Schmutzwasserrohr mit ca. 28 % Gefälle, ist das in Ordnung?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Schmutzwasserrohr mit ca. 28 % Gefälle, ist das in Ordnung?

Hallo,
zwischen einem geplanten Haus und dem Kanal-Anschluss bestehen mehrere Meter Höhendifferenz (Haus liegt höher, Hanglage).
Kann das Abwasserrohr DN100 (SW) mit ca. 28 % Gefälle verlaufen oder muss ein oder mehrere senkrechte "Fallstücke" eingebaut werden, damit die üblichen 1-2 % Gefälle erreicht werden können?
Ist ein Schacht mit obenliegendem Einlauf und untenliegenden Auslauf sinnvoll? Wieviel kostet so ein Schacht (ca. 2,5 bis 3 m tief)?
Habe bisher von "28 % geht problemlos" bis "auf keinen Fall! " gehört ...
  • Name:
  • Thomas
  1. wir haben ...

    ein ähnliches "Problem" gehabt und einen sogenannten Absturz gebaut. Sie verlegen am besten die üblichen 1-2 % Gefälle bis zum Schacht und dort geht es dann runter bis aufs richtige Niveau.
    Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
    siehe Bild
    oben kommt das Rohr vom Haus, außerhalb des Kanals ist der Absturz, und unten geht es in das Gerinne des Kanals.
    oben haben wir ein T-Stück als Revisionszugang und Überlauf gesetzt, falls sich im senkrechten Rohr mal etwas "verfängt"..
    unsere Stadtwerke waren damit zufrieden ;-)
    • Name:
    • ANDRE
  2. Absturz möglichst mit Schacht

    Hallo,
    ein Gefälle von 28 % ist nicht richtig. Das Wasser würde einfach ablaufen und die Sch ... bleibt liegen. Bei 1 % Gefälle (für DNAbk. 100) "schwimmt" der Kram dann sozusagen weg.
    Um die Absturzstellen auch kontrollieren und reinigen zu können, sind Schächte ratsam. Genauere Preise habe ich nicht parat. Ein Uponor-Schacht dürfte aber etwa um die 300,- €/Stk liegen.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Gibt es da ein Normgefälle oder eine DIN, die derartieges festlegt?

    Foto von Stephan Langbein

    nur zur Weiterbildung würde mich interessieren, ob es Normen gibt, die das Gefälle festlegen.
    Gruß
    Stephan
  4. gibt es

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Leider wird der vielbeschworene Nutzen der Normung wieder einmal konterkariert durch die restriktive Anwendung des Urheberrechts, welches Expertenwissen, das manchmal nicht verkehrt ist, der breiten Kenntnisnahme entzieht. Es scheint die DINAbk. 1986 zu sein. Die Teile 1,2 und 4 sind sogar allgemein verbindlich. Mir liegt die Norm nicht vor. Es soll dort irgendwo zum Gefälle von Grundleitungen sinngemäß stehen: "Gefälle bis 5 % (steileres Gefälle: Verminderung der Schleppkraft und der Schwemmtiefe des Wassers, Feststoffe werden von Wasser überholt) ".
  5. DIN 1986 Teil 1

    Ich gehe mal davon aus das die Ausgabe 06/88 noch aktuell ist.
    6.1.1.1 Liegende Leitungen sind in gleichmäßigem Gefälle zu verlegen, das nicht größer als 1:20 sein soll.
    6.1.1.2 Für größere Höhenunterschiede sind gegebenenfalls Abstürze mit Reinigungsmöglichkeiten anzuordnen.
    (m.E. muss das nicht unbedingt ein Schacht sein)
    aus Tabelle 4. Mindestgefälle von Leitungen
    Schmutzwasserleitungen außerhalb von Gebäuden
    DNAbk. bis 100 1: DN
    125 1: DN
    150 1: DN
    ab 200 1: DN
    Das heißt bei DN 100: min. 1 cm/m  -  max. 5 cm/m
  6. habe mal intensiv gegoogelt

    Foto von Stephan Langbein

    dabei finde ich in der EN 752 und der DINAbk. 1986 Teil 1 zahlreiche Dokumente (gutes von Geberit  -  Bemessung und Verlegung
    von Abwasserleitungen nach DIN EN 12056 und DIN 1986  -  100) die zwar immer auf das minimale Gefälle eingehen, aber das maximale Gefälle nur auf Anschlussleitungen zu Sammelleitungen eingehen. kennen Sie eine Fundstelle, die genau beschreibt, welches maximale Gefälle außerhalb von Gebäuden bei einem Leitungsquerschnitt von 150 mm maximal zulässig sind, bzw. welche Länge dieses Rorteilstück maximal haben darf.
    Gruß
  7. Danke erstmal! Könnte man statt des Schachtes auch ein senkrechtes ...

    Stück KG-Rohr (evtl. größeren Durchmessers zur besseren Reinigungsmöglichkeit) benutzen.
    Ich meine:
    Oben kommt das 150 er-Einlaufrohr etwa 1 m unter Erdoberfläche an, geht seitlich (T-Stück) in das senkrechte dickere (DN250-300?) Rohr, das etwa 2 m tiefer im 90 °-Winkel wieder in die waagrechte abknickt mit Reduzierung auf die alten DN150.
    Das dickere senkrechte Rohr soll dann bis zur Erdoberfläche hochgehen und mit einem Deckel verschlossen werden.
    Ist das so eine machbare und sinnvolle Alternative zum Betonring-Schacht, oder ist das alles Nonsens?
    Ist die Verstopfungsgefahr bei 28 % wirklich gegeben oder eher theoretischer Natur?
    Das Gefälle des Abwasserkanals in der Straße ist jedenfalls mit 1:12 (etwa 8 %) angegeben und somit auch steiler als 2 bzw. 5 %.
    @Andre:
    > wir haben ... 7.11.02 MET
    ein ähnliches "Problem" gehabt und einen sogenannten Absturz gebaut. Sie verlegen am besten die üblichen 1-2 % Gefälle bis zum Schacht und dort geht es dann runter bis aufs richtige Niveau.
    Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
    siehe Bild
    oben kommt das Rohr vom Haus, außerhalb des Kanals ist der Absturz, und unten geht es in das Gerinne des Kanals.
    oben haben wir ein T-Stück als Revisionszugang und Überlauf gesetzt, falls sich im senkrechten Rohr mal etwas "verfängt" ... <
    Ich verstehe nicht ganz den Sinn des Rohres auf dem Bild, wenn doch schon ein Schacht vorhanden ist könnte die Soße doch auch im Freifall im Schacht senkrecht runtersausen ...?
    @ Herr Stöckel:
    > Ein Uponor-Schacht dürfte aber etwa um die 300,- €/Stk liegen.
    Ist das dann ein kompletter Schacht oder nur ein Ring (Beton?)?
    Kennt jemand im Internet auffindbare DINAbk.-Texte? Über die Urheberrechte gibt es scheinbar verschiedene Auffassungen. Von den Verlagen ist natürlich nichts zu erwarten aber irgendwo habe ich gehört, das die DIN-Normen sozusagen den Stand der Technik widerspiegeln und deshalb der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Leider finde ich das Zitat nicht mehr ...
    • Name:
    • Thomas
  8. kein 2. Schacht an der Absturzstelle

    Hallo,
    an der Absturzstelle brauchen Sie natürlich keine zwei Schächte.
    Kurzer Versuch einer Beschreibung eines Absturzes:
    • die Leitung kommt (mit normalem Gefälle) an
    • kurz vor dem Schacht wird ein Abzweig gesetzt
    • die ankommende Leitung wird direkt in den Schacht geführt (Notüberlauf sozusagen)
    • am Abzweig wird eine nahezu senkrechte Leitung runter geführt und in Höhe des Gerinnes angeschlossen

    Wenn Sie die Sch ... direkt in den Schacht plumpsen lassen, spritzt dass Wasser beiseite und es bleibt ein Haufen liegen der immer größer wird. Im Absturz ist der Durchmesser kleiner, sodass das Wasser nicht einfach wegspritzen kann und den Haufen auch wieder mitnehmen "muss".
    Sollte der Absturz trotzdem verstopfen, weil die "Kleinen" mal wieder die ganze Rolle Klopapier für einmal gebraucht haben, ist der Notüberlauf noch vorhanden.
    Der angegebene Preis von 300,- €/Stk ist eine grobe Schätzung, bezieht sich aber auf den kompletten Schacht. UPONOR ist der Hersteller und es handelt sich um Kunststoffschächte (bei dem Preis natürlich um nicht begehbare).
    Mit freundlichen Grüßen

  9. Das mit dem Einschlagen des "Haufens" und dem Wegspritzen ...

    des Wassers haben Sie sehr schön bildlich beschrieben, Herr Stöckel ;-)
    Welchen Durchmesser hat denn so ein UPONOR-Schacht?
    Was halten Sie von meiner beschriebenen Alternative mit dem dickeren senkrechten KG-Rohr?
    • Name:
    • Thomas
  10. @thomas ...

    @thomas zum Glück hat Volker den Sinn des senkrechten Rohres schon sehr gut beschrieben, dann muss ich dies hier nicht mehr tun. Es wäre eine ziemliche "Sauerei" wenn alles einfach in den Kanal fallen würde ... ;-(
    Übrigens, einen Schacht müssen Sie doch bestimmt sowieso setzen oder will Ihr Abwasserzweckverband keinen?
    • Name:
    • ANDRE
  11. Ob der Schacht vorgeschrieben ist ...

    weiß ich gar nicht.
    Wäre denn das etwas dickere Rohr mit Verbindung zur Oberfläche (wie ich vorgeschlagen habe) schon ein Schacht?
    Leider hat mir ja bis jetzt noch keiner gesagt ob das Blödsinn ist oder nicht?
    • Name:
    • Thomas
  12. Absturz mit 45 ° regelgerecht?

    Bedingt duch einen Anbau an unser Haus musste der bestehende Kanalanschluss aus Tonrohren durch einen neuen aus KG-Rohren ersetzt werden. Dabei ist m.E. der Kanalanschluss etwas zu tief (OK KG-Rohr ca. 20 cm unter der Bodenplatte) geraten. Die Tiefbaufirma hat den Kanal (DN600) in der Straße etwa auf halber Höhe (das Kernbohrgerät wollte sich einfach nicht höher festsaugen) neu angebohrt, mit 2-3 % Gefälle auf das Grundstück verlegt und einen "Absturz" am Übergang vom Altbau in den Neubau folgendermaßen ausgeführt:
    Reinigungsöffnung unter dem Altbaufußboden  -  45 ° Bogen nach Unten  -  50 cm KG-Rohr  -  45 ° Bogen in die Waagrechte. Ich hatte hier im Forum vom "Absturz" und den Rohrgefällen gelesen und den verantwortlichen Ing. gefragt, ob nicht ein Gefälle von 1-2 % besser und eine Ausführung des "Absturzes" mit senkrechtem Rohr und zwei 45 ° Bogen beim Übergang von der Senkrechten in die Waagrechte besser wäre. Nu sind die Rohre an der "Absturzstelle" zwar bereits mit Fundamentbeton umgossen aber trotzdem meine Frage: Kann es bei dem "45 °-Absturz" und den verlegten Rohrgefällen zu Problemen kommen? Sollte ich die Kanalverlegung jetzt gleich (vor dem Herstellen der Bodenplatte) noch ändern lassen, wenn ja, mit welchen Argumenten? Gibt die Definition der "regelgerächten Bauausführung" hier was her?
    Zur Info: Die Grundleitung bis zum neuen Kontrollschacht (DN1000) ist in KG-Rohren DN125 ausgeführt, ab da bis zum Straßenkanal in DN150. Eine elektische Rückstauklappe soll im späteren Gebäudefußboden noch eingebaut werden.
    Ganz lieben Dank für eure Antworten!
    Viele Grüße
    Martin
    • Name:
    • Herr MarPoe

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