimmer und versiegelte mit Silikon o.ä. den seitlichen Einlass, wo das Wasser herausgelaufen war.
Der Gestank in der Abstellkammer ist jedoch geblieben und tritt nun zusätzlich in der Küche nahe der Spüle auf.
Jetzt, nach einem Jahr habe ich es dann mit einer Mängelanzeige an die Baufirma versucht, die hat daraufhin die Sanitärfirma veständigt, die kam und die Pumpe reinigte und mir daraufhin die Arbeit in Rechnung stellte, obwohl während der gesamten Arbeit keine Rede davon war.
Die Pumpe stinkt natürlich nach wie vor beim benutzen der Spülmaschine oder der Spüle.
Meine Fragen sind nun folgende :

Ist dieser Gestank normal, und technisch nicht vermeidbar, oder hat da jemand Murks gemacht?
Wie ist der Wartungsintervall einer solchen Konstruktion?
Uns wurde diese bei Installation, mündlich als wartungsfrei verkauft, kurz darauf erhielten wir ein Angebot für einen Wartungsvertrag alle 12 Monate, nach dem ersten überlaufen ein Angebot für eine Wartung alle 6 Monate und auf der jüngsten Rechnung einen Wartungsintervall von 2 Monaten.
Für den Fall das der Gewährleistungsanspruch vermutlich berechtig ist, sollte ich die Rechnung der Sanitärfirma bezahlen, obwohl ich den Bauträger mit der Beseitigung beauftragt habe, oder muss die Sanitärfirma die Rechnung normalerweise an den Bauträger stellen, der diese dann ggfs mir in Rechnung setzt, wenn es unberechtigt war?
Fragen über Fragen, ich hoffe jemand kann mich da ein wenig erleuchten :)
Viele Grüße,
Marcel Kamps

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  • marcel kamps

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