Keller zu tief
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Keller zu tief
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Keller fertig und..
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der Vermesser hat das Niveau zu ...
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Blödsinn
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Herr Kirscher, noch nie gehört ...
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Hallo,wir bauen mit einem Generalübernehmer in RLP. Letzte Woche wurde die Kellerdecke gegossen. Nachdem diese begehbar war, kam sie mir vom Niveau zum Bordstein hin recht tief vor. Heutiges Nachmessen ergab, dass die Decke 20 cm unter der Bordsteinkante liegt. Geplant sind 16 cm Fußbodenaufbau. Der Fußboden würde somit unterhalb liegen, verbunden mit großen Problemen bezüglich Wasserabsfluss.
Alle Höhen sind im Bauantrag und auf den Werkplänen vermerkt, die Höhe der Haustür ist mit 143,4 müNN definert (entspricht einer Stufe über Bordstein). Der Polier bemerkte ebenfalls, dass etwas nicht ganz richtig ist. Sein Bezugspunkt ist eine Straßenlaterne auf der 1 m über Rohfußboden markiert ist, dieser scheint jedoch falsch zu sein ...
Habe erstmal alle Arbeiten und Zahlungen gestoppt (es ist schon halb verfüllt) und die Bauleitung informiert.
Wie sollten wir weiter vorgehen? Meiner Meinung liegt hier ein eklantanter Mangel vor, der hoffentlich noch irgendwie zu beheben ist?
Bin für Ratschläge dankbar und hoffe morgen vom Geschäftsführer zu hören. In der Regel dürfen die Keller nicht zu hoch sein. Zu tief stört die Bauaufsicht nicht.
In Hessen ist es 1,40 m über dem Straßenniveau als max Höhe der Oberkante Kellerdecke.
wiki
Seit einem Jahr ist mein Passwort nicht mehr gültig. Zufall oder Absicht?
GP: Das sollte nicht sein - bitte melden Sie sich bei mir - danke! nichts zahlen wollen? die Höhen beziehen sich auf OKFFAbk. (wenn der Bauherr überhaupt weiß was das ist). alles mal genauer nachprüfen lassen . Die Rückstauebene der kommunalen Abwasseranlage ist die Straßenoberkante. Es besteht nun bei Starkregen die Gefahr, dass das Erdgeschoss überflutet wird. Zumindest sind bauliche Zusatzmaßnahmen mit den entsprechenden Zusatzkosten zu machen. Also liegt schon ein Mangel vor der zu beheben und zu bewerten ist. Wer hat den Bau eingemessen und die Höhen festgelegt? der Vermesser hat das Niveau zu tief angezeichnet, weil die Architektin in den Bauantragsplänen ebenfalls eine falsche Höhe im Plan hatte. Um die Schuldfrage geht es mir auch gar nicht, die muss der Generalübernehmer klären. Der Fehler ist erkannt und auch von allen Beteiligten so eingestanden.
Die Frage ist welche baulichen Maßnahmen jetzt neben einem Abriss Sinn machen um die ursprünglich geplante Höhe zu erreichen.
Werde jetzt auf Vorschläge des GÜs warten und einen eigenen Sachverständigen einschalten. Der Vermesser mimmt die Höhe örtlich, z.B. Höhe Kanaldeckel bei fertiger Straße und nicht aus einem Plan des Architekten. Lassen Sie sich nicht auf ein Hin und Her bei der Schuldfrage ein. Ein eigener Sachverständiger ist gut, eventuell von weit weg um wirklich unabhängig zu sein. Herr Kirschner Sie wissen was NNAbk. bedeutet? ... NN ist eine alte Bezeichnung und durch NHN abgelöst. Entscheidend ist aber, dass man für Vermessungen immer einen Referenzpunkt benötigt. Was also im Plan steht ist unwichtig. Dieser Referenzpunkt legt die "Null-Höhe" des Gebäudes fest, von dort wird nach oben und nach unten gemessen. Wie also sollte der Vermesser ohne Referenz den Bau einmessen und die Höhenlage des EGAbk. einmessen? Von Markierungen an Straßenlaternen habe ich noch nie gehört. wenn ich lese " dass die Decke 20 cm unter der Bordsteinkante liegt. Geplant sind 16 cm Fußbodenaufbau. " es somit um 4 (VIER) Zentimeter geht und man doch mal in Erfahrung bringen sollte wie weit nun das Haus von der Straße entfernt ist, (mit dem dann berechenbaren Gefälle) kommt man wohlmöglich zu dem Schluss, dass hier Haare gespaltet werden ... Sinn mach doch wohl ein Ansteigen zum Haus ab Oberkannte Bordstein um eine Stufe oder etwa 20 cm. Das Wasserproblem ist jetzt lösbar oder es besteht 100 Jahre. Wahrscheinlich ist auch eine Sanierung der Straße in 10-20 Jahren und flux ist diese 10 cm höher. Es geht nicht um Haare spalten oder 4 cm, es geht um eine sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung von Starkregen. Herr Kirscher, noch nie gehört heißt nicht, dass es sowas nicht gibt.
Wenn ein Vermesser ein Absteckung macht, mit Höhenpunkt, dann holt er sich die Höhe, insbesondere wenn es eine NN-Höhe (und damit bleiben wir bei der Bezeichnung vom TE, sonst stiftet das nur Verwirrung!) ist, mit Sicherheit nicht vom Kanaldeckel. Die NN Höhe kommt aus der Zeichnung vom Architekten. Und diese Höhe behält er bei, bis ihm jemand anderes eine gegenteilige Unterschrift dafür gibt. Dann holt er sein kleines Messgerät heraus, pflanzt den Satelliten drauf (das sind diese kleinen Runden Teile auf der Fluchtstange, die aussehen wie ein Ufo) und schwuppdiwupp sagt sein GPS wo/wie die NN Höhe ist.
Um diese dann irgendwo auch anzuzeichnen, sucht er sich in der Regel einen unveränderlichen Punkt (hier: Laterne) und zeichnet den als Referenzpunkt ein. Ob das jetzt OKF/OKFF/wwi ist, ist völlig Latte. Er vermerkt das im Absteckungsriss und übergibt die Unterlagen an den Capo.
Gang und Gebe, gängige Praxis. Wenn Sie das nicht kennen, umso bedauerlich. Deshalb ist das kein Blödsinn. Der Vermesser benötigt natürlich einen Referenzpunkt. Der Referenzpunkt ist der Punkt, der schon mit einer NN Höhe versehen ist und von dem aus der Vermesser weiter rechnet - entweder nach oben oder nach unten und im Vorliegenden Fall - nach unten bis auf die NN Höhe im Erdgeschoss. Und die NN Höhe des Erdgeschosses wird vom Architekten angegeben. Wenn die vom Architekten in den Plänen angegebene nicht stimmt, also wenn die angegebene Höhe nicht stimmt, ist natürlich alles falsch.
Das GPS gibt natürlich - anders als hier von Berg's schon behauptet - ohne Referenzpunkt keine Höhe her.
Für den Fall das der Kanaldeckel keine oder eine unzutreffende Referenzhöhe hergibt, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn die Straße erneuert worden ist und die Kanaldeckel in ihrer Höhenniveaulage verändert worden sind, dann hilft es nur auf den örtlichen Referenzpunkt zurück zu greifen. Der örtliche Referenzpunkt liegt meistens an den örtlichen Kirchen (so im Regelfall in den NRW Eifelörtchen). In dem Fall müsste der Vermesser von dort aus die Höhe bis ans Vermessungsgrundstück bringen.
An eine Straßenlampe macht der Vermesser in der Regel - sofern es denn dann nicht schon der Höhenreferenzpunkt ist, der auf der Straßenlampe markiert ist - lediglich für die Bauphase einen Referenzpunkt, von dem aus der Polier sich die Höhen zur Erstellung des Baukörpers nimmt, das es sonst noch keine Aufbauten auf dem in der Regel Grundstück gibt und er keine andere Möglichkeit hat, den Meterriss - des Erdgeschosses- irgendwo markieren zu können. Und gerade eben dies ist - anders als hier behauptet - am Bau gängige Praxis und da haben die Berg's auch Recht, genau so ist das, auch wenn der Kirschner das wieder nicht kennt.
Hier ist doch sicherlich schnell Abhilfe geschaffen. Einen halben Stein höher mauern und eine Lage Dämmung mehr rein legen (unterm Estrich) und gut issss.
Die Kosten soll gefälligst derjenige übernehmen, der das zu verantworten hat.
Ebenso die Kosten für den zu tiefen Aushub der Baugrube, den Abtransport und die Deponierung des Aushubs und den Mehrverfüllungs- und Mehrabdichtungsaufwand sowie auch für die Mehrauffüllungen bei der Erstellung der Außenanlage.
Der Bauherr braucht den Schuldigen nicht ausfindig machen, da Architekt und Bauunternehmer - wie in einer Ehe (ohne Vertrag) - gesamtschuldnerisch, er kann isch den erstbesten greifen und gut iss ein weiteres Mal.
Nur zur Klarstellung, im übrigen ist die Rückstauebene nicht zwangsläufig und unweigerlich - und immer - die Straßenoberfläche - wie hier von Herrn Kirschner fälschlicherweise so erläutert - sondern vielmehr immer nur dann, wenn die tatsächlich zutreffende Rückstauebenenhöhe nicht bekannt ist und bei der Erfragung bei der dafür zuständigen Behörden darüber keinerlei Angaben gemacht werden können bzw. dort nicht angegeben werden kann.
Dennoch ist das Gefälle natürlich von der Bude weg abfallend anzuordnen, logisch, da ändert auch die Rückstauebenenhöhe - egal welche - nichts dran.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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