Sammelkanal
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Sammelkanal

Ha llo Forumsteilnhmer,
ich habe folgendes Problem. Vor drei Jahren haben wir eine Reiheneckhaus übernommen. Auf dem Grundstück existiert ein Sammelschacht und ein zur Straße führender Sammelkanal.
(7 weitere Häuser angeschlossen). Auf diesem Kanal befindet sich auch ein sehr großer Ahornbaum. Kanal und Baum beide 50 Jahre alt. Bei unserem Einzug war der Kanal verstopft und man sagte uns der Baum wäre schuld. Baumfällung bei der Stadt beantragt,
wurde aber abgelehnt, da nur mutmaßlich Verursacher. Nun ist der Kanal wieder verstopft und einige der 7 Nachbarn weigern sich, sich finanziell an der Beseitigung des Staus zu beteiligen.
Wir sollten auf unsere Kosten eine Kamerabefahrung durchführen. Eine Grunddienstbarkeit existiert wohl nicht, auch kein privatrechtlicher Vertrag über diesen Kanal. Ist wohl vor 50 Jahren mal übern Gartenzaun besprochen worden. Bin ich als Grundstückbesitzer wie man mir weiß machen will wirklich verantwortlich für Pflege bzw. Instandsetzung des Kanals.
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
  • Name:
  • Heri
  1. Nein ...

    denke mal nicht. Ihnen gehört das Grundstück und somit auch der Kanal. Gemeinde ist nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Sollte in der Satzung der Satz (Abwassersatzung) stehen. Holen Sie sich mal eine Kopie und lesen.
    So, das ist der 1. Teil. Ihre bzw. die Zuständigkeit der Gemeinde.
    Das andere ist ja wohl dann so, wenn keine Dienstbarkeit etc. besteht, auch kein Vertrag etc. sind Sie auch nicht für den Unterhalt der anderen Häuser zuständig.
    Aber, da das schon immer so war, wollen die anderen natürlich nichts machen. Verständlich.
    Und dann haben Sie jetzt die Trumpfkarte. Was würde denn passieren, wenn Sie "zufällig" einen neuen Kanal, nur für Ihr Haus legen lassen. Eben weil "zufällig" der alte Kanal defekt ist. Den zahlen Sie. OK. Aber dann lassen Sie gegen Geld Ihre Nachbarn anschließen. Die Alternativ ist dann, dass diese selber an die Straße angeschlossen werden müssen, gegen Geld. Sie sind natürlich billiger. Denn Kanalanschluss ist teuer.
    Dass das natürlich etwas Unfrieden hervorruft ist klar. Aber soweit muss das ja gar nicht kommen.
    Klären Sie das am besten mit einem "fachlich" versierten Bau-Anwalt (Erstberatung). Der kann sicherlich ein schönes Schreiben aufsetzen und die Nachbarn über Ihre Rechte "aufklären". Sie wiederum sind dann ganz großzügig (Kostenaufteilig anteilig) und alle sind zufrieden.
    Achtung, keine Rechtsberatung, persönliche Meinung.

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