Kanal recht
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Kanal recht
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Zahlungen nur an den Betreiber
Zahlungen nur an den Betreiber -
Natürlich führt das zu Kosten,
Hallo ich habe volgenes Problem mein Nachbar hat 2003 den Kanal auf seine Kosten 10 Meter verlängert. Ich habe 2006 gebaut und habe bei ihm angeschlossen , was ich ihm auch anteilig bezahlt habe . Jetzt will ich nebenan nochmal bauen und soll schon wieder zahlen kann ich auch an meinem Haus das neue anschließen oder nächste Frage ist es rechtens das er von mir Geld bekommt? Wenn er nochmal Geld bekommt macht er schon Gewinn. Die Straße ist ja öffentlich Zahlungen für einen Kanal sind nur nach Kanalsatzung an den Kanalbetreiber zu zahlen. Der Nachbar ist wohl kein Kanalbetreiber, sondern Überredungskünstler. Für einen Kanalanschluss benötigen Sie sowieso einen Entwässerungsantrag und Planunterlagen. Wie wurde das beim Anschluss gemacht? Ohne Antrag? Dann müssen Sie das jetzt nachholen und Sie erhalten eine neue Gebührenrechnung. Fordern Sie das Geld vom Nachbarn zurück. Geht der Hauptkanal über privaten Grund so gibt es bestimmt dazu einen Grundbucheintrag. Das führt aber auch nicht zu Gebühren für das belastete Grundstück. sodann die Kanalleitung auf dem Grundstück des Nachbarn liegt!
Der Nachbar hätte ja auch sagen können, ich möchte nicht, dass irgendwer an seiner eigens verlegten Kanalleitung anschließt, leg Dir selber eine Kanalleitung.
Was der Kirschner da meint, an dem iss nicht so, wenn der Fall sich so verhält, wie ich es zuvor beschrieben habe, denn in dem Fall, kann der Nachbar, auf dessen Grundstück die Kanalanschlussleitung liegt, Geld verlangen.
Im besten Fall, sollte dies, was der Fragesteller hier geschildert hat allerdings im Grundbuch und/oder im Baulastenverzeichnis eingetragen sein oder werden. Eine Dritte Möglichkeit wäre auch, eine privatrechtliche Vereinbarung, die allerdings auch den Übergang auf etwaige Rechtsnachfolger regelt (das die Regelung auch für Erben gelten soll), zu treffen. Ein Vertrag darüber so zu sagen.
Selbst wenn es den denn dann gäbe - und der ordentlich ausgearbeitet worden ist - wäre dann jetzt wieder neu zu bezahlen, weil dann in dem Vertrag auch geregelt ist, nur eine bauliche Anlage mit den dazugehörigen Entwässerungsgegenständen am Kanal anschließen zu dürfen und jede weitere denn dann ebenso anzuschließen Geld kostet.Befragen Sie einen Juristen zu dem Thema, der wird Ihnen dies bestätigen, was ich hier geschrieben habe. Natürlich immer nur ausgehend davon, dass die Kanalleitung auf dem Grundstück des Nachbarn liegt, und er die Rechte des Erbauers hält.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Der Kanal liegt nicht auf privaten ...
Der Kanal liegt nicht auf privaten ... -
hier stimmt was nicht
hier stimmt was nicht -
Werde mal zum Amt gehen. Ich ...
Werde mal zum Amt gehen. Ich ... -
Hä? Das verstehe wer will!
Der Kanal liegt nicht auf privaten Grund, sondern mitten auf der Straße. Der Geld haben möchte hat den Kanal auf eigene Kosten verlängert in der Straße bei uns lag vorher kein Kanal Es besteht eine Abwassersatzung und Anschlusspflicht. Wenn jemand einen Anschluss beantragt, so kann er sich höchstens bei einem Doppelhaus den Anschluss teilen, aber nicht weitere Liegenschaften versorgen und Geld kassieren. Sprechen Sie mit dem Abwasserverband. Natürlich entstehen Abwasserkosten und Anschlusskosten an die Kommune, aber nicht an einen Nachbarn. Werde mal zum Amt gehen. Ich hatte ja letztes mal auch meinem Nachbarn Geld geben und der Stadt für den Anschluss am Kanal Auch Abwassersatzungen sind manchmal nicht für alle Fälle zutreffend Herr Kirschner.
Normalerweise werden auch oder können auch privat gebaute Kanäle an den Versorgungsträger übergeben werden. Mann kann auch 6 Häuser bauen, dafür selbst einen Kanal im öffentlichen Bereich legen, und das Dingen anschließend dem Versorgungsträger übergeben. Es muss nicht zwangläufig nur ein Doppelhaus sein.
Die Frage ist doch, was der Versorgungsträger mitmacht und vor allen Dingen, wem nun der im öffentlichen Bereich verlegte Kanal gehört. Hat der Nachbar den an den Versorgungsträger übergeben oder nicht?
Ohne die genaueren Umstände zu kennen, die meine Meinung allerdings ggf. auch noch verändern könnten, glaube ich nicht, dass der Nachbar noch einmal kassieren kann, sodann da nicht mit irgendwem wieder einmal etwas anderes vereinbart worden ist. Wenn der Kanal liegt, dann liegt er und lediglich der Kanalanschlussbeitrag ist dann an die Stadt zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
ist doch ganz einfach
ist doch ganz einfach -
Na klar, ist das einfach
Wer einen Antrag auf Einleitung von Schmutz- und Grauwasser stellt wird veranlagt und muss Gebühren zahlen, Bemessung ist das Frischwasser und die angeschlossene versiegelte Fläche für Niederschlagswasser. Wer ohne Antrag bei der Stadt beim Nachbarn anschließt wird nicht erfasst und begeht so Betrug. Jeder der Arbeiten am Hauptkanal veranlasst muss zahlen, für Arbeiten auf dem Grundstück sowieso. Das kann nun verstehen wer will. Aber nur dann, wenn es sich so verhält, wie der Kirschner hier ge- und beschrieben (geschrieben, beschrieben) hat.
So ist es aber ja grundsätzlich entsprechend dem eingestellten Beitrag des Fragestellers und dessen Folgebeitrag nicht.
Hier verlangt der Nachbar Geld.
Es geht darum, ob der das berechtigter Weise denn dann auch kann und rechtlich haltbar darf.
Und dabei kommt es darauf an, wem der Kanal denn dann nun jetzt gehört.
Hier wird nur beschrieben bzw. wurde nur beschrieben, dass der Nachbar den Kanal gebaut hat, und das wohl, wie weiter angegeben, auf städtischem Grundstück.
Wem der jetzt gehört, wurde nicht beschrieben, auch nicht, ob die vereinbarte Einleitungserlaubnis und der bezahlte Geldbetrag von einst in der Menge der einzuleitenden Entwässerungsgegenstände begrenzt ist oder wurde.Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Habe mit der Stadt gesprochen. Der ...
Habe mit der Stadt gesprochen. Der ... -
Siehst du!
Habe mit der Stadt gesprochen. Der verlängerte Hausanschluss ist meinen Nachbar rechtlich auch wenn er auf öffentlichen Grund liegt. Da aber schon 3 Häuser da angeschlossen sind wird der verlängert entfernt und die Stadt legt einen normalen Kanal wie sonst überall auch. Die Kosten trägt die außer die Anschluss gebür kommt. So wie ich schon sagte, dann kriegt der Nachbar Geld, fragen Sie den bzw. Ihren Anwalt.
Aber noch einmal zum Verständnis und um Verwechslungen zu vermeiden. Der Kanal liegt auf dem städtischen (die Kanalleitung liegt in der Straße in der Regel, am Grundstück vorbei, hier ist dieser Kanal vom Nachbarn bzw. dem Nachbarn), der Kanalanschluss ist die Leitung vom dem in der Straße liegenden Kanal bis zur Grundstücksgrenze (Kanal bis Grundstücksgrenze), die Kanalhausanschlussleitung oder auch Hausanschlussleitung liegt auf dem Baugrundstück (von Grenze bis Haus).Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
lesen und verstehen
lesen und verstehen -
Lesen und verstehen, stimmt!
Der privat verlängerte Kanal wird entfernt und durch die Stadt neu verlegt. Ganz klar, in öffentlicher Straße gibt es keinen privaten Kanal! Nun zahlt jeder die Anschlussgebühr außer dem, der den privaten Kanal verlegt hat, auch klar. Damit ist nichts mit einer Beteiligung an Nachbars Kanal, die erste Beteiligung war unzulässig. Allerdings stimmt die pauschale Aussage von Herrn Kirschner hier nicht!
Es gibt private Kanäle im öffentlichen Bereich.
Ich habe da in 38 Jahren mit 5 Stück zu tun gehabt.
Zwei davon, habe ich sogar nicht nur mit zu tun gehabt, sondern selber gebaut, wovon dann einer, später (als die Stadt Geld dazu hatte) von der Stadt weg gerissen worden ist und durch einen neuen ersetzt worden ist (als dann noch weitere Grundstücke entstanden sind, die bebaut werden sollten).
Einen der vorstehend genannten beiden eigenen Kanalleitungen habe ich an die Stadt übergeben (kostenfrei dann auch). Sonst hätte ich drei Häuser nicht bauen können, weil es keinen Kanal lag. Das blöde daran ist oder war, dass ich den übergeben musste und anschlie0 end noch 4 andere daran angeschlossen haben, von denen dann die Stadt die Anschlussgebühren kassiert hat.
Der Fragesteller hat nicht gesagt, wann der entfernt und weg gerissen werden soll. Das kann jetzt, oder aber auch später erst erfolgen (wie in meinem Fall, wenn die Stadt dann Geld dazu hat, die Erschließung, ganz oder teilweise zu errichten).
Verallgemeinernd aussagen, dass es keine privaten Kanäle in öffentlichen Bereichen gibt, ist nicht richtig und stimmt bei weitem nicht.
Außerdem hat der Fragesteller die Stzadt bereits befragt, die gesagt hat … "verlängerte Hausanschluss ist meinen Nachbar rechtlich auch wenn er auf öffentlichen Grund liegt! "
Dies bedeutet, so lange die Stadt nicht jetzt den neuen Kanal verlegt und die beispielsweise erst in 2030 in Angriff nehmen wird, dass der Nachbar dann doch Geld bekommt.
Es ist so, dass ich in dem Fall dabei bleiben kann und weiterhin sagen kann, … "der Nachbar kriegt Geld" …, oder buddel Dir selbst einen Kanal dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Die Aussage der Stadt ist wenn ...
Die Aussage der Stadt ist wenn ... -
Wenn die das nicht erlauben, ist dass Thema durch!
Die Aussage der Stadt ist wenn der öffentliche Kanal kommt (wie es aussieht weil die keine 4 Häuser an einen verlängerten hausaunschluss erlauben) wird der private verlängerte weg gerissen und einen öffentlichen gebaut. Dann kann der Nachbar halt nichts verlangen, weil Sie gar nicht bauen dürfen.
Allerdings, was denn bitte, sollte die Stadt denn dagegen haben, wenn noch ein 4. anschließt, sodann die Erschließung gesichert ist, dürfte das für den nächsten Bauwilligen auch Gültigkeit haben?! -
Das Rohr wäre schon für 3 ...
Das Rohr wäre schon für 3 ...
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