Kann kurzfristiger Umbau der Grundstücksentwässerung gefordert werden?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Kann kurzfristiger Umbau der Grundstücksentwässerung gefordert werden?

Guten Tag,
am 25. März 2002 wurde bekantgegeben, dass die Kreisstraße vor unserem Haus eine neue Fahrbahndecke bekommt. In diesem Zusammenhang werden neue Schmutz- und Abwasserkanäle sowie neue Trinkwasserleitungen eingebaut, da bisher nur ein Mischwasserkanal in diesem Straßenabschnitt vorhanden ist und die Trinkwasserleitungen aus einem heute nicht mehr zulässigem Material bestehen. Alle Grundstücksentwässerungen der Anlieger sind natürlich als Mischwassersystem ausgeführt. Nach Aussage der Kommune, welche für die Entwässerung zuständig ist, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet die Grundstücksentwässerung ebenfalls als Trennsystem auf eigene Kosten auszuführen und an die neuen Kanäle anzuschließen.
Alle Gebäude entlang der Straße sind ca. um 1900 errichtet und somit Altbestand.
Unser Haus besteht aus einem Altbau von ca. 1900 sowie einem neueren Anbau von 1974. Jedes Bauteil hat einen eigenen Abwasseranschluss (Mischwasser) an den öffentlichen Straßenkanal. Der Anbau hat ein Flachdach mit einer innenliegenden Regenent-Wässerung welche mitten im Gebäude unter der Bodenplatte in die Schmutzwasserleitung mündet.
Die Kosten der gesamten Umbaumaßnahmen werden auch mit maximaler Eigenleistung (die Rohrleitungsverlegung und die Anschlüsse dürfen laut Abwassersatzung nur von zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werden) ca. 15.000 € für diverse Schächte, Erdaushub, Leitungsverlegung und Anschluss, Pflasterverlegung auf der Grundstückszufahrt, etc. betragen.
Zugleich wird ein Großteil des frisch renovierten Hauses, welches wir erst 1997 erworben haben wieder zerstört. Weiterhin haben wir mit dem Hauskauf unseren Kreditrahmen ausgeschöpft und nach diversen Renovierungen steht uns kurzfristig kein Bargeld für diese Investition zur Verfügung. Die Arbeiten an der Straße beginnen im Mai 2002 und gem. Auskunft der Kommune und deren Abwassersatzung haben wir 3 Monate Zeit die Arbeiten durchzuführen.
Nach Auskunft des von der Kommune beauftragten Planungsbüros war die Submission für die Tiefbauarbeiten bereits am 2. April 2002. Bei Einhaltung der öffentlichen Vergaberichtlinien sind die Planungen also schon sehr lange bekannt, die betroffenen Bürger wurden jedoch erst Ende März informiert.
Kann so etwas wirklich so kurzfristig gefordert werden? Gibt es so etwas nur bei uns in Niedersachsen, oder hat schon jemand diese oder ähnliche Erfahrung gemacht?
Wie können wir das Unheil abwenden? Gruß Thomas
  1. Erst mal in der Entwässerungssatzung nachschauen

    Hallo,
    die Umstellung von Misch- auf Trennsystem (Mischsystem, Trennsystem) im Bestand kommt mir doch recht "seltsam" vor, da dies erfahrungsgemäß problematisch ist.
    Sie sollten sich die Entwässerungssatzung geben lassen und nachsehen ob da was von "Anschlusszwang" in Bezug auf Regenwasser steht.
    Wenn Ihnen die Gemeinde einen Regenwasseranschluss ans Grundstück legt, ist m.E. damit nicht automatisch ein Anschlusszwang vorhanden.

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