Ablauf des Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück auf mein Grundstück
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Ablauf des Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück auf mein Grundstück

Hallo,
ich wohne seit kurzer Zeit in meiner neuen Doppelhaushälfte. Der höher gelegene Nachbar unternimmt an seinem Gartengrundstück nichts gegen das sich auf seinem Grundstück nach langen oder heftigen Regenfällen sammelnde Regenwasser. Dies läuft dann Aufgrund der Hanglage auf mein Grundstück und versickert dort. Teilweise sind dies extreme Mengen, die große Pfützen auf meinem Grundstück bilden.
Ich habe mal gehört, dass man kein Wasser auf das Grundstück seines Nachbarn leiten darf. Da mein Nachbar ein "schwieriger Fall" ist, wüsste ich gern, wo genau das geregelt ist (Vorschrift und §). Dann habe ich was handfestes. Nur sagen nützt hier nichts.
Also, wer kann mir hier die maßgebliche Vorschrift oder eine Quelle zum nachlesen nennen?
Vielen Dank.
Manfred Herbst
  • Name:
  • Herbst
  1. die Sache ist zu lösen

    gehen sie in eine öffentliche Bibliothek, am besten eine juristische fakultät, und nehmen dort die aktuellste Ausgabe des palandt kurzkommentar zum bgb (bürgerliches Gesetzbuch) zur Hand. dort lesen sie die Kommentierung zum § 903ff, dieser wird sie zu § 1004 führen, welcher sie bei immissionen zu § 906 weiterverweisen wird. dort werden sie alles finden. wenn sie mit diesen Argumenten ihren Nachbarn nicht beeindrucken können, treiben sie das Kantholz halt mit Hilfe eines ra's ihrer Wahl weiter in seinen Kopf hinein*ggg*. sollten sie keine Rechtsschutzversicherung haben, schließen sie eine ab und warten mindestens drei Monate bevor sie den ersten Schritt gegen ihren Nachbarn unternehmen, sonst zahlt die rv nicht. §:-( sie sollten jedoch vorsichtig sein, das Gesetz spricht im übrigen auch von geringfügigen ortsüblichen Belastungen, welche hinzumehmen sind. merke: vor Gericht und auf hoher See sind sie in Gottes Hand. §:-( man kann es so zusammenfassen, ihr Nachbar hat alles was ihr Grundstück oder den gebrauch desselben beeinträchtigt/beschädigt zu unterlassen (setzt aktives tun voraus) oder abzustellen/zu unterbinden (wenn es ohne sein zutun geschieht). ist dies nicht der Fall kann er dazu oder und Schadensersatz per urteil verpflichtet werden. §:-)) MfG Holzauge - dies ist keine Rechtsberatung!
    • Name:
    • Reg2023-Herr holz
  2. Auch hier ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    (Holzauge verzeiht mir hoffentlich) sollte man in die Landesbauordnung sowie das gültige Nachbarrechtsgesetz einen 'Holzaugen'-Blick werfen ...
    selbstverständlich ist auch dies keine Rechtsberatung ;-)
    • Name:
    • Tu

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