Gründungsempfehlung nach Abriss einer Doppelhaushälfte von 1880
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Gründungsempfehlung nach Abriss einer Doppelhaushälfte von 1880

Moin ihr Lieben!

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung zu folgendem Thema freuen:

  • --- Ausgangslage ----

Doppelhaushälfte aus der Familie gekauft. Baujahr 1880. Außenbereich. Auf Felssteinen gegründet. Keine Bodenplatte. Geplanter Abriss der Doppelhaushälfte und Neubau ohne Keller (Holzrahmenbauweise / dann verklinkert (Vorgabe Bauamt) auf der selben Grundfläche. Nicht breiter, nicht länger, nicht höher. (Vorgabe Bauamt, Außenbereich!) Wohnfläche nach Neubau: 126 qm, 1,5 Geschossig

  • -- Bodengutachten ---

2. Baugrund Der Baugrund wurde durch vier Rammkernsondierungen (BS1 bis BS4) bis in jeweils 5,0 m Tiefe unter Geländeoberkante (GOK) aufgeschlossen. Die Lage der Bohrungen ist dem Lageplan zu entnehmen, die Bohrergebnisse sind in den Säulenprofilen (Anlage 2) dargestellt. Die Ansatzhöhen der Sondierungen liegen zwischen -1,81 m und -0,59 m zum Hilfsfestpunkt (HFP = Schachtdeckel an der im Lageplan gekennzeichneten Stelle). Aus den Sondierergebnissen geht hervor, dass bis in Tiefen von 3,2 m u. GOK (BS1), 2,6 m u. GOK (BS2), 0,2 m u. GOK (BS3) und 0,6 m u. GOK (BS4) humose Oberböden und Auffüllböden sowie aufgeweichte Lehmböden vorliegen. Hierunter folgen Geschiebeböden (Geschiebelehm, Geschiebemergel) sowie stellenweise Sande von mitteldichter Lagerung. Die Geschiebeböden sind den Konsistenzbereichen "weichplastisch" (BS4:2,4-2,8 m u. GOK), , , weich bis steif" (BS3:2,2-3,6 m u. GOK; BS4:1,2-1,8 m u. GOK) und "steifplastisch" (BS1:3,2- 5,0 m u. GOK; BS2:2,6-5,0 m u. GOK; BS3:3,6-5,0 m u. GOK; BS4:1,8-2,4 m u. GOK und 2,8-5,0 m u. GOK) zuzuordnen.

3. Grundwasser Nach Abschluss der Sondierarbeiten wurden Wasserstände von 1,14 m u. GOK bis 2,28 m u. GOK gemessen. Es handelt sich hierbei um oberflächennahe Grundwasserstände, die witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.

4. Baugrundbeurteilung/ Gründung Die im Bereich des geplanten Gebäudes oberflächennah vorliegenden Bodenschichten stellen stark setzungsverursachenden Baugrund dar, so dass eine Tiefgründung auf Kleinpfählen empfohlen wird. Die tragfähigen Böden (Geschiebemergel von mindestens steifplastischer Konsistenz) bezüglich einer Tiefgründung stehen ab Tiefen von HFP --4,8 m (BS1 ), HFP --4,5 m (BS2), HFP --4,4 m (BS3) und HFP -3,4 m (BS4) an. Die Einbindung der Pfähle muss in Abhängigkeit von der notwendigen Pfahlbelastung sowie unter Berücksichtigung der negativen Mantelreibung bis mindestens 3 m in den tragfähigen Untergrund erfolgen

Für den Schutz der Sohlplatte gegen Bodenfeuchte bzw. drückendes Wasser ist die DINAbk. 18533-1:2017-07 zu beachten. Ohne Dränung ist demnach ein Bemessungswasserstand von OK Terrain anzusetzen. Im Übergangsbereich zwischen der benachbarten Doppelhaushälfte und dem geplanten Neubau sind zur Gebäudesicherung die Richtlinien der DIN 4123 zu beachten. Die Baugrubendurchführung kann im Rahmen einer offenen Wasserhaltung erfolgen. Für eine ausreichende Ableitung der Oberflächenwässer ist Sorge zu tragen.

  • -- Unsicherheit ---

Der Statiker (nicht der Statiker unseres Neubaus) der die vom Bauamt nachgeforderte "Standsicherheit der stehenbleibenden Doppelhaushälfte" für den Abriss bescheinigen soll, ist nun über die angedachte Pfahlgründung gestolpert. Zitat: "Seit 1880 steht dieses Haus auf den Felssteinen und hat sich gesetzt. Wenn an gleicher Stelle das Streifenfundament eingebracht wird, könnte das u.U. auch reichen und eine teure Pfahlgründung ist nicht nötig. Das gilt es zumindest zu prüfen, vor allen Dingen weil es "nur" ein leichteres Haus in Holzrahmebauweise mit Klinker werden soll. "

Wie seht ihr das ganze? Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

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Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Gründungsempfehlung nach Abriss einer Doppelhaushälfte von 1880" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Maik
  1. ich würde mir Sorgen um den Bestand machen

    Die Grünungsempfehlung des Baugrundgutachters ist nicht zu beanstanden. An der Stelle Geld "sparen", naja ...

    Ich würde da lieber das Geld des sogenannten Statikers sparen, der scheint es sowieso nicht Wert zu sein.


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