Wie ungleichmäßig dürfen Treppenstufen sein?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Wie ungleichmäßig dürfen Treppenstufen sein?

Hallo zusammen,
wir haben ein Einfamilienhaus gebaut mit einer Stahl-Holztreppe, die eine 180-Grad-Kehre macht.
Naturgemäß sind die hölzernen Treppenstufen alle unterschiedlich lang bzw. tief, zwei Stufen sind allerdings ein deutliches Stück kürzer als die anderen  -  Wenn man "blind" die Treppen hinunterläuft, passiert es immer wieder, dass man dort auf die Kante tritt und ab geht die Reise ...
Wie regelmäßig müssen denn Treppenstufen sein? Welche Maße gelten, wo misst man das (Innenseite? Außenseite? Mitte?) und in welcher Vorschrift ist das festgelegt (DINAbk.? Landesbauordnung?)
Das Haus steht übrigens in Bayern ...
  • Name:
  • Matthias
  1. DIN 18065

    Die Bemessung erfolgt im Laufbereich der Treppe. Dieser reicht 4/10 von der Innenseite entfernt bis 6/10 von der Innenseite entfernt, also bei einer Stufenbreite von 1,20 im Bereich von 1,20*4/10 bis 1,20*6/10. Dort dürfen die Stufen in Auftrittsbreite und Höhe nur 5 mm vom Sollmaß abweichen. Die erste und die letzte Stufe dürfen 1,5 cm vom Sollmaß abweichen.
    Gruß aus Berlin
  2. Okay, vielen Dank erstmal  -  Die Stufe ist ...

    Okay, vielen Dank erstmal -
    Die Stufe ist einen Meter breit, d.h. gemessen wird im Bereich 40-60 cm. Unter "

    Oder noch konkreter: Die betreffende Stufe ist dort zwischen 24,5 und 28 cm tief  -  hat sie die Norm damit erfüllt oder nicht?

    • Name:
    • Matthias
  3. alles ok

    Bei "Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen" muss der Auftritt mind. 23 cm sein. Die Treppenstufe muss dabei insgesamt mind. 24 cm tief sein (mind. 1 cm Unterschnitt haben). Ihre Treppe scheint also noch OK zu sein.
  4. Aber ...

    Aber 24 cm gelten doch für "Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen" oder nicht? Ansonsten wären's doch 26 cm?
    ===
    Das wäre die eine Frage, die andere: Die Treppen führen in den EGAbk.- bzw. OGAbk.-Flur  -  sind das Aufenthaltsräume im Sinne der DINAbk.-Norm?
    ===
    • Name:
    • Matthias
  5. Hallo Herr Tilgner, sind Sie dabei Ihre eigene DIN ...

    Hallo Herr Tilgner, sind Sie dabei Ihre eigene DINAbk. 18065 zu kreieren?
    entscheidend für den Gehbereich ist die "nutzbare Laufbreite" und nicht die Stufenlänge.
    Bei notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen ist die Mindestauftrittsbreite 23,0 cm plus Unterschneidung von 3,0 cm (A + U = 26,0.
    ... "Die erste und die letzte Stufe dürfen 1,5 cm vom Sollmaß abweichen. "
    Wie kommen Sie denn zu der absurden Aussage?
    Nur bei der ersten Steigung sind 1,5 cm Toleranz +/- zulässig, bei der Austrittssteigung sind, wie bei allen anderen Steigungen nur 0,5 cm +/- Toleranz zulässig.
    @Matthias
    Für Laien ist eine Kontrolle fast nicht möglich.
    In der nutzbaren Laufbreite muss der Gehbereich ermittelt werden, dann die Lage der Luftlinie, mit zugehörigen Radien und dann erst können Auftrittsmaße kontrolliert werden.
    Das ist mit "einfach mal Meter hinhalten" nicht getan um ein verlässliches Ergebnis zu erhalten.
  6. sorry Herr Ries

    war zu schnell und hätte noch mal genauer reinschauen sollen. Selbstverständlich gilt für Treppen zu bewohnten Räumen eine Mindesttiefe der Trittfläche von 26 cm (sorry, sorry  -  hatte bei den Fußnoten der Maßtabelle doch glatt die Kellertreppenzeile erwischt).
    Dass diese Anforderungen immer nur im Laufbereich gemessen werden, hatte ich doch versucht zu erläutern ...
    Bei einer Treppenbreite von 1 m oder mehr liegt dieser Gehbereich bei gewendelten Treppen im Bereich von 40 bis 60 cm, gemessen vom inneren Anfang der nutzbaren Treppenlaufbreite.
    Nutzbare Treppenlaufbreite ist i.d.R. die Draufsicht der Treppe vermindert um überragende Teile (z.B. Handlauf). Genaue Formulierung siehe Normentext.
    Für die max. zul. Abweichung der Stufen vom Soll gilt: plus minus 0,5 cm in der Höhe und in der Tiefe und bzgl. der Höhe (nur der Höhe!) darf die Abweichung der Antrittsstufe plus minus 1,5 cm vom Sollmaß abweichen.
    Hoffe, das dies nun genau genug ist.
    Sollten Sie also tatsächlich im Laufbereich unter 26 cm geraten, dann ist dies wohl ein Mangel.
  7. Treppenbreite

    Hallo Herr Tilgner,
    "Nutzbare Treppenlaufbreite ist i.d.R. die Draufsicht der Treppe vermindert um überragende Teile (z.B. Handlauf). "
    Das ist schon mal OK,
    und genau da gilt die 10 tel Regelung.
    Beispiel:
    Harfentreppe mit Wandhandlauf (Harfe in Deckenöffnung)
    Von Wand bis Harfe 100 cm
    Wandhandlauf 3,0 cm
    Wandabstand 5,0 cm
    . nutzbare Laufbreite 92,0 cm
    4/10 = 36,8 cm
    2/10 nutzbarer Gehbereich = 18,4 cm
  8. Sollmaß?

    Danke für alle Antworten  -  Trotzdem noch eine Nachfrage:
    Was ist denn nun das "Sollmaß"? Offensichtlich ja nicht die Mindestauftrittsbreite, weil das Wort ja schon sagt, dass die Stufe mindestens so breit sein muss, während vom Sollmaß eine Abweichung von (nur) 5 mm erlaubt ist.
    Da wäre ich für eine Erklärung noch dankbar ...
    • Name:
    • Matthias

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