Ungleich hohe Stufen: Eingangstreppe und Stufen Gehweg
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Ungleich hohe Stufen: Eingangstreppe und Stufen Gehweg

Hallo,
wir haben unseren Gehweg neu verlegen lassen. Dieser ist jetzt einige CM höher als ursprünglich.
Frage 1: Die letzte/erste Stufe vom Gehweg zur 6-stufigen außen gelegenen Eingangstreppe hat jetzt noch eine Höhe von 11 cm. Alle anderen Stufen haben eine konstante Höhe von 16 cm.
Ist das zulässig?
Frage 2: Zur Überwindung einer Höhendifferenz von ca. 50 cm sind jeweils 2 Stufen im Abstand von 3 Metern eingesetzt. Die haben jetzt eine Höhe von 11 cm / 11 cm und 11 cm / 16 cm. Gibt es auch dafür eine verbindliche Regel?
Anzwenden wäre das Baurecht für Hamburg

Anhang:

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  • Name:
  • Thomas
  1. ärgerlich

    und nicht verkehrssicher!
    Zitat aus HBauO § 19 Verkehrssicherheit:
    (1) Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein.
    Wenn ich mir das so vorstelle, ist das "Zwischenpodest" 5 cm zu hoch angelegt? Lag, bzw. liegt da eine Betonplatte drunter?
    Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemacht?
    Was sagt der Ausführende?
    Ist schon abgenommen?
    Grüße
  2. Verkehrssicherheit  -  wo belegt?

    Hallo, und Danke für die Antwort.
    • 12 Jahre lagen auf dem Weg die Standard 4 cm dicken grauen Betonplatten. Die Treppenstufen waren ebenfalls aus Betonplatten gebaut.
    • Dies haben wir durch einen Fachbetrieb (Angebot nach VOBAbk.) umbauen lassen.
    • eine (leider vorschnelle) Abnahme durch uns ist erfolgt, wir haben die Mängel nachträglich mittels Fotodokumentation an den Auftragnehmer übersandt, er will sich jetzt nach Beratung mit seinem Fachanwalt und weiteren Spezialisten zu den Maßnahmen seiner Mängelbeseitigung äußern
    • Geld ist geflossen (wg. Abnahme) bis auf Gewährleistungseinbehalt von 8 % unsererseits.
    • Woher bekomme ich einen Beleg/Verweis, das der vom Fachbetrieb erzeugte Zustand nicht verkehrssicher ist?
    • wie sollte ich verfahrenstechnisch gegen den Auftragnehmer vorgehen um doch noch zu einem technisch korrekten und ansehnlichen Weg zu kommen?

    Gruß,
    Thomas

    • Name:
    • Thomas
  3. Moin, Moin,

    Oh Gott; Zitat:
    "er will sich jetzt nach Beratung mit seinem Fachanwalt und weiteren Spezialisten zu den Maßnahmen seiner Mängelbeseitigung äußern"
    (klingt aber zweideutig)
    Man könnte das als Anerkenntnis und Bereitschaft zur Mängelbeseitigung positiv anerkennen, wenn da statt Fachanwalt Vorarbeiter oder Polier stehen würde.
    Also ich würde die Äußerungen zu geplanten Maßnahmen abwarten und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
    Ist es denn so wie ich vermute:
    "Wenn ich mir das so vorstelle, ist das "Zwischenpodest" 5 cm zu hoch angelegt? (Also die letzte 2 er-Stufe ist 5 cm zu hoch und die erste Treppenstufe ist 5 cm zu flach?
    Kopie meiner ersten Antwort:
    "Zitat aus HBauO § 19 Verkehrssicherheit:
    (1) Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein. "
    Das sollte laienrechtlich erst einmal reichen.
    Bitten Sie den Chef persönlich zu einer Ortsbegehung, wenn er die Leistung seiner Mannen noch nicht gesehen hat.
    Grüße

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