Brunnen Anzeigepflichtig?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Brunnen Anzeigepflichtig?

Hallo, ich habe mal eine Frage ich habe mie einen Brunnen gebohrt, die neugierigen Nachbarn haben dieses natürlich gemerkt, und haben mich darauf hingewiesen das dieser im Land Brandenburg Anzeigepflichtig ist? Was bedeutet dieses?
Entstehen mir dadurch Kosten? Warum muss man ihn anmelden? Was kann mir passieren wenn ich ihn nicht Anmelde? Ich habe noch eine extra Gartenwasseruhr, fällt es auf wenn diese keinen Verbrauch mehr hat, da ich ja jetzt mit den Brunnenwasser alles gieße? Wie Fragen, ich hoffe auf viele Antworten.
Danke Markus.
PS: Die Emailadresse ist echt.
  • Name:
  • Markus
  1. Anzeige

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Kosten entstehen Ihnen da keine (oder wenige €?). Die Anzeige muss bei der unteren Wasserbehörde erfolgen. Nur anzeigepflichtig sind Entnahmen bis 3 m³ Grundwasser/Tag. Bei größeren Entnahmen ist sogar eine Genehmigung erforderlich. Hintergrund ist sicherlich die Veränderung der Grundwassersituation durch die Entnahmen  -  aber da sie gering ist, eben nur die Anzeige.

    Mit freundlichen Grüßen


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