kennt sich jemand mit der wirksamen vermeiden des "Leitereffekts" bei Absturzsicherungen mit horizontalen Seitverspannungen aus? Meines Wissens genügt es, die Handläufe nach Innen zu Kröpfen um ein Übersteigen durch Kinder zu verhindern. In Bauherr sagt jetzt aber das wäre ein Mangel denn die Bauweise ist generell nicht zulässig. Das Bauvorhaben ist in Baden-Württemberg. Ich habe bisher keine Infos dazu gefunden, dass das wirklich einen Mangel darstellt.
Gibt es dazu irgendwelche belastbaren Regelungen, Urteile etc.?
Danke, Gruß,