Mindestmenge/-druck bei neuer Wasserleitung
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Mindestmenge/-druck bei neuer Wasserleitung

Guten Tag,
wie lassen uns gerade auf einem Mehrfamilienhaus eine neue Dachgeschosswohnung errichten. Es wurden alle Versorgungsleitungen von den verteilern im Keller bis in die Wohnung neu verlegt. Der Architekt und auch der Generalunternehmer sind mit uns einer Meinung, das bei uns oben im 5. OGAbk. der Wasserdruck zu gering ist und das soll auch noch abgestellt werden. Jetzt meine Frage, wieviel Druck / Entnahme Menge muss nach Vorschrift geliefert werden? Das verwendete Rohr ist ein 20 mm PE-Rohr.
Bisher ist ja alles OK. Es soll ja für Abhilfe gesorgt werden. Ich würde nur gern wissen, was eigentlich geleistet werden muss.
Danke im Voraus
Gruß
Clemens
  1. Der Mindestfließdruck

    (Nicht Ruhedruck) muss im EGAbk. 2 bar betragen. Dann addieren Sie pro Stockwerk mindestens 0,3 bar als "Höhenverlust" pro Geschoss hinzu, dann kommen Sie auf 3,5 bar im EG für das 5. OGAbk.. Das war überschlägig für den Laien.
    Normalerweise berechnen wir den Druckverlust der Rohrleitungen und Entnahmen und den danach zu wählenden Rohrquerschnitt VOR Beginn der Arbeiten. Wo's steht: In der DINAbk. 1988.
    ... Und seit wann werden 20er Verbundrohre als Steigleitungen verbaut?
    Mit sonnigem Gruß ... Lb

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