Geschlossene Stahlharfentreppe: Dämmung?!
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Geschlossene Stahlharfentreppe: Dämmung?!

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem.

Wir wohnen im Reihenaus. Alle Reihenhäuser haben eine Stahlharfentreppe, die an einem Punkt an der jeweiligen Außenwand schallentkoppelt befestigt ist. Die Treppen sind mit Holz belegt (Buche oder Eiche), mit standardmäßig ca. 2-3 cm Abstand zur Wand. So, wie eine klassische Stahltreppe halt aussieht :-) - ich habe mal ein Bild angehängt, wie es bei uns (also der Normalzustand) aussieht.

Bei unserem Nachbar im angrenzenden Reihenhaus wurde die ehemals offene Stahlarfentreppe aber geschlossen. D.h. die Beläge wurden bis zur Wand geschoben, Setzstufen eingebracht und eine Abschlussleiste/Sockeleiste aufgesetzt. Jetzt haben wir als angrenzende Nachbarn das Problem, dass dadurch jeder Auftritt auf der Treppe des Nachbarn ungedämmt in die Außenwand weitergegeben wird. Andersrum ist das nicht der Fall; unser Nachbar hört unsere normale Stahlharftentreppe nicht.

Ich kann den Wunsch nach einer geschlossenen Treppe durchaus nachvollziehen, aber macht man das echt so? Stahlharfentreppen sind doch eigentlich gar nicht dafür geeignet, die einfach zu schließen, oder? Kann man hier irgendwie die Auflagefläche der Treppenbeläge an der Außenwand schalltechnisch entkoppeln? Gibt es dafür Lösungen? Vielleicht die Stufe etwas von der Wand absetzen, Moosgummi einbringen und dann irgendwie die Sockelleiste drauf?

Ich wäre froh, wenn mir irgendjemand helfen kann; wir sind absolute Laien, die von dem ganzen Gepolter hier inzwischen echt belastet sind.

Wir haben im übrigen einen guten Kontakt zum Nachbarn und sind beide an einer Lösung interessiert, zumal wir uns noch in der Gewährleistung befinden.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Geschlossene Stahlharfentreppe: Dämmung?!" im BAU-Forum "Treppen, Rampen, Leitern"
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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Sonnenmädchen
  1. können ist problemlos möglich,

    nur will der Nachbar das auch?
  2. Gewillter Nachbar

    Kommt wohl auf den Aufwand an, er ist aber daran interessiert, das Problem zu lösen. Kosten würden wir gegebenenfalls auch übernehmen.
  3. Gilt Treppe noch als notwenidige Treppe nach DIN 18065?

    Foto von wiki

    Hallo,

    man macht so eine Aktion ja meist deshalb, weil man eine Abschottung nach unten will und dafür würden wir Treppologen eher eine massive Holzwangentreppe initiativ vorsehen, weil die eine solche Abgeschlossenheit bereits gut mittels Setzstufen anbietet. Die Wangen an beiden Seiten und das Fehlen eine Unterkonstruktion in Form von Holmen gibt es erst gar nicht.

    Jetzt ist es nun so eine Doppelholmtreppe, aber in diesem Fall wäre es gut gewesen, wenn die verschobenen Stufen die Wand erst gar nicht berühren würden. Dann wäre es egal, ob man dann Moosgummi dazwischen nimmt oder nicht.

    Übrigens: Wenn die aktuell vorhandenen Stufen einfach nur nach aussen verschoben werden, bis sie an der Wand ankommen, stelle ich vorsichtig in Zweifel, ob dann noch alles nach DINAbk. 18065 "passt"

  4. Grundsätzlich

    darf der Nachbar sein Haus nur derart umbauen, dass es

    a) nicht schlechter wird als die zur Bauzeit geltenden Regeln der Technik und

    b) die zur Umbauzeit geltenden Regeln der Technik eingehalten werden.

    Das wäre dann hier wohl die DINAbk. 4109 in der jeweiligen Fassung. Sowas kann man nur durch einen Schallschutz-Gutachter messen und bewerten lassen. Am Besten bitten Sie den Gutachter auch gleich um eine brauchbare Sanierungsempfehlung. Alles andere ist nur Geschwätz unter Nachbarn.

    Machen Sie sich aber bitte klar, dass es heißen kann, dass sie Ihren Nachbarn auf Rückbau seines Treppenumbaus verklagen müssen, wenn die Trittschallschutzmessungen in einer Katastrophe enden.


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