Schacht für Abwasser anders gesetzt auf Grundstück
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Schacht für Abwasser anders gesetzt auf Grundstück

Schacht für Abwasser anders gesetzt auf Grundstück
  • Name:
  • Julia
  1. Wer die Musik bestellt, der bestimmt was sie spielt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und freue mich dieses Forum gefunden zu haben. Denn ich denke das ich hier Hilfe bekommen kann.

    Folgendes Problem:

    Laut unseren Bauplänen ist hinter unserem Haus der Schacht für das Abwasser geplant gewesen. Eines Tages als wir wieder auf die Baustelle kamen, wurde der Schacht VOR unserem Haus gesetzt. Derjenige der dafür verantwortlich ist, ist/war auch für die Erschließung des Grundstücks zuständig.
    Ich habe bei der Gemeindet angerufen, ob denen irgendetwas schriftliches vorliegt bzw. es eine Genehmigung gibt, dass sagt/zeigt, dass der Schacht versetzt werden muss. Es liegt denen nichts vor und die haben auch keinen Auftrag erteilt, dass der Schacht woanders hingesetzt werden soll.

    Nun meine Frage:

    Darf dieser "Erschließlungstyp" einfach so entscheiden, wo dieser Schacht hinkommt ohne uns zu fragen? Es ist unser Grundstück und er darf doch nicht einfach auf unserEM Grundstück einfach etwas woanders hinbauen?! Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wo man sowas nachlesen/rausfinden kann?

    Für Eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar!

    Grüße
    Julia aus Hessen Wenn das Ding in den Plänen eingezeichnet ist, dann geben Sie dem den Plan und sagen Sie ihm, er soll es da hin bauen, wo es gezeichnet ist. Wenn es ein Generalunternehmer ist und das Grundstück Teil einer WEGAbk., dann schreiben Sie dem Generalunternehmer eingeschrieben, dass Sie das so nicht akzeptieren.
    Wer bezahlt die Arbeit? Wer hat den Auftrag gegeben? Was sagt Ihr Architekt/Bauführer dazu?
    Seltsam scheint mir, dass man ja eigentlich nicht die Wahl hat, ob vorne oder hinten, weil der Schacht nur zwischen Kanal und Haus Sinn macht. Vielleicht ist das ein Planungsfehler. Werter Forumsteilnehmer,
    wenn Sie eine Bauleistung bestellen oder auch Arbeiten am Grundstück bestellen, dann sollten man annehmen, dass auch Sie und nur Sie dar+ber bestimmen können, wie die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
    Ob vorne oder hinten, ist eines der ersten Dinge, was der Unternehmer mit Ihnen klären muss, es sei denn, der Schacht wäre schon in den Architektenplänen dargestellt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN