Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Nach einer Asphaltreparatur entstandene Pfützenbildung wirft Fragen zur Gewährleistung und den Toleranzen beim Handeinbau auf. Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DIN 18202, die Bedeutung einer förmlichen Abnahme und die korrekte Vorgehensweise bei Mängeln. Fotos sind entscheidend für die Beurteilung der Situation. Die Zahlung sollte erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung erfolgen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔧 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?

Hallo,

wir haben kürzlich einige Quadratmeter unserer Asphaltdecke reparieren lassen. Ein Tiefbauunternehmen hat gefräst und eine neue Schicht eingebracht. 2 Flächen ca. 10 qm, quadratisch und 1 Fläche 2 qm, länglich)

Nach dem ersten Regen stellen wir fest, dass auf den ausgepesserten Stellen Pfützen stehen.

Die Rechnung haben wir erstmal noch nicht bezahlt.

Nach einem ersten Anruf bei der Firma wurde uns gesagt, dass für Reparaturarbeiten keine Gewährleitung übernommen wird. Dieses ist im Vorfeld nie schriftlich formuliert worden. Ist dies generell so, oder versucht man sich heruaszureden. Muss man Pfützen bei Ausbesserungsarbeiten akzeptieren?

  • Name:
  • M.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Gefällemessung und Verdichtungsprüfung durch zertifizierten Sachverständigen für Straßenbau erforderlich – stagnierendes Wasser gefährdet Tragschicht und Untergrund durch Frost-Tau-Wechsel und Unterwanderung.

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung der Rechnung vor ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung – die Vergütungsverweigerung ist nach § 641 BGBAbk. rechtmäßig, solange der Mangel besteht.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation (datierte Fotos, Videos, Messprotokoll zum Wasserablauf) muss vor Fristsetzung an das Unternehmen erfolgen, um Beweissicherung zu gewährleisten.

    ⚠️ WICHTIG: Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss durch das Unternehmen ist unwirksam – gesetzliche Gewährleistung nach § 633 BGB beträgt fünf Jahre und kann nur wirksam durch individuelle, vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Nach einer Asphaltreparatur und anschließender Pfützenbildung stellt sich die Frage nach der Gewährleistung. Ich empfehle, zunächst die Ursache der Pfützenbildung zu klären. Mögliche Gründe sind:

    • Unebenheiten: Fehlerhaftes Einbringen des neuen Asphalts.
    • Mangelnde Verdichtung: Unzureichende Verdichtung führt zu Absackungen.
    • Falsches Material: Verwendung ungeeigneten Asphalts.

    Die Gewährleistung auf Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Allerdings kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse zurückzuführen ist. In Ihrem Fall ist entscheidend, ob die Pfützenbildung auf einen Ausführungsfehler des Tiefbauunternehmens zurückzuführen ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Pfützenbildung (Fotos, Videos) und setzen Sie sich schriftlich mit dem Tiefbauunternehmen in Verbindung. Fordern Sie eine Nachbesserung unter Berufung auf die Gewährleistung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation nach Asphaltreparaturen, bei der die fachgerechte Ausführung der Arbeiten in Frage steht. Die Pfützenbildung auf frisch reparierten Asphaltflächen deutet auf ein mangelhaftes Gefälle oder eine unzureichende Verdichtung hin, was als Ausführungsmangel zu werten ist.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage des Unternehmens, dass für Reparaturarbeiten generell keine Gewährleistung übernommen wird, ist rechtlich unhaltbar. Nach deutschem Werkvertragsrecht (BGB) besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 5 Jahren für Bauleistungen, sofern diese nicht wirksam und individuell ausgeschlossen wurde. Ein pauschaler Ausschluss ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ist unwirksam.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einem echten Gewährleistungsausschluss und der Abgrenzung von Mängeln an der Reparaturstelle gegenüber bereits bestehenden Mängeln der Gesamtfläche. Das Unternehmen könnte argumentieren, dass die Pfützenbildung auf das Setzungsverhalten des Altbestands zurückzuführen sei. Dies müsste jedoch durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.

    🔴 Gefahr: Die Nichtbezahlung der Rechnung ist zwar ein Druckmittel, birgt jedoch das Risiko von Verzugszinsen und Mahngebühren. Zudem könnte das Unternehmen die Arbeiten als mangelhaft einstufen und eine Nachbesserung verweigern, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Unternehmen eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) von 14 Tagen. Dokumentieren Sie die Pfützenbildung mit Fotos und einem Messprotokoll (Wasserablaufverhalten). Beauftragen Sie bei Fristablauf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Straßenbau oder Asphalttechnik zur Erstellung eines Mängelgutachtens. Ziehen Sie die Rechnung erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung oder rechtskräftiger Klärung ein. Bei weiterer Weigerung des Unternehmens sollten Sie rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einholen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Pfützenbildung auf frisch reparierten Asphaltflächen ist kein akzeptables Ergebnis und weist auf gravierende Mängel in der Ausführung hin – insbesondere bei fehlender Gefällekontrolle, unzureichender Verdichtung oder falscher Materialzusammensetzung.

    🔴 Gefahr: Stagnierendes Wasser beschleunigt die Zerstörung der Asphaltdecke durch Frost-Tau-Wechsel, Unterwanderung und Bindemittelverlust; langfristig drohen Schäden an der Tragschicht und der darunterliegenden Baukonstruktion.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Unternehmens, es bestehe grundsätzlich keine Gewährleistung für Reparaturarbeiten, ist rechtlich unzulässig – nach § 633 BGB besteht für alle Werkleistungen eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens fünf Jahren bei Bauwerken.

    ➕ Ergänzung: Pfützen deuten meist auf fehlendes oder falsches Gefälle hin, das bereits bei der Planung und Ausführung der Reparatur festzustellen gewesen wäre; zudem ist eine homogene Verdichtung der neuen Schicht mit der bestehenden Decke zwingend erforderlich, um eine wasserdichte Verbindung zu gewährleisten.

    ❌ Widerspruch: Pfützenbildung ist kein 'normaler' Zustand bei fachgerechter Asphaltreparatur – sie stellt einen offensichtlichen Mangel dar, der die Vertragsmäßigkeit der Leistung verneint und zur Nachbesserung verpflichtet.

    ✅ Zustimmung: Die Zurückhaltung bei der Zahlung der Rechnung ist rechtlich gerechtfertigt, solange der Mangel nicht behoben ist; der Auftraggeber darf die Vergütung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung verweigern (§ 641 BGB).

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist die Nachbesserung an; dokumentieren Sie den Mangel fotografisch und mit Datum; bei Weigerung oder mangelhafter Nachbesserung beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Straßen- und Tiefbau, um die Mängel fachlich zu bewerten und rechtlich durchzusetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Pfützenbildung auf einen Ausführungsmangel (fehlendes Gefälle, unzureichende Verdichtung, ungeeignetes Material) hindeutet und kein „normaler“ Zustand ist.
    • Alle bestätigen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach § 633 BGB und lehnen pauschale Ausschlüsse als unwirksam ab.
    • Alle empfehlen schriftliche Fristsetzung und dokumentierte Mangelanzeige als ersten Schritt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht allgemein von „Fehlern beim Einbringen“, während DeepSeek und Qwen konkret auf fehlendes/fehlerhaftes Gefälle und mangelhafte Verdichtung verweisen – letztere sind präziser und fachlich fundierter.
    • GoogleAI erwähnt nicht die Rechtsgrundlage § 641 BGB zur Vergütungsverweigerung, während DeepSeek und Qwen diese explizit nennen und rechtlich untermauern.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit eines Messprotokolls zum Wasserablauf und betont die Abgrenzung „Reparaturstelle vs. Altbestand“ – entscheidend für die Mangelzuordnung.
    • Qwen ergänzt die langfristigen Folgeschäden (Frost-Tau-Wechsel, Bindemittelverlust, Tragschäden) und betont die zwingende homogene Verdichtung mit der bestehenden Decke.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI bleibt vage zur Rechtslage beim Gewährleistungsausschluss; DeepSeek und Qwen widersprechen dieser Unklarheit entschieden und nennen die rechtliche Unwirksamkeit pauschaler Ausschlüsse – die sicherere, rechtskonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert.
    • GoogleAI erwähnt nicht das Risiko der Nichtbezahlung (Verzugszinsen), während DeepSeek diese explizit als Gefahr benennt – hier wird die vorsichtige Einschätzung von DeepSeek übernommen.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich bei der rechtlichen Einordnung an DeepSeek und Qwen, bei der technischen Ursachenanalyse an Qwen und DeepSeek, bei der ersten Kontaktaufnahme an GoogleAI – jedoch unter Einbindung der präziseren Forderungen und Dokumentationshinweise der beiden anderen Modelle.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gewährleistungsfrist5 Jahre nach § 633 BGB – pauschale Ausschlüsse sind unwirksam; nur individuelle, vorherige schriftliche Vereinbarung ist rechtskonform.
    Ursache der PfützenMangelhafte Ausführung: fehlendes/falsches Gefälle, unzureichende Verdichtung oder ungeeignetes Material – kein „normaler“ Zustand.
    Recht auf NachbesserungRechtliche Verpflichtung des Unternehmens zur Mängelbeseitigung; Auftraggeber darf Vergütung bis zur Beseitigung verweigern (§ 641 BGB).
    Dokumentation & Beweissicherung⚠️Dringend erforderlich: datierte Fotos, Videos, Wasserablauf-Messprotokoll; DeepSeek und Qwen betonen Messdaten stärker als GoogleAI.
    Sachverständigengutachten⚠️Bei Weigerung oder mangelhafter Nachbesserung unverzüglich erforderlich – DeepSeek nennt konkrete Qualifikation (öffentlich bestellt & vereidigt, Straßenbau/Asphalttechnik), Qwen ergänzt „zertifiziert für Straßen- und Tiefbau“.
    Langfristige RisikenQwen benennt Frost-Tau-Schäden, Unterwanderung und Tragschichtzerstörung explizit; GoogleAI erwähnt dies nicht – die umfassendere Risikoeinschätzung von Qwen wird als ausschlaggebend gewertet.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen schriftlich eine 14-tägige Frist zur vollständigen, fachgerechten Nachbesserung – unter Bezug auf § 633 und § 641 BGB – und reichen Sie dabei Ihre dokumentierten Mangelnachweise ein. Sollte die Nachbesserung nicht fristgerecht und mangelfrei erfolgen, beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Straßenbau.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFrost-Tau-Schäden durch stehendes WasserMassive Zerstörung der Asphaltdecke und Tragschicht – Folgesanierungen mit erheblichem Kostenaufwand.
    🔴 RisikoGerichtlicher Rechtsstreit bei fehlender SachverständigenbegutachtungZeit-, Kosten- und Erfolgsrisiko: Ohne Gutachten ist der Mangel nicht beweisbar, Klage kann abgewiesen werden.
    🔴 RisikoUnwirksamer Gewährleistungsausschluss ohne schriftliche VereinbarungUnternehmen verweigert Nachbesserung – Auftraggeber bleibt ohne rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit, wenn er sich vorschnell auf Aussage verlässt.
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation vor FristsetzungVerlust der Beweislast – Gericht oder Schlichtungsstelle können Mangel nicht anerkennen, selbst wenn er objektiv vorliegt.
    🔴 RisikoNicht vertragsgerechte Verdichtung an Übergangsstelle (neu/alt)Wassereintrag an Fuge → Unterwanderung → strukturelle Instabilität der gesamten Reparaturfläche.
    ✅ ChanceFachgerechte Nachbesserung durch das UnternehmenKostenfreie Sanierung innerhalb der Gewährleistungsfrist – kein Eigenaufwand oder zeitlicher Verzug.
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines SachverständigenPräventive Klärung der Mangelursache ermöglicht gezielte Nachforderung und verhindert Eskalation.
    ✅ ChanceNutzung der gesetzlichen Vergütungsverweigerung (§ 641 BGB)Effektives Druckmittel ohne rechtliche Risiken – Unternehmen ist verpflichtet, Mängel zu beseitigen, bevor es die Zahlung verlangen darf.
    ✅ ChanceKlare Dokumentation als Grundlage für Schlichtung oder SchiedsgutachtenVerkürzt Verfahrensdauer und senkt Kosten – viele Baukonflikte werden außergerichtlich beigelegt, wenn Beweise vorliegen.
    ✅ ChanceAufzeigen des Mangeltyps als „offensichtlich“ (§ 634a BGB)Verkürzt die Prüffrist für den Auftraggeber und stärkt die Position bei der Fristsetzung und Nachbesserungsforderung.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Gefällemessung beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Straßenbau – lassen Sie Gefälle, Verdichtung und Übergangsbereich (neu/alt) messen und dokumentieren.
    2. Dokumentation vervollständigen: Machen Sie datierte Fotos und Videos der Pfützen (im nassen wie im trockenen Zustand), ergänzen Sie diese um ein einfaches Wasserablauf-Messprotokoll (z. B. Zeit bis zum Versickern bei definiertem Wasservolumen).
    3. Schriftliche Mängelanzeige mit Frist: Verfassen Sie einen formellen Brief mit 14-tägiger Nachbesserfrist, Bezug auf § 633 und § 641 BGB und Anlage der Dokumente – versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
    4. Zahlung zurückhalten: Überweisen Sie die Rechnung erst nach vollständiger, sicht- und messbarer Beseitigung der Pfützen – nicht vor Abnahme durch Sie oder Sachverständigen.
    5. Sachverständigengutachten vorbereiten: Fordern Sie bereits jetzt bei zwei unabhängigen Sachverständigen ein Angebot für ein Mängelgutachten an – so können Sie bei Fristablauf ohne Verzögerung handeln.
    6. Rechtliche Einordnung klären: Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf – lassen Sie den Briefentwurf vor Versand prüfen und vereinbaren Sie ggf. ein Sofortberatungsmandat.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an einer Leistung zu beheben, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abnahme auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Asphaltdecke
    Oberste Schicht eines Straßenbelags, bestehend aus Asphaltmischgut. Sie dient als Fahrbahn und muss widerstandsfähig gegen Belastungen und Witterungseinflüsse sein.
    Verwandte Begriffe: Fahrbahndecke, Straßenbelag, Asphaltmischgut.
    Tiefbau
    Bereich des Bauwesens, der sich mit der Planung und Ausführung von Bauwerken unterhalb der Geländeoberfläche befasst. Dazu gehören u.a. Straßenbau, Kanalbau und Erdbau.
    Verwandte Begriffe: Straßenbau, Erdbau, Kanalbau.
    Asphaltmischgut
    Gemisch aus Bitumen (Bindemittel) und Gesteinskörnungen (z.B. Splitt, Sand, Kies), das zur Herstellung von Asphaltdecken verwendet wird. Die Zusammensetzung des Mischguts beeinflusst die Eigenschaften des Asphalts.
    Verwandte Begriffe: Bitumen, Gesteinskörnung, Asphalt.
    Pfützenbildung
    Ansammlung von Wasser auf einer Oberfläche, die durch Unebenheiten oder mangelndes Gefälle verursacht wird. Pfützen können zu Schäden an der Oberfläche führen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Wasserschaden, Staunässe, Oberflächenwasser.
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten. Sachverständige werden häufig bei Streitigkeiten im Bauwesen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    DIN-Norm
    Eine von der Deutschen Industrie-Norm (DINAbk.) herausgegebene technische Regel, die Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen festlegt. DIN-Normen dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit.
    Verwandte Begriffe: Norm, Standard, technische Regel.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Asphaltarbeiten?
      Antwort: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers für Mängel, die bei Abnahme vorhanden waren oder später auftreten. Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Auftragnehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    2. Frage: Welche DIN-Normen sind bei Asphaltreparaturen relevant?
      Antwort: Relevante Normen sind u.a. DIN EN 13108 (Asphaltmischgut), DIN 18300 (Erdarbeiten) und DIN 18315 (Verkehrswegebauarbeiten). Diese Normen regeln die Anforderungen an Material, Ausführung und Qualitätssicherung.
    3. Frage: Kann ich die Asphaltreparatur selbst durchführen?
      Antwort: Kleine Ausbesserungen können in Eigenleistung erfolgen. Größere Reparaturen sollten jedoch von Fachfirmen durchgeführt werden, um eine fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der Gewährleistung zu gewährleisten.
    4. Frage: Was tun, wenn das Tiefbauunternehmen die Gewährleistung ablehnt?
      Antwort: Holen Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ein. Dieses kann die Ursache der Pfützenbildung und die Verantwortlichkeit des Tiefbauunternehmens belegen. Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
    5. Frage: Wie lange dauert eine Asphaltreparatur?
      Antwort: Die Dauer hängt von der Größe und dem Umfang der Schäden ab. Kleine Ausbesserungen können innerhalb weniger Stunden erledigt sein, während größere Reparaturen mehrere Tage dauern können.
    6. Frage: Welche Kosten entstehen bei einer Asphaltreparatur?
      Antwort: Die Kosten variieren je nach Umfang der Arbeiten, Materialkosten und Anfahrtskosten. Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Tiefbauunternehmen ein, um die Preise zu vergleichen.
    7. Frage: Was ist bei der Auswahl eines Tiefbauunternehmens zu beachten?
      Antwort: Achten Sie auf Referenzen, Qualifikationen und Zertifizierungen des Unternehmens. Fragen Sie nach Erfahrung mit Asphaltreparaturen und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.
    8. Frage: Welche Arten von Asphalt gibt es?
      Antwort: Es gibt verschiedene Arten von Asphalt, z.B. Gussasphalt, Walzasphalt und Splittmastixasphalt. Die Wahl des richtigen Asphalts hängt von der Belastung und den Anforderungen an die Oberfläche ab.

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  2. Asphaltreparatur: Gefälle prüfen – DIN 18202 relevant

    Gegenfrage
    Was war vereinbart? Gibt es eine ordentliche Gefälleausbildung der übrigen Fläche, sodass das Wasser ablaufen kann? Wie breit und wie tief ist die Pfütze (DINAbk. 18202)?

    Gewährleistung gibt es sowieso nur auf die neue Teilfläche und wenn die umliegende Fläche auch gefällelos ist und die "Mulden" bzw. Pfützen im Bereich der DIN 18202 liegen, dann habt ihr keine Chance.

  3. Asphaltreparatur: Pfützenbildung trotz Gefälle – Ursachenanalyse

    Gefälle ist da
    Hallo, an den anschließenden Teilen ist ausreichend Gefälle. z.B. auf einer 10 qm großen Fläche bilden sich zwei 0,5 qm große Pfützen mit ca. 0,5 cm Tiefe.

    Bei der anderen Fläche handelt es sich um den Bereich um einen Abfluss. Das was fließt in den Abfluss, es stehen nur zwei Pfützen drauf, da die Fläche hier vertieft ist.

    Vielen Dank

  4. Asphaltreparatur: Pfützenbildung – Fotos zur Beurteilung nötig

    Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte
    Ein oder zwei Übersichtsbilder mit den bemängelten Pfützenbildungen würden uns Beratern die Beurteilung aus der Ferne sicher etwas erleichtern ...
  5. Ein Foto

    Hier ein Foto.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ein Foto" auf die Frage "Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Asphaltreparatur: Unebenheiten > 2cm – Gewährleistung prüfen!

    Weitere Fotos
    Hallo,

    ich habe nochmal ein paar genauere Fotos gemacht. Die Unebenheiten betragen teilweise mehr als 2 cm.

    Leider werden beim Hochladen die Bilder immer gedreht. Ich hoffe es geht auch so.

    Mich würde auch interessieren, ob man generell die Gewährleistung bei Reparaturarbeiten ausschließen darf. Es gibt hier keine schriftliche Information drüber.

    Vielen Dank.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Asphaltreparatur: Unebenheiten > 2cm – Gewährleistung prüfen!" auf die Frage "Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Asphaltreparatur: Unebenheiten > 2cm – Gewährleistung prüfen!" auf die Frage "Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Asphaltreparatur: Unebenheiten > 2cm – Gewährleistung prüfen!" auf die Frage "Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung & Ursachen?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. Asphaltreparatur: Abnahme & Mängelbeseitigung vor Gewährleistung

    Ich les hier immer Gewährleistung ...
    Es hat doch weder eine förmliche Abnahme stattgefunden noch wurde die Schlussrechnung anerkannt und bezahlt, also sind wir vielleicht noch im Bereich der Abnahme oder sogar noch bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung vor Abnahme oder wie alt ist die Rechnung schon?

    2 cm Stichmaß auf einer Messlänge von 1 m? Das dürfte von DINAbk. 18202 bzw. durch ZTV Asphalt nicht mehr gedeckt sein.

  8. Asphaltreparatur: Vororttermin – Toleranzen beim Handeinbau?

    Heute war ein Vororttermin
    Hallo,

    danke für die Rückmeldung. Heute war ein Vororttermin. Es wird zwar als nicht so schön angesehen, allerdings nicht so richtig als Mangel anerkannt. Als ich ihn fragte, wie er die Sache bzgl. der oben genannten Toleranzen sieht, war er der Meinung, dass diese beim Handeinbau nicht gelten. Konnte mir aber auch nicht sagen, welche Toleranzen ich beim Handeinbau zu akzeptieren habe. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es für diesen Fall einen extra Norm gibt. Eine echte Einigung gab es heute nicht. Wird wohl auf eine Mängelrüge hinauslaufen.

    Vielen Dank.

  9. Asphaltreparatur: Zahlung erst nach Mängelbeseitigung zusichern

    Foto von wiki

    Da waren wohl 2 linke Hände am Werk.
    Zeige Bereitschaft zum zahlen, sobald die Sache in Ordnung gebracht wurde.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Asphaltreparatur: Pfützenbildung nach Ausbesserung – Gewährleistung sichern!

    💡 Kernaussagen: Nach einer Asphaltreparatur entstandene Pfützenbildung wirft Fragen zur Gewährleistung und den Toleranzen beim Handeinbau auf. Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DINAbk. 18202, die Bedeutung einer förmlichen Abnahme und die korrekte Vorgehensweise bei Mängeln. Fotos sind entscheidend für die Beurteilung der Situation. Die Zahlung sollte erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung erfolgen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Asphaltreparatur: Abnahme & Mängelbeseitigung vor Gewährleistung sind die Abnahme und die Anerkennung der Schlussrechnung entscheidend für den Gewährleistungsanspruch. Ohne förmliche Abnahme befindet man sich noch im Bereich der Mängelbeseitigung.

    📊 Zusatzinfo: Im Beitrag Asphaltreparatur: Gefälle prüfen – DIN 18202 relevant wird auf die DIN 18202 verwiesen, die Toleranzen für Unebenheiten festlegt. Die Einhaltung dieser Norm ist entscheidend für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt. Die Tiefe und Breite der Pfützen sind hierbei relevant.

    🔧 Zusatzinfo: Die im Beitrag Asphaltreparatur: Unebenheiten > 2cm – Gewährleistung prüfen! erwähnten Unebenheiten von teilweise mehr als 2 cm überschreiten möglicherweise die zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 bzw. ZTV Asphalt. Dies sollte geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie detaillierte Fotos der Pfützenbildung, wie im Beitrag Asphaltreparatur: Pfützenbildung – Fotos zur Beurteilung nötig empfohlen, und dokumentieren Sie die Messwerte der Unebenheiten. Fordern Sie das Tiefbauunternehmen zur Mängelbeseitigung auf und verweisen Sie auf die nicht eingehaltenen Toleranzen. Zahlen Sie die Rechnung erst nach erfolgreicher Beseitigung der Mängel.

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