Grube stillgelegt und ohne Genehmigung an den Regenwasserkanal angeklemmtz
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Grube stillgelegt und ohne Genehmigung an den Regenwasserkanal angeklemmtz

Wir haben vor einem Jahr ein altes Haus gekauft und von Grund auf sanieren lassen (Bauleitung Architekt). Dach, Elektro, Sanitär, Fußböden, ...
Dabei wurde auch die Haupt Sanitär Leitung zu einem Schacht auf der Grundstücksgrenze neu gelegt. Jetzt  -  ein Jahr nach dem Einzug stellt sich heraus, das von den Vormietern (das Haus stand in der Zwischenzeit auch mal 2 Jahre leer) eine Grube ohne Genehmigung stillgelegt wurde und das Abwasser an das Regenwasser Netz angeschlossen wurde.
Jetzt waren die Stadtwerke da und bemängelten, dass das Regenwasser Kanalnetz und die Schächte bis zum Übergabeschacht für die Stadt undicht und dringend sanierungsbedürftig seien.
Wir gingen davon aus, das wir mit einem neu sanierten Haus auch eine sanierte Sanitäranlage übernommen hätten.
Der Architekt sagt: Es gäbe eine Baugenehmigung und im Rahmen des Ämterlaufes hätte die Stadt das merken müssen. Ihn träfe keine Schuld. Ob er sich diesen maroden Schacht angeschaut hat weiß ich nicht.
Der Bauunternehmer der den Anschluss an diesen maroden Kanal gemacht hat meint, der Schacht sei nicht sein Auftrag gewesen.
Derzeit sieht es so aus, dass wir auf den Kosten der Sanierung jetzt sitzen bleiben, zudem der neu gemachte Bodenbelag im Garten wieder aufgerissen werden muss.
Die Stadt sagt: auch wenn auf einem Privatgrundstück an der Regenwasser und Abwasserleitung gearbeitet wird, sei es zumindest anzeigenpflichtig und dann hätten sie schon Einspruch erhoben.
Meine Fragen:
1. Wer hätte wen informieren müssen und wer hätte was merken und handeln müssen.
2. An wen soll ich mich halten?
3. Muss ich das jetzt wirklich alles selbst zahlen?
Danke für die Mühe der Beantwortung
MfG
C. Fitzek
  • Name:
  • Clemens Fitzek
  1. Schauen Sie mal in die Satzung der Stadt ...

    hier Stichwort Abwassersatzung. Da sollte drin stehen, wer für welchen Teil wie und was verantwortlich ist. Meistens ist alles auf Ihrem Grundstück IHRE Sache. Und das dürfen Sie auch selber machen (bzw. machen lassen). Erst ab Grundstücksgrenze die Stadt. Zu klären wäre ob bei Ihnen ein oder 2 getrennte Kanäle vorhanden sind. Bei getrennten Systemen macht es natürlich zu recht keinen Sinn, "Abwasser" da rein zu leiten, dazu ist ja dann der andere Kanal da. Bei "einem" Kanal gibt es sowieso nur die Möglichkeit.
    Reparaturen am Kanal bis max. zu Ihrer Grundstücksgrenze obliegen der Gemeinde. Und die muss auch Zahlen! . Strittig wird es oft am Übergabepunkt, wenn genau "DA" was kaputt ist. Ist es jetzt noch Stadt oder schon Grundstücksbesitzer.
    Die Frage ist also, wo ist der Kanal undicht? Bei Ihnen im Grundstück oder in der Straße ...

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