wir bauen in einer leichten Hanglage (10-15 %) ein Einfamilienhaus mit Untergeschoss/Keller. Der Keller wird Hangseitig komplett im Erdreich sein und zur anderen Seite ebenerdig begehbar.
Bodengutachten sagt lehmiger Boden (Schluff und Ton). Es empfiehlt entweder 18195-4 (Bodenfeuchte) in Kombination mit Dränung oder 18195-6 "Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser".
Der Generalunternehmer würde den Keller aus Kalksandstein mauern und nach 18195-4 mit Dränung abdichten.
Meine Frage (n):
1) Was spricht dafür/dagegen eher nach 18195-6 abzudichten?
2) Sollte man den Keller statt zu mauern evtl. aus Stahlbeton erstellen lassen?
Vielen Dank und Gruß,
MB