Kann/muss die Stadt eine getrennte Schmutz- / Regenwasserkanalisierung auf meinem Privatgrundstück verlangen, auch wenn in der Straße "nur" ein Mischkanal liegt?
Wie sieht es aus, wenn man noch per Leitungsrecht über ein fremdes Grundstück erschließen muss?
Wie ist die rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg
Trennsystem trotz Mischkanal
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Trennsystem trotz Mischkanal
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Ja kann Sie!
Hallo Hans,
die Gemeinde kann das verlangen, denn es kann irgend wann einmal sein, dass die Kommune ein Getrenntsystem verlegen möchte. Dann werden die beiden Anschlüsse im Kontrollschacht wieder aufgesplittet und alles ist wieder gut.
Vermutlich wird das Anhand der leeren Kassen nie geschehen, aber theoretisch ist das möglich. Und der Erschließungsbaulast (dem Leitungsrecht) ist es egal ob da ein oder zwei Abwasserrohre, Gasleitung und Strom- oder Postkabel liegen. Das geht mit einem Abwasch.
Gruß aus Baden -
Kann oder MUSS!?
Kann oder Muss die Gemeinde das Verlangen? -
Meines Wissens nach kann, nicht muss!
Hallo Hans,
nach meinem letzten Stand, denke ich mal, kann die Kommune das in Ihrer Abwassersatzung, oder wie das Kind auch immer heißen will, beschließen, muss aber nicht! Das ist jetzt aber nur Laienmeinung, ich weiß nicht genau, ob in irgend einem Umweltgesetz oder in einem Landesgesetz von BW so etwas verpflichtend festgelegt ist. Wenn das aber in einer Satzung der Gemeinde steht, dann muss sie es von allen verlangen.
Gruß aus Baden -
Nach DIN EN 12056-1, Abschnitt 4.3 und DIN 1986-100, Abschnitt 5.2
müssen Regenwasser und Schmutzwasser innerhalb von Gebäuden getrennt geführt werden. Eine Zusammenführung ist nur außerhalb des Gebäudes zulässig. Nach DINAbk. 1986-100, Abschnitt 5.2 soll die Zusammenführung möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze erfolgen. Wahrscheinlich beruft sich Ihre Kommune auf diesen Passus der Norm.
Schöne Grüße aus Bochum -
Satzungsabhängig
Hallo,
unter der Bodenplatte MUSS eine getrennte Verlegung von Regen- und Schmutzwasser (Regenwasser, Schmutzwasser) erfolgen. Außerhalb können die Leitungen nahe der Grundstücksgrenze in einem Rv-Schacht zusammen geführt werden.
Die Frage ob es ein muss ist wird normal in der Entwässerungssatzung der Gemeinde bzw. Stadt geregelt. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Grundstückseigentümer gezwungen wird ein Trennsystem (Anschlusskanal) zu erstellen, wenn im öffentlichen Grund ein Mischsystem liegt. Was sollte das bringen außer Kosten. Wie sollte denn der Anschluss erfolgen? Mit 2 Anschlusskanälen? Anders herum ist es oft der Fall, dass bei einem nachträglichen Erstellen eines Trennsystems die Grundstückseigentümer aufgefordert werden ihr Leitungssystem anzupassen, alles auf Basis der E-Satzung.
2. Leitungsverlegung über ein fremdes Grundstück bedeutet Dienstbarkeit. Diese wird von einem Notar erstellt und Regelt den Unterhalt usw ... Ob diese Dienstbarkeit nun schon für die Entwässerungsgenehmigung vorzulegen hat, ist immer unterschiedlich geregelt.
MfG
M. Schmoll -
@Herrn Schmoll
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@ TU <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
Ein "Zwang" ist dies nun nicht unbedingt, mehr die Einhaltung der DINAbk. Normen 1986-100,12056 usw ...
DIN Normen sind zwar nicht immer Praxisbezogen aber in diesem Fall denke ich doch.
Was ein Trennsystem angeht, bin ich der Meinung, dass viele Faktoren ein Rolle spielen um ein Trennsystem zu rechtfertigen oder ein Mischsystem zu erstellen. Kanalunterhalt ist da ein gutes Stichwort.Aber generell von Trennsystem auszugehen ist nicht richtig, kommt auch sehr auf die Gegebenheiten an, bei uns wird auch im Mischsystem sehr viel neu gebaut.
Aber warum sollte der Eigentümer, falls gar nicht klar wird ob und wann ein Trennsystem kommt eines bauen?
Wir reden hier vom Anschlusskanal (RV-Schacht oder Grundstücksgrenze bis Anschluss öffentl. Kanal) macht doch keinen Sinn.
Grundleitungen sind durch die DIN sowieso geregelt. - Trennsystem -
Glaube hier liegt ein kleines Verständigungsproblem vor.
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