- bewohne ein Einfamilienhaus zur Miete in NRW
- ins 1. OGAbk. gelangt man natürlich über eine Treppe
- ist bei der Treppe zwingend ein Handlauf zu montieren (z.B. auch "gegenüber" einer Putzfrau / Dritten?)?
Die Landesbauordnung NRW (§ 36) ist mir bereits bekannt und auch mein zuständiges Bauamt habe ich kontaktiert; hier die wesentliche Antwort: "§ 36 Abs. 6 Bauordnung NRW besagt, dass Treppen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben müssen. Absatz 11 dieses Paragraphen besagt, dass dies nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen und demnach auch nicht in der abgeschlossenen Wohneinheit eines Einfamilienwohnhauses gilt. Dennoch handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung. "
Somit habe ich nach wie vor kein klares "ja" oder "nein" auf meine Antwort.
Ist hier vielleicht ein sachkundiger Architekt o.ä., der mir belastbar und sicher die Frage beantworten kann?