Ich wende mich nun mal an Profis und hätte da mal eine Frage zu einer Treppe. Wir wohnen im schönen Schleswig-Holstein und haben im Februar 2020 eine neue Wohnung bezogen (Erstbezug). Der Mietvertrag wurde vor der Fertigstellung unterschrieben. Zum Thema: Nach der Fertigstellung des Gebäudes im Februar war auch die neue Treppe eingebaut! (Siehe Foto) Beim der ersten Begehung der neuen Wohnung ist uns sofort die neue Treppe aufgefallen und wir bemängelten direkt das Ende der Treppe, und zwar ist die letzte Stufe so weit in den Flur gebaut worden, dass wir wenn wir dort laufen quasi direkt in nichts treten könnten. Also denken wir, dass es schnell zum Problem werden könnte wenn Freunde oder Kinder sich oben zum laufen aufhalten. Unglaublich gefährlich und rücksichtslos vom Vermieter finden wir! Der Vermieter wurde natürlich direkt darauf angesprochen und sagte, er würde sich noch was einfallen lassen, natürlich bis heute keine Reaktion zu diesem Thema. Was meins ihr dazu, ist das wirklich unzulässig? Und was könnte man gegebenenfalls machen und wie sieht das rechtlich aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße Marc. S