Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Errichtung eines Neubaus nach Abriss des bestehenden Gebäudes. Das alte Gebäude war teilweise unterkellert, das neue Gebäude hat keinen Keller. Die Frage ist nun: wie verhält es sich mit dem Auffüllen des früheren Kellers und der Gründung des Neubaus. Der Neubau wird etwas versetzt errichtet, sodass sich das Fundament in etwa in der Mitte des früheren Kellers befindet. Die Baufirma hat nun mit dem Abrissunternehmen besprochen, dass das entstehende Loch schichtweise mit Schotter aufgefüllt und verdichtet wird. Die Fundamente sollen dann später aus dem Schotter wieder ausgehoben werden. Meine Vorstellung war bisher, dass die Fundamente bis auf den bisherigen Kellerboden durch gezogen werden und dann zwischen den Fundamenten aufgeüllt wird. Wie sieht es mit der frostfreien Gründung aus, muss ein Fundament dazu nicht erdberührend sein? Oder erfüllt der Schotter denselben Zweck?
Ergeben sich evtl. Probleme durch einen unterschiedlichen Bodendruck des aufgefüllten Kellers und des restlichen Geländes?
Es soll eine tragende Bodenplatte errichtet werden.
Im Voraus bereits vielen Dank für die Antworten!
Gruß,
nb
Auffüllen nach Abriss und Gründung der neuen Bodenplatte
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Auffüllen nach Abriss und Gründung der neuen Bodenplatte
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Zu Risiken und Nebenwirkungen ...
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Architekten oder Statiker der diese verantwortlich erstellt (obwohl: mir schwant da was ...) ... -
Genau das werde ich tun ...
trotzdem wäre es hilfreich vorab ein paar Meinungen zu hören, wie in so einem Fall, der ja nicht gerade Standard ist, vorgegangen wird.
Es wird auch noch ein Bodengutachten erstellt. Da der Abriss aber noch nicht ganz abgeschlossen ist, gibt es dieses noch nicht.
Deshalb ist die Frage, ob es sinnvoll ist, dass der Abbruchunternehmer jetzt gleich auffüllt und verdichtet.
Gruß,
nb -
Also erst mal
muss der Abfluss gesichert sein (Kellerboden entfernen oder aufbrechen). Dann muss das Verfüllmaterial verdicchtbar sein. Bei der beschriebenen Konstruktion besteht zumindest der Verdacht, dass der Bauschutt vom Gebäude in den Keller verkippt wird.
Das ist im Prinzip noch nicht schlimm, wenn das Material einwandfrei (Schadstoffe), ordentlich gebrochen und verdichtungsfähig ist. Die Zuständigkeiten und späteren Anforderungen müssen also geklärt werden => siehe Antwort 1.
Fundamente ausheben in verdichtetem Schotter / Recycling ist aber nicht unproblematisch.
Ob der Kellerboden tragfähig ist, weiß man frühestens, wenn er ausgebrochen worden ist. Selbstverständlich ist ein tragfähiger und einheitlich tragfähiger Kellerboden nicht. -
Zunächst einmal
danke für die Antwort!
Der Bauschutt wird komplett abtransportiert. Aufgefüllt wird mit Recyclingmaterial / Schotter und ordentlich schichtweise verdichtet.
Wenn ich es richtig verstehe ist die Konsequenz: Kellerboden abtragen, Bodengutachten erstellen lassen und dann auffüllen und verdichten.
Bleibt nur noch das Problem mit den Frostschürzen (hatte mich etwas unklar ausgedrückt. Da die Bodenplatte tragend ist handelt es sich nicht um Fundamente). Kann mir da noch jemand einen Rat geben?
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