Mehrkosten für Bodenverbesserung vs. WW
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Mehrkosten für Bodenverbesserung vs. WW

Hallo, wir haben ein Baugrundstück in Feldrandlage erworben. Wir wollten auf dem Grundstück ein freistehendes Einfamilienhaus bauen welches vollunterkellert sein sollte. Das Bodengutachten hat das Ganze jetzt ein wenig ins wanken gebracht. Leider haben wir das finale Gutachten noch nicht schriftlich vorliegen, allerdings sind folgende Eckdaten bereits bekannt:
  • Schluffboden, tragfähige Schichten erst in 3 m unter GOK
  • anstehends Grundwasser bei 1,4 m unter GOK
  • mit einer Setzung von 2 % ist zu rechnen

Der Gutachter empfiehlt eine Gründung ohne Keller auf einem 80 cm Schotterbett. Der Architekt wiederum rät uns mehr oder weniger grundsätzlich von der Bebauung des Grundstücks ab, da die Mehrkosten nicht wirtschaftlich seien.

Nun meine Frage: Wieviel Mehrkosten können grob auf mich zukommen, wenn ich auf einen Keller verzichte (geschätzter Preis ~ 70 k€) und dafür eine Bodenverbesserung mit entsprechender Bodenplatte (ca. 120 m²) realisiere. Kann nur sehr schwer glauben dass die Bodenverbesserung inklusive Bodenplatte mehr als 60 k€ kosten soll. Über eine weitere Meinung wäre ich sehr dankbar, bevor ich evtl. über das Einstellen des Vorhabens entscheide.

Vielen Dank

  • Name:
  • the_other
  1. Und was sagt der Tragwerksplaner ...

    Und was sagt der Tragwerksplaner der in diesem Stadium unbedingt dabei sein sollte?

    Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, nur dazu muss man Korpus, Lasten usw. wissen und das kann halt nur ein Statiker beantworten ...

  2. Der Kollege hat, mit Verlaub, ...

    wenn er sowas absondert: "Der Architekt wiederum rät uns mehr oder weniger grundsätzlich von der Bebauung des Grundstücks ab, da die Mehrkosten nicht wirtschaftlich seien. "

    keine Ahnung vom Bau von weißen Wannen!

    Bei Setzungen im Bereich von 2 % (möglich) muss der Keller sowieso (auch ohne Wasserproblematik) eine steife Betonkiste sein! Die ist nicht oder nur minimal teurer als ein gemauerter Keller  -  wenn man weiß, was man da plant! Und der Preisunterschied zwischen einem "normalen" Betonkeller und einer Weißen Wanne besteht aus einigen € Aufpreis je m² Beton für die höhere Güte des Transportbetons, ein paar Hundert Kilo Eisen und den Fugenbewehrungen. Dagegenzurechnen ist der Entfall der sonst erforderlichen Kellerabdichtung (auch gegen nur feuchten Boden muss abgedichtet werden.

    Außerdem müssen die Flächen, die im Keller geplant waren oder zumindest wesentlichen Teiloe davon dann oberirdisch geschaffen werden, wo sie zumindest nicht billiger, meist sogar teurer als im Keller sind auf den m² Nutzfläche umgerechnet!

    MfG

  3. Was ist denn das

    Foto von wiki

    für ein Riesen-Keller der 70.000 € kosten soll!? Sehe da aber auch grundsätzlich kein Problem und stimme meinem Vorredner da zu. Bei einer Nutzung als Wohnraum sind jedoch noch ein paar andere Details wichtig, als nur eine weiße Wanne zu bauen. Das aber nur am Rande. Der Architekt steckt meiner Meinung nach den Kopf viel zu schnell in den Sand. Was ist denn das für ein Ratschlag, also wirklich.
  4. Guten Morgen, zu aller erst vielen Dank ...

    Guten Morgen, zu aller erst vielen Dank Guten Morgen, zu aller erst vielen Dank für die Antworten. Ich habe soeben das Bodengutachten erhalten.
    • 1. Schicht: 20 cm humose Oberbodenzone
    • 2. Schicht: Sand-Schluff-Gemisch bis 0,7 m u GOK (Bodenklasse 4, tendenziell weich)
    • 3. Schicht: Grob und Feinsand bis 1,7 m u GOK (Bodenklasse 3, locker gelagert)
    • 4. Schicht: Stark sandige Tone und Schluffe bis 2,1 m u GOK (Bodenklasse 3, tendenziell weich, leicht plastisch)
    • 5. Schicht: Schluff/Sand, schwach tonig, nass (Bodenklasse 3, tendenziell weich)

    Bei der Rammsondierung wurde für Schicht 2 bis 4 lockere bis mitteldichte Lagerungsverhältnisse beschrieben.

    Gründungsbeurteilung vom Bodengutachter: "Es wird angeraten die Gründung den vorgefundenen Baugrundverhältnissen anzupassen und einen flächigen Bodenaustausch mit Aufbau eines Gründungspolsters vorzusehen ... Schicht 1 und 2 auszukoffern. Die Aushubbereiche müssen mit Schottermaterial der Körung 0/32 oder 0/45 unter lagenweiser Verdichtung bis zum erreichen einer Mächtigkeit von 0,85 m überbaut werden. " Er rät weiter eine Gründungsplatte von 30 cm und errechnet eine Maximalsetzung von 2 cm.

    Ich hoffe die Angaben helfen ein wenig ...

    Der geplante Keller hatte die Maße 9,5 m x 11 m und sollte als WW ausgeführt werden.

    Würdet ihr bassierend auf den Angaben im Bodengutachten

    1. das Bauen auf unter diesen Bodenverhältnissen einstellen?

    2. auf die Ausführung eines Kellers verzichten weil der Keller sonst im Wasser gebaut werden müsste?

    3. den Boden tiefer ausheben, ein Gründungspolster schaffen, eine WW mit entsprechend steifer Bodenplatte bauen?

    Ich bin völlig verunsichert da mir das Fachwissen fehlt um beurteilen zu können ob ich in ein nicht wirtschaftliches Unterfangen rein laufe und die Mehrkosten mich "auffressen" bzw. Ich durch die veranschlage Maximalsetzung massive Baumängel zu erwarten habe.

    Vielen Dank

  5. Man darf auch über den Tellerrand schauen

    Foto von wiki

    Man hat den Eindruck, dass der Bauherr noch am besten informiert ist. Er weiß es allerdings nicht und glaubt an seine Fachleute.

    Dass er bei der Setzungsberechnung nach Steinbrenner oder Kany nicht weiß, dass die Setzung in cm und nie in % angegeben wird, sei ihm verziehen Sein Architekt möchte von ihm einen tragfähigen Boden. Ob aus wirtschaftlichen Gründen oder weil es ihm weniger Arbeit macht, muss dahingestellt bleiben.

    Den Bauunternehmer, der mir den Keller als Weiße Wanne billiger macht als oberirdisches Mauerwerk, habe ich noch nicht gefunden. Und dass man die Kosten einer Wasserhaltung so einfach ignorieren kann, finde ich mutig.

    Eine Setzung von 2 cm, wenn denn der Bodengutachter richtig gerechnet hat, ist eigentlich unwesentlich. Man muss beim Bau nur daran denken und beachten. Die Türme einer großen deutschen Bank haben sich um 20 cm gesetzt und die Nachbarbebauung auch noch nach unten gezogen. Sie wurden eben ein zweites mal errichtet, als die Setzung weitgehend abgeklungen war.

    Die Frage ist doch, sind die Setzungen gleichmäßig oder droht eine Schiefstellung. Da wird sich der Bodengutachter aus der Verantwortung stehlen und auf die begrenzte Aussagekraft seiner Messungen verweisen und jede Haftung für eine vielleicht zwei Meter entfernte Torflinse, die er eben nicht gefunden hat, ablehnen. Das muss er auch ablehnen, weil er es nicht weiß.

    Aber der Bauherr soll mit dieser Nichtinfo eine Entscheidung treffen!

    Nun muss auch ich gestehen, dass ich keine Ahnung habe. Woher sollte ich auch, wenn ich nicht vor Ort bin.

    Auch was die Kosten betrifft, muss man eben die dafür zuständigen Unternehmen befragen und nicht die Planer. Ich kenne die Preise auch nicht vor Ort.

    Aber man kann sich mal überlegen, ob es noch eine andere Gründungsmöglichkeit gibt. Es wäre nicht der erste Bau, mit einer Pfahlgründung. Das machte man schon im Mittelalter und auch bei den Römern.

    Wie teuer wäre es also, wenn man 4 oder 6 oder auch 9 Pfähle bis zum tragfähigen Boden oder zumindest ausreichend lang, bohrt und mit Mantelreibung und Spitzendruck die letztlich winzige Belastung eines Wohnhauses über zwei oder drei Kopfbalken und Bodenplatte sicher aufnimmt. Das alles ist eine Aufgabe für Bauingenieure. Dafür sind Architekten nicht ausgebildet.

    Die Kosten dafür kann aber nur ein Unternehmen vor Ort angeben.

    Die Wasserhaltung muss man auf jeden Fall beachten bis der Keller ausreichend belastet ist und die erforderlichen Genehmigungen muss man auch einholen. Auch ist die Nachbarbebauung von der Absenkung betroffen, wenn es schon eine gibt.

    Wenn diese Grundlagenermittlung, die eigentlich der Architekt leisten sollte, erfolgt ist, kann man eine Entscheidung treffen.


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