Sturzsicherung auf Wangentreppe in EFH
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Sturzsicherung auf Wangentreppe in EFH
Moin Moin aus Oldenburg,
als frisch gebackene Eltern wohnhaft im eigenen Einfamilienhaus fallen einem jetzt mit neuem Blickwinkel ein paar Dinge auf. Wir haben eine Wangentreppe die vom Erdgeschoss ins Obergeschoss führt und hierbei eine 180 Grad Kehre macht.
Nach dem zweiten Knick ist die Wange der Treppe nicht abschließend mit der Decke/Wand, sodass eine Schräge mit einem Freiraum von mind. 25 cm Höhe (max 33 cm) und mind 25 cm Breite (max. 50 cm) entsteht. Was einen als Erwachsenen nicht stört, stellt jetzt für unseren Kleinen eine Gefahr da, da er dort aus gut 2 Meter Höhe durchfallen könnte.
Wir haben das Haus schlüsselfertig bauen lassen. Ist ein solches Treppenloch zulässig, sodass wir auf den Bauunternehmer zugehen können (Mängelrüge), oder müssen wir hier aus eigener Tasche die Sicherheitslücke schließen?
Im Voraus schon mal vielen Dank für ihre/eure Antworten.
als frisch gebackene Eltern wohnhaft im eigenen Einfamilienhaus fallen einem jetzt mit neuem Blickwinkel ein paar Dinge auf. Wir haben eine Wangentreppe die vom Erdgeschoss ins Obergeschoss führt und hierbei eine 180 Grad Kehre macht.
Nach dem zweiten Knick ist die Wange der Treppe nicht abschließend mit der Decke/Wand, sodass eine Schräge mit einem Freiraum von mind. 25 cm Höhe (max 33 cm) und mind 25 cm Breite (max. 50 cm) entsteht. Was einen als Erwachsenen nicht stört, stellt jetzt für unseren Kleinen eine Gefahr da, da er dort aus gut 2 Meter Höhe durchfallen könnte.
Wir haben das Haus schlüsselfertig bauen lassen. Ist ein solches Treppenloch zulässig, sodass wir auf den Bauunternehmer zugehen können (Mängelrüge), oder müssen wir hier aus eigener Tasche die Sicherheitslücke schließen?
Im Voraus schon mal vielen Dank für ihre/eure Antworten.
-
Sicherheitslücke
Sie werden in Ihrer angehenden Karriere als Eltern noch so manche Sicherheitslücke mit Eigenmitteln schließen müssen. Seien Sie froh, dass Sie es merken, bevor etwas passiert ist. Sie können natürlich auf den Bauunternehmer (der sowas gebaut hat) oder den Architekten (der sowas geplant hat) oder die Baubehörde (die sowas bewilligt bzw. abgenommen hat) losgehen.
Vielleicht hilft ja erstmal eine freundliche Anfrage beim Bauunternehmer weiter, ob man sich dort der nicht vorhandene Kindersicherheit bei der Treppe bewusst war, und ob das aus gestalterischen Gründen so angeordnet wurde oder ein Versehen sei. Ein seriöser Anbieter kann ja nicht an solchen Kinderfallen interessiert sein. Sie haben das Haus aber abgenommen und dieser Zustand war zum Abnahmezeitpunkt offensichtlich. Rechtlich gesehen muss der Bauunternehmer also erstmal gar nichts.
Selbst wenn Sie es rechtlich durchsetzen können, dass der Zustand verändert wird, dürfte es nervenschonender sein und viel schneller gehen, einfach selbst ein Gitter oder sowas anzubringen, statt hinterher aufzudröseln, wer da woran wieviel Schuld hat.