Wir haben im Mai 2005 in Niedersachsen mit dem Bau eines Einfamilienhaus inkl. Keller begonnen. Der tieferliegende Erdaushub wurde getrennt von der Muttererde gelagert. Nach Rohbaufertigstellung wurde nur der tieferliegende Erdaushub wieder angefüllt, der Mutterboden blieb unberücksichtigt und wurde nicht verfüllt. In unserer Bauleistungsbeschreibung steht geschrieben, dass "die vorhandenen Arbeitsräume mit vorhandenen Erdaushub verfüllt werden und mit Muttererde abgedeckt wird". Diese Leistung wurde von unserem Bauträger eindeutig nicht erfüllt. Wir haben ihn bereits zweimal auf die noch ausstehenden Erdarbeiten bezügl. der Muttererde hingewiesen, aber für ihn sind die Erdarbeiten abgeschlossen. Im letzten Schreiben ist er auf das Verfüllen des Mutterboden gar nicht mehr eingegangen.
Ein weiteres Problem stellt unser Geländeverlauf dar. Da wir am Hang gebaut haben, wurden uns Geländeskizzen (tatsächliches Gelände u. geplantes Gelände) ausgehändigt. Da z.Z. noch Teile des Kellers (Abklebungen, Styroporplatten) mit einer Höhe von ca. 50-70 cm hervorstehen und diese auch nicht angefüllt wurden, haben wir unseren Bauträger auf die Geländeskizzen verwiesen. Er argumentierte, dass es sich bei den Geländeskizzen um eine Grobplanung handelt und die freistehenden Kellerwände in Eigenleistung angefüllt werden müssen.
Was können wir jetzt bezüglich des Wiederanfüllens der Muttererde unternehmen (das Anfüllen ist eindeutig in der Bauvertragsleistung beschrieben) sowie der freiliegenden Kellermauern unternehmen? Eine Frist setzten? Einen Rechtsanwalt einschalten? Geld von der Schlussrate einbehalten? Wieviel?
Unsere Hausabnahme ist in ca. 8 Wochen.
Wiederanfüllen von Erdaushub / Mutterboden
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Wiederanfüllen von Erdaushub / Mutterboden
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Da hilft ...
wohl nur der RA.
Was war wirklich (und nicht nach Ihrem Verständnis) geschuldet, was ist noch offen und wie verbindlich - oder unverbindlich - waren/sind die Pläne.Mit Erdaushub verfüllt. War der überhaupt zum Verfüllen geeignet?
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Typischer Fall
von Standard-Baubeschreibung: Zitat: "die vorhandenen Arbeitsräume mit vorhandenen Erdaushub verfüllt werden und mit Muttererde abgedeckt wird".
Das bedeutet: Der Bauträger verfüllt nur die im Zuge des Kellerbaus ausgehobenen Arbeitsräume. Weitere Geländeauffüllungen sind damit nicht vereinbart. Es hilft Ihnen nach Ihrer Beschreibung des IST-Zustandes auch nicht, wenn der Bauträger noch ein paar Karren Mubo im Bereich der Arbeitsräume ankippt, denn vorher sollte durch Anfüllung das geplante Gelände "modelliert" sein. -
Nachtrag
Sollten die Arbeitsräume noch gar nicht verfüllt sein, haben Sie gem. Ihrer Beschreibung zumindest darauf Anspruch. Aber: Mit VORHANDENEM AUSHUB. Ist der für Anfüllung zwar geeignet, aber nicht in ausreichender Menge vorhanden ist der Rest bauseits zu erledigen. -
Mutterboden
Wir wollten eigentlich eine gütliche Einigung mit dem Bauträger treffen und noch nicht mit einem RA drohen.
In unserer Bauleistungsbeschreibung steht eindeutig drin, dass der Erdaushub mit Muttererde verfüllt wird. Dies ist nicht geschehen.
Da wir an der Garagenseite die Erde flacher verlaufen lassen wollten und dadurch mehr Verblendarbeiten entstanden sind, hat der Bauträger auf diesen Geländeskizzen bestanden und wir mussten die Mehrkosten für Verklinkerung bezahlen. Bei den Klinkerarbeiten besteht er auf die Planungsskizze und bei den Erdarbeiten wiederum nicht. Können wir uns einen Kostenvoranschlag von einem neutralen Tiefbauer machen lassen und diesen Betrag von der Schlusszahlung einbehalten? Wann müssen wir den Einbehalt unserem Bauträger mitteilen? -
Sie sollen ...
den RA nicht loslassen, sondern sich von dem beraten lassen, was geht und was nicht. bevor Sie in irgendwelche Fettnäpfe treten. -
Geländeskizzen
Wer hat die Geländeskizzen erstellt? Sie oder der BT? -
Der Bauträger hat die Skizzen erstellt. Die Skizzen ...
Der Bauträger hat die Skizzen erstellt. Die Skizzen wurden auch dem Bauantrag (für Baugenehmigung) beim Landkreis beigefügt. -
Hallo Bianca,
Sie schreiben: "In unserer Bauleistungsbeschreibung steht eindeutig drin, dass der Erdaushub mit Muttererde verfüllt wird. " Wenn Sie die obigen Statements lesen sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Formulierung gar nicht _so_ eindeutig zu sein scheint. Der Vorschlag mit dem Rechtsanwalt scheint mir sehr gut: lassen Sie sich erklären, was _genau_ in dem Vertrag steht und erst dann entscheiden Sie sich für Ihr Vorgehen.
Ansonsten schießen Sie sich ein Eigentor ("Können wir uns einen Kostenvoranschlag von einem neutralen Tiefbauer machen lassen und diesen Betrag von der Schlusszahlung einbehalten? Wann müssen wir den Einbehalt unserem Bauträger mitteilen? ").
Herzliche Grüße, -
RA
ist auf jeden Fall angeraten. Da gibt es auch hinsichtlich der Zeichnungen Klärungbedarf, in welcher Reihenfolge gilt z.B. was? Baubeschreibung/Zeichnungen zum Vertrag/Bauantrag. Oftmals ist in den Zeichnungen zum Vertrag (und nur die sind Vertragsbestandteil) noch gar kein Geländeschnitt eingetragen, weil erst nach Unterschrift geplant wird usw.
Alles nicht so einfach ...
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