Kanalabnahme nicht erfolgt?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Kanalabnahme nicht erfolgt?
Hallo Forum,
mein Haus wurde vor ca. 2 Jahren festgestellt und ich Stelle fest, dass in meinen Unterlagen ein Abnahmeprotokoll für den Kanalanschluss fehlt.
Bin mir nicht sicher, ob die mit dem Anschluss beauftragte Firma das selbständig erledigt hat oder evtl. der Kanal gar nicht von der Gemeinde (oder wer dafür zuständig ist) abgenommen wurde.
Wie läuft so etwas in der Praxis ab, falls da mal jemand nachfragen sollte?
Bislang ist's gottlob nicht erfolgt.
Danke für Eure Infos
Liebe Grüße
Torsten
mein Haus wurde vor ca. 2 Jahren festgestellt und ich Stelle fest, dass in meinen Unterlagen ein Abnahmeprotokoll für den Kanalanschluss fehlt.
Bin mir nicht sicher, ob die mit dem Anschluss beauftragte Firma das selbständig erledigt hat oder evtl. der Kanal gar nicht von der Gemeinde (oder wer dafür zuständig ist) abgenommen wurde.
Wie läuft so etwas in der Praxis ab, falls da mal jemand nachfragen sollte?
Bislang ist's gottlob nicht erfolgt.
Danke für Eure Infos
Liebe Grüße
Torsten
-
Hallo Torsten, das wird in allen Kommunen anders ...
Hallo Torsten,
das wird in allen Kommunen anders gehandhabt. Vielleicht findest du etwas in den Satzungen deines Kanalnetzbetreibers.
Wichtig ist aber ein Nachweis über die Dichtheit des Anschlusskanals, denn danach wird über kurz oder lang mit Sicherheit gefragt.
Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln -
Eigentum verpflichtet
Hallo Torsten,
für die Bauabnahme bist Du als Bauherr verantwortlich. Dein Architekt ist verpflichtet, dich auf die erforderlichen Untersuchungen bzw. Prüfungen hinzuweisen. Bei Abwasserleitungen sind das die Dichtheitsprüfung gemäß DINAbk. EN 1610 und die optische Inspektion mit Kanal-TV-Kamera.
Diese Prüfungen sind entsprechend zu dokumentieren.
Davon zu unterscheiden ist die "Abnahme" durch die Gemeinde bzw. den Entwässerungsbetrieb.