Welche Isolierung?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Welche Isolierung?

Hallo,
direkt neben unserem Haus stehen Garagen (Neubau), dessen Regenwasser versickert. Brauche ich eine spezielle Kellerisolierung, evtl. gegen drückendes Wasser oder ist die übliche Isolierung auf Dauer ausreichend?
  • Name:
  • Corinna Glöckner
  1. Hallo Corinna!

    Kommt drauf an gegen welche Lastfall Ihr Haus abgedichtet worden ist. Wen das sich um Stark sickerungsfähige Boden handelt und es dementsprechend abgedichtet wurde dürfte keine Probleme geben. Sobald das Wasser sich aufstauet und der Keller nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet sieht es dann ganz anders aus.
    Sind das Ihre Garagen? Darf man einfach auf Ihre Grundstück entwässern?
    MfG
    Yilmaz
  2. Danke für die Antwort. Nein, es sind nicht ...

    Danke für die Antwort. Nein, es sind nicht unsere Garagen und ich gehe davon aus, das unser Haus nur für den Normalfall abgedichtet wurde. Die Fallrohre von zwei dieser Garagen laufen direkt neben unserer Wand auf. Zwischen Wand und Garagenfundament sind ca. 20-25 cm Abstand. Da kommt einiges an Wasser zusammen. Unser Boden ist nicht stark sickerungsfähig (Lehmboden). Es handelt sich hierbei um einen Baumängel vom Garagenerbauer. Nun behauptet man aber, dass unsere Isolierung das aushalten müsse (wir haben schon Wasser im Keller). Ich bin kein Fachmann, denke aber, nicht umsonst gibt es unterschiedliche Methoden der Isolierng. MfG
  3. Regenwasserversickerung

    Hallo Corinna,
    so wie Sie in Ihrer Antwort schrieben, werden die Garagen einfach so ins nirgendwo hin entwässert  -  also zu Ihrem Haus hin.
    Eigentlich müssten doch die Garagen an eine Versitzgrube oder an den Kanal angeschlossen sein. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer Baubehörde nach wie die Entwässerung bei Ihnen geregelt ist. DINAbk. 1986
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Hallo, da habe ich schon nachgefragt. Das Bauamt ...

    Hallo,
    da habe ich schon nachgefragt. Das Bauamt hat mir erklärt, dass wäre so in Ordnung. Letzte Woche war aber jemand vom Abwasseramt da (allerdings wegen einer anderen Geschichte), der war ganz enpört und meinte, die müssten an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Beide sitzen im selben Gebäude auf der selben Etage. MfG
  5. Gehört doch wohl ...

    hierzu:

    Bauamt interessiert sich nur fürs Baurecht, nicht fürs Abwasser. Auch wenn die in der selben Etage sitzen.
    Ihre Abdichtung muss nur für den alten Lastfall ausreichen. Entsteht  -  ob genehmigt oder nicht  -  durch den Neubau ein anderer Lastfall, ist das erstmal nicht Ihr Problem.
    Ihr Problem wird eher sein, das ggf. Ihre vorhandene Abdichtung auch für den alten Lastfall nicht ausreichend war (nach Norm), auch wenn sie funktioniert hat.
    Und dann wird es spannend, weil der Nachbar sagen wird: Der Schaden war schon immer da, weil die Abdichtung nie gereicht hat.

  6. Ausreichende Isolierung ...

    Das Haus ist Baujahr 83, die Garagen stehen seit Sommer 05. Ein Baugutachten von 95 sagt aus, dass der Keller trocken war. Bisher hatten wir ja auch nie Probleme, darum geh ich davon aus, dass die Isolierung ausreichend war. Schließlich hat es in der in den Jahren vorher ja auch mal geregnet. Und jetzt ist ja auch nur der Bereich betroffen, in dem die Garagen stehen. MfG
  7. Keller trocken ...

    ist nicht das Thema, ein Gutachten von 95 nur bedingt relevant, weil 12 Jahre alt. In 12 Jahren fließt viel Wasser Leine, Elbe und Weser hinunter und auch in manchen Keller, der ehedem trocken war.
    Ich bezweifle ja auch gar nicht, dass die Mallesche erst mit den Garagen begonnen hat.
    Ich sage nur das, was Ihnen im Streitfall die Gegenseite vorhalten wird.
  8. Streitfall

    Ja, nach ersten Erfahrungen habe ich auch schon den Eindruck gewonnen, dass jeder versucht uns einreden zu wollen, das unsere Isolierung defekt ist (wobei das ja mittlerweile auch nicht mehr von der Hand zu weisen ist). Ich gehe mal davon aus, dass im Streitfall dann auch wiedern nur ein Gutachter die Lage entscheiden kann? Schön, dass wir den Schaden haben. MfG
  9. Sinnvolles Vorgehen ...

    Zum RA gehen und mit dem die Angelegenheit klären. Wenn dann immer noch behauptet wird, die Abdichtung taugt nix, aufschachten (lassen) und feststellen, was an Abdichtung da ist.
    Und dann muss man/Frau weitersehen.
    Eine Erfolgsgarantie gibt es hierbei sicher nicht.

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