Kosten für Grabendurchquerung bei Abwasserleitungsverlegung
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Kosten für Grabendurchquerung bei Abwasserleitungsverlegung

Bei der Verlegung des Abwasseranschluss wurde ein auf unserem Grundstück gelegener Graben durchquert, welche schon seit einigen Jahren nicht mehr in Betrieb war. Bei dem Auffüllen des freigelegten Leitungsverlaufes wurde der Graben ebenfalls an dieser Stelle vollständig aufgefüllt. D.h. der Graben wurde nicht wieder hergestellt. Dürfen in diesem Fall angebliche Kosten für die Grabendurchquerung in Rechnung gestellt werden (Grabenbreite 1,5, Tiefe 1 ... 1,2 m), zumal der Baufirma bekannt war das dieser Graben nicht funktionsfähig war und in keinen Unterlagen als solches eingetragen war?
Bei den Arbeiten der Verlegung der Hauptleitung unter der Straße in ummittelbarer Nähe des Grabens wurde dieser durch die Baufirma als Müllhalde (Sträucher Wurzel, Flaschen etc.) benutzt. Die Reinigung wurde jedoch trotz mündlicher Aufforderung nicht durchgeführt (Länge ca. 25 m). Wir haben den Graben vor der endgültigen Verfüllung in Eigenleistung gesäubert. Kann dieses dem Bauunternehmen in Rechnung gestellt werden?
  • Name:
  • maeding
  1. Moin Herr Meading,

    Foto von Lieselotte Tussing

    wie sieht denn Ihr Vertrag (Auftrag) mit dem Unternehmer aus? Hat dieser vor Angebotsabgabe die Örtlichkeit besichtigt? Haben Sie ihn schriftlich zur Reinigung aufgefordert?
  2. Ergänzung und Antwort ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    der Vollständigkeit halber hier der EMail-Text von Herrn Meading an mich:
    vor dem Beginn der Arbeiten wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Jedoch wurde der Fakt der Mehrkosten durch den Graben nicht erwähnt von seitens der Baufirma. Da die Arbeiten im Namen des zuständigen Abwasserzweckverbandes stattfanden, gab es in diesem Sinne kein direktes Angebot. Die Inkostenstellung der Säuberung des Grabens wollen wir nur in Betracht ziehen, falls sich der Abwasserzweckverband weigert, diesen Kostenpunkt zu streichen. Bezüglich der Verschmutzung erfolgte dies nur telefonisch.
    Und meine EMail-Antwort darauf:
    Ihnen liegt also lediglich ein 'Angebot' des Abwasserzweckverbandes für die Leitungsverlegung vor und der Bauunternehmer ist vom Abwasserzweckverband beauftragt worden  -  nicht von Ihnen.
    Wenn ich dies so richtig verstanden habe, haben Sie lediglich mit dem Zweckverband ein Vertragsverhältnis und dieser hat Ihnen auch die Rechnung zugeschickt!?
    In jedem Falle würde ich hier der Rechnung (bzw. dieser Position) förmlich widersprechen und in diesem Schreiben sowohl die Zahlung der unstrittigen Positionen als auch vorsorglich eine evtl. Gegenrechnung für Reinigung/Abfallentsorgung des zurück gelassenen Mülls ankündigen.
    Umgehend würde ich den zuständigen Sachbearbeiter beim Zweckverband auf das Problem ansprechen und Ihr Schreiben ankündigen.
    • Name:
    • Tu

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.