WU-Beton ohne zusätzliche Rissbreitenbegrenzungsmaßnahmen
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

WU-Beton ohne zusätzliche Rissbreitenbegrenzungsmaßnahmen

Hallo BAU.DE-Experten,
dieses Forum hat uns bei der Planung unseres Neubau-Vorhaben schon zahlreiche wertvolle Tipps gegeben. Nun bin ich in einer Frage aber mit unserem Generalübernehmer aneinander geraten und hoffe auf Eure Unterstützung.
In der Leistungsbeschreibung steht: "Die Bodenplatte ist mindestens 20 cm dick und wird aus wasserundurchlässigem Beton C20/25 mit zusätzlicher Stahlbewehrung gegossen. "
In der DINAbk. 1045 wird als Voraussetzung für WU-Beton u.a. genannt: "Zementgehalt höher als bei Normalbeton; w/z-Wert einhalten; Regelsieblinie und Größtkorn beachten; Rissbreitenbegrenzende Bewehrung; Ordentliche Nachbehandlung
Mindestbauteildicke etc. "
Mir geht es jetzt hier hauptsächlich um die Rissbreitenbegrenzung. Unser Generalübernehmer will mir jetzt verkaufen, dass er nur verpflichtet wäre eine normale Bodenplattenkonstruktion (laut Statikberechnung bei 11 m*11 m Bodenplatte bei Verwendung von Q257 A-Matten (2-lagig) rund 1.400 kg Baustahl) mit WU-Frischbeton zu füllen.
Hat er recht oder will er einfach die € für den zusätzlichen Baustahl sparen (wir haben einen Pauschalpreis)? Auf die Bodenplatte soll dann noch eine V60 S4 geschweißt werden, da im Keller auch zwei Wohnräume sind.
Zur Info: Lt. Bodengutachten wird eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit gemäß DIN 18195 Teil 4 in Verbindung mit einer Dränanlage empfohlen (Grundwasser ist bei der Sondierung nicht aufgetreten). D.h. eine Weiße Wanne ist nicht notwendig.
Viele Grüße
Elmar
  • Name:
  • Elmar
  1. Mal als Laie geantwortet

    wenn Sie nicht einen WU-Keller (resp. Bodenplatte) schriftlich vereinbart haben, also mit WU = Rissbeschränkung etc. gemeint, dann kann der Kellbauer nehmen was er will. Nimmt er dann WU-Beton ist das ja wohl kein Nachteil. Das Bauteil erfüllt dann zwar wg. fehlender Rissbeschränkung diese Funktion nicht, aber die war ja dann auch nicht vereinbart. Also kein Mangel.
    Wollten Sie Rissbeschränkung, müsste dies vereinbar sein.
    Fazit: Ungefähr so, wenn Sie Normal-Benzin benötigen, aber Super Tanken. Schadet nichts. Fährt trotzdem.
    Nur Laie, keine Rechtsberatung.
  2. WU-Beton nur Marketing-Gag?

    Hallo kho,
    erst mal vielen Dank für Ihre Meinung. Wenn dem so wäre, dann fühle ich  -  und alle anderen Bauherren, die auf so eine Leistungsbeschreibung reinfallen  -  schon etwas veralbert. WU-Beton spiegelt die Sicherheit vor, dass die Bodenplatte wasserundurchlässig ist. Zumindest dichter als aus Normalbeton. Ich bin übrigens (als Laie) der Meinung, dass es sehr wohl von Nachteil sein kann, wenn der WU-Beton nicht ordnungsgemäß verarbeitet wird, wie dies die DINAbk. 1045 fordert. Es kann bei fehlender Rissbreitenbegrenzung wesentlich leichter zu Rissen kommen als bei Normalbeton und dies wäre dann doch Kontraproduktiv. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass bei Einsatz von WU-Beton dies auch bei der Planung berücksichtigt werden muss und deshalb mehr Baustahl Verwendung finden sollte. Nur der € zusätzlich pro m³ für den chemischen Zusatz im Betonwerk, der Beton zu WU-Beton macht, empfände ich als Marketing-Gag auf den 99 % der Bauherren reinfallen. Gilt die WU-Beton Richtlinie (DIN 1045) nur wenn man eine weiße Wanne wünscht?
    Viele Grüße
    Elmar
  3. Es ist ein Verkaufsblender ...

    uns (leider) kein Gag.
    Eine Bodenplatte mit 20 cm wird auch mit rissbegrenzender Bewehrung kein Bauteil, das die WU-RiLi erfüllt.
    Außerdem ist die WU-RiLi NICHT die DINAbk. 1045, sondern ein eigenständiges Regelwerk.
    Sie haben sich bei der Kaufentscheidung die kostenpflichtige Leistung >>Beratung zur Baubeschreibung durch eigene Fachleute<< erspart und werden diese Ersparnis nun in Form eines Nachtrags in mehrfacher Höhe Ihrem Generalunternehmer/Generalübernehmer/Bauträger geben dürfen.
    Sie können sich selbstversändlich einen RA nehmen, aber  -  sollte das der ganze Text zur Bodenplatte sein, die Erflogschancen halte ich für eher marginal.
    Vielleicht sollten Sie mal überlegen, wo sich noch so überall Verkaufsblender befinden.
  4. Voll in die einfachte Falle getappt

    wie geht es nun weiter?
    Mit oder ohne eingenem Sachverstand?
  5. Einverstanden  -  ein Blender in der Leistungsbeschreibung

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    Hallo Herr Carden,
    vielen Dank für Ihre Beiträge. Diesen Blender in der Leistungsbeschreibung habe ich nicht gesehen. Da der Leistungsbeschreibungstext aber branchenüblich ist, hoffe ich, dass zukünftige Bauherren daraus lernen und sich nicht wie ich durch das WU täuschen lassen. Zum Nachtrag in diesem Punkt wird es bei mir nicht kommen oder soll ich jetzt daran zweifeln, dass der Statiker meine "normale" Bodenplatte richtig berechnet hat? Eine weiße Wanne ist definitiv nicht notwendig. Sonst hat der Bodengutachter ein Problem.
    Viele Grüße
    Elmar
  6. wenn Sie sich auf die Dränanlage

    verlassen wollen und können, bedarf es keine WU-Betonkonstruktion der Bodenplatte in Verbindung mit Abdichtung der Wände nach 18195-6.
    Nur habe ich in den letzten Jahren leider selten Richtig und somit Dauerhaft konstruierte Drainageanlagen nach DINAbk. 4095 sehen dürfen.
  7. Lernen wird ...

    so zeigt es die Erfahrung, nicht ein zukünftiger Bauherr. Die werden sich nämlich, genau wie Sie, blind auf den Müll verlassen, der da aufgetischt wird.
    Noch was zum Thema Lernfähigkeit. Lernen Sie jetzt daraus und engagieren sich eigenen Sachverstand, der Ihrem Vertragspartner auf die Finger schaut?
    Und was haben Statik und über die Statik hinaus gehende Forderungen an die Bodenplatte mit einander zu tun?
  8. was ich daraus gelernt habe

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    ich bin mir sicher dass 99 % der Bauherren  -  die wie ich Baulaien sind  -  mit dem Wort WU-Beton mehr assoziieren, als sie dann bekommen. Ich habe mich im Vorfeld viel informiert und auch mit Baufachleuten gesprochen. Dass der obige Vergleich von kho mit Normalbenzin (Normalbeton) und Superbenzin (WU-Beton) perfekt passt, hätte ich nicht gedacht. Ich bin davon ausgegangen, dass bei Verwendung von WU-Beton zur Rissbreitenbegrenzung mehr Baustahl rein muss und die Q257 A zwar konstruktiv ausreichend ist (laut Statikberechnung) zur Rissbreitenbegrenzung aber mehr notwendig ist. In diesem Punkt habe ich mich geirrt und ich habe gelernt, dass die WU-Richtlinie nur bei WU-Konstruktionen Anwendung finden und nicht beim ausschließlichen Einsatz von WU-Beton. Diese bewusste Täuschung des Bauherren ist keine vertrauensbildende Maßnahme. Insofern spricht viel dafür, dass Bauherren nicht an der falschen Stelle sparen sollten und sich Bauexperten mit ins Boot holen sollten.
    Viele Grüße
    Elmar
  9. Genau deswegen ...

    >>ich bin mir sicher dass 99 % der Bauherren  -  die wie ich Baulaien sind  -  mit dem Wort WU-Beton mehr assoziieren, als sie dann bekommen<<
    steht es ja drin. Kostet nicht viel mehr als "normaler" Beton.
    Zumal Sie nicht mal prüfen können, ob Sie wirklich einen WU-Beton (der heute eh anders heißt) bekommen haben.
    Eingebaut ist jeder Beton grau ;-).

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN