Neubau mit Keller direkt an (unterfangene ) Altbauwand
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Neubau mit Keller direkt an (unterfangene ) Altbauwand
Neubau mit Keller direkt an (unterfangene ) Altbauwand
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Zu wenig Angaben für eine verlässliche Antwort!
Hallo,
Ich habe einen einschalig gemauerten Giebel (Breite 4,50 m Traufenhöhe 3 m, Firsthöhe 5,50 m ) unterfangen lassen, da direkt an diesen Giebel ein neues Haus mit Keller gebaut wird.
Die Unterfangung wurde über 50 cm tiefer als die neue Kellersohle ausgeführt. Das alte Fundament war 80 cm tief, 40 cm breit. Die Unterfangung wurde 2 m tief und 40 cm breit geschalt und mit Beton mit 2-facher Eisenbewehrung ausgeführt. Die Unterfangung wurde in 1,25 m breiten Abschnitten (auch um die beiden Ecken herum ) ausgeführt, es gibt nicht den kleinsten Riss im unterfangenen Giebel. Die Unterfangungsabschnitte wurde geschalt mit "Gussnase".
(Der Neubaukeller guckt 60-70 cm aus der Erdoberfläche )
Nun soll demnächst die Baugrube ausgehoben werden und dann gleich die Kellersohle geschüttet werden.
Ich habe sehr starke Bedenken, ob der unterfangene Giebel einstürzt, absackt. Denn ich kann ja nicht sicher sein, dass der Unterfanungsbeton überall hingekommen ist, obwohl es gerüttelt wurde.
Wie sollte ich jetzt beim Baugrubenausheben vorgehen oder wie kann man prüfen, ob die Unterfangung hält?
Ich habe echt Angst um mein Bestandshaus ... Werter Forumsteilnehmer,
Ihre Angaben im Hinblick auf die zu tätigende Bauausführung ist nicht ausreichend bzw. in Teilen auch vielleicht ein wenig missverständlich formuliert.
Stellen Sie ein paar Fotos ein.
Allgemein gehalten bleibt zu sagen, dass, wenn Unterfangungsarbeiten in dem erforderlich notwendigen Maß entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden, eigentlich nichts passieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
Danke - alles hat geklappt bis jetzt
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